Alex017819
08.06.2007, 00:37
Hallo zusammen.
Folgende Situation:
Ich bin seit Januar 2007 (genauer: seit 15.01.2007) arbeitslos, und seit 02. Januar 2007 arbeitssuchend gemeldet. An diesem 2. Januar habe ich auch einen "Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten" in die Hand gedrückt bekommen.
Bei "Tag der Antragstellung" ist per PC schon vorgedruckt "02.01.2007" (plus Namenszeichen), ansonsten ist der Antrag unausgefüllt.
Es heisst ja, dass man den Antrag vor Entstehung der Kosten stellen muss. Nur wie soll ich das machen? Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine Bewerbungen versendet oder erstellt.
Die zweite Seite scheint versehentlich beigeheftet worden zu sein. Scheinbar wird diese von der AfA ausgefüllt, da dort etwas von "Entscheidung - Bewerbungskosten werden a) ganz b) teilweise c) pauschal d) nicht übernommen" usw. steht.
Auf der dritten Seite "Anlage zum Antrag ... (UBV) bei pauschalisierter Erstattung" ist auch nur Platz für 18 Bewerbungen.
Meine Fragen hierzu:
1) kann ich den Antrag jetzt (noch) erfolgreich abgeben? Dieser Punkt verwirrt mich am meisten im Moment...
2) ich habe um die 120 Bewerbungen geschrieben, allerdings nur 19 (!) Absagen in schriftlicher Form bekommen. Reicht eine Zweitschrift des Bewerbungsschreibens als Nachweis für den "Rest" (habe mittlerweile eine recht ansehnliche Datenbank und kann die Schreiben gottseidank beliebig oft ausdrucken)
3) bedeutet die "Anlage ..... bei pauschalisierter Erstattung" dass ich "nur" (wenn ich an die Druck- und Sortierarbeit denke ...) die Absagen und ggf. Anschreiben (siehe 2) mit abgeben muss, also keine Belege über Porto etc.?
4) ich gehe mal davon aus, dass ich eine eigene Liste mit durchgeführten Bewerbungen erstellen und dem Antrag beiheften kann?
5) Wieviele Bewerbungsnachweise soll ich mit abgeben? Alle 120? 52 (52 x 5 = 260€ = Maximalbetrag p.a.)? 18 (verfügbarer Platz auf Vordruck)?
Ich hoffe, meine Schilderung war nicht allzu wirr und bedanke mich schonmal im Voraus für jedwede Antwort und Hilfe.
Folgende Situation:
Ich bin seit Januar 2007 (genauer: seit 15.01.2007) arbeitslos, und seit 02. Januar 2007 arbeitssuchend gemeldet. An diesem 2. Januar habe ich auch einen "Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten" in die Hand gedrückt bekommen.
Bei "Tag der Antragstellung" ist per PC schon vorgedruckt "02.01.2007" (plus Namenszeichen), ansonsten ist der Antrag unausgefüllt.
Es heisst ja, dass man den Antrag vor Entstehung der Kosten stellen muss. Nur wie soll ich das machen? Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine Bewerbungen versendet oder erstellt.
Die zweite Seite scheint versehentlich beigeheftet worden zu sein. Scheinbar wird diese von der AfA ausgefüllt, da dort etwas von "Entscheidung - Bewerbungskosten werden a) ganz b) teilweise c) pauschal d) nicht übernommen" usw. steht.
Auf der dritten Seite "Anlage zum Antrag ... (UBV) bei pauschalisierter Erstattung" ist auch nur Platz für 18 Bewerbungen.
Meine Fragen hierzu:
1) kann ich den Antrag jetzt (noch) erfolgreich abgeben? Dieser Punkt verwirrt mich am meisten im Moment...
2) ich habe um die 120 Bewerbungen geschrieben, allerdings nur 19 (!) Absagen in schriftlicher Form bekommen. Reicht eine Zweitschrift des Bewerbungsschreibens als Nachweis für den "Rest" (habe mittlerweile eine recht ansehnliche Datenbank und kann die Schreiben gottseidank beliebig oft ausdrucken)
3) bedeutet die "Anlage ..... bei pauschalisierter Erstattung" dass ich "nur" (wenn ich an die Druck- und Sortierarbeit denke ...) die Absagen und ggf. Anschreiben (siehe 2) mit abgeben muss, also keine Belege über Porto etc.?
4) ich gehe mal davon aus, dass ich eine eigene Liste mit durchgeführten Bewerbungen erstellen und dem Antrag beiheften kann?
5) Wieviele Bewerbungsnachweise soll ich mit abgeben? Alle 120? 52 (52 x 5 = 260€ = Maximalbetrag p.a.)? 18 (verfügbarer Platz auf Vordruck)?
Ich hoffe, meine Schilderung war nicht allzu wirr und bedanke mich schonmal im Voraus für jedwede Antwort und Hilfe.