PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbungskosten


Alex017819
08.06.2007, 00:37
Hallo zusammen.

Folgende Situation:

Ich bin seit Januar 2007 (genauer: seit 15.01.2007) arbeitslos, und seit 02. Januar 2007 arbeitssuchend gemeldet. An diesem 2. Januar habe ich auch einen "Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten" in die Hand gedrückt bekommen.

Bei "Tag der Antragstellung" ist per PC schon vorgedruckt "02.01.2007" (plus Namenszeichen), ansonsten ist der Antrag unausgefüllt.

Es heisst ja, dass man den Antrag vor Entstehung der Kosten stellen muss. Nur wie soll ich das machen? Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine Bewerbungen versendet oder erstellt.

Die zweite Seite scheint versehentlich beigeheftet worden zu sein. Scheinbar wird diese von der AfA ausgefüllt, da dort etwas von "Entscheidung - Bewerbungskosten werden a) ganz b) teilweise c) pauschal d) nicht übernommen" usw. steht.

Auf der dritten Seite "Anlage zum Antrag ... (UBV) bei pauschalisierter Erstattung" ist auch nur Platz für 18 Bewerbungen.

Meine Fragen hierzu:
1) kann ich den Antrag jetzt (noch) erfolgreich abgeben? Dieser Punkt verwirrt mich am meisten im Moment...

2) ich habe um die 120 Bewerbungen geschrieben, allerdings nur 19 (!) Absagen in schriftlicher Form bekommen. Reicht eine Zweitschrift des Bewerbungsschreibens als Nachweis für den "Rest" (habe mittlerweile eine recht ansehnliche Datenbank und kann die Schreiben gottseidank beliebig oft ausdrucken)

3) bedeutet die "Anlage ..... bei pauschalisierter Erstattung" dass ich "nur" (wenn ich an die Druck- und Sortierarbeit denke ...) die Absagen und ggf. Anschreiben (siehe 2) mit abgeben muss, also keine Belege über Porto etc.?

4) ich gehe mal davon aus, dass ich eine eigene Liste mit durchgeführten Bewerbungen erstellen und dem Antrag beiheften kann?

5) Wieviele Bewerbungsnachweise soll ich mit abgeben? Alle 120? 52 (52 x 5 = 260€ = Maximalbetrag p.a.)? 18 (verfügbarer Platz auf Vordruck)?

Ich hoffe, meine Schilderung war nicht allzu wirr und bedanke mich schonmal im Voraus für jedwede Antwort und Hilfe.

x_anonymus_x
08.06.2007, 09:44
Hallo Alex,

Bei "Tag der Antragstellung" ist per PC schon vorgedruckt "02.01.2007" (plus Namenszeichen), ansonsten ist der Antrag unausgefüllt.

Es heisst ja, dass man den Antrag vor Entstehung der Kosten stellen muss. Nur wie soll ich das machen? Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine Bewerbungen versendet oder erstellt.

ähm, ich bin mir nicht sicher, ob ich das Problem verstehe: oben schreibst Du selbst, dass Du den Antrag am 02.01.07 ausgehändigt bekommen hast = Tag der Antragstellung = in der Tat vor Entstehung der Kosten, da Du zu diesem Zeitpunkt noch keine Bewerbungen verschickt hattest = alles paletti = soll so!

Oder kurz: Der Antrag gilt gestellt ab dem 02.01.07 und läuft bis zum 01.01.08. Alle Deine Bewerbungen, die Du nach dem 02.01.07 verschickt hast, kannst Du somit bis zu Höchstgrenze von 260,- EUR im Zeitraum bis zum 01.01.08 rückerstatten lassen.

Die zweite Seite scheint versehentlich beigeheftet worden zu sein. Scheinbar wird diese von der AfA, da dort etwas von "Entscheidung - Bewerbungskosten werden a) ganz b) teilweise c) pauschal d) nicht übernommen" usw. steht.

Nein, die ist nicht versehentlich beigeheftet, die ist einfach die Seite der AfA zu Deinen Bewerbungskosten. Auch wenn Du da nichts ausfüllen musst, wird sie in der Regel mit angeheftet, weil sie zum "Vorgang" des Antrags gehört.

Auf der dritten Seite "Anlage zum Antrag ... (UBV) bei pauschalisierter Erstattung" ist auch nur Platz für 18 Bewerbungen.

Das ist zwar evtl. irritierend, muss Dich aber nicht stören. Falls Du pauschal abrechnest (= 5,- EUR / Bewerbung), dann einfach ein entsprechendes zweites Blatt anheften.

Meine Fragen hierzu:
1) kann ich den Antrag jetzt (noch) erfolgreich abgeben? Dieser Punkt verwirrt mich am meisten im Moment...

Klaro! Wann genau Du den Antrag abgibst, ist (fast) egal. Ich hab' jetzt zwar keine "Verjährungsfrist" im Kopf, aber Dein Antrag läuft ja eh noch bis Anfang 2008, d.h. da bist Du definitiv im grünen Bereich.

2) ich habe um die 120 Bewerbungen geschrieben, allerdings nur 19 (!) Absagen in schriftlicher Form bekommen. Reicht eine Zweitschrift des Bewerbungsschreibens als Nachweis für den "Rest" (habe mittlerweile eine recht ansehnliche Datenbank und kann die Schreiben gottseidank beliebig oft ausdrucken)

Müsste ausreichen! Die Bearbeiter in der Agentur wissen ja nun auch, dass viele AG sich mittlerweile einfach nicht mehr melden. D.h. ich würd's genau so machen, wie Du das oben beschrieben hast: Bei den Bewerbungen, bei denen Du Absagen hast, die Kopien der Absagen beilegen, bei den anderen evtl. auf dem Anschreiben vermerken, dass bislang keine Antwort des Arbeitgeber eingegangen ist.

3) bedeutet die "Anlage ..... bei pauschalisierter Erstattung" dass ich "nur" (wenn ich an die Druck- und Sortierarbeit denke ...) die Absagen und ggf. Anschreiben (siehe 2) mit abgeben muss, also keine Belege über Porto etc.?

Genau das!

4) ich gehe mal davon aus, dass ich eine eigene Liste mit durchgeführten Bewerbungen erstellen und dem Antrag beiheften kann?

Yeps, kannst Du!

5) Wieviele Bewerbungsnachweise soll ich mit abgeben? Alle 120? 52 (52 x 5 = 260€ = Maximalbetrag p.a.)? 18 (verfügbarer Platz auf Vordruck)?

Für die Rückerstattung eben genau die max. 52, die Du abrechnen kannst! Die anderen sind evtl. für Deine Gespräche mit Deinem Arbeitsvermittler relevant, d.h. ob und wie Du Dich beworben hast (Bewerbungsstrategie).

Ich hoffe, meine Schilderung war nicht allzu wirr und bedanke mich schonmal im Voraus für jedwede Antwort und Hilfe.

Nö, war nicht wirr! :-)

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

Alex017819
08.06.2007, 12:48
Super! Vielen vielen Dank für die detaillierten (und schnellen) Antworten :)
Ich war wirklich ein wenig verwirrt, weil es so aussah, dass die AfA mehr oder weniger willkürlich handelt, dazu dann noch verschiedene Meinungen. Zum Glück aber gibts das Forum hier :)