ALN - Robot
15.03.2006, 12:24
Frankfurt/Main (dpa)
Nach einem eigenen Irrtum kann eine Arbeitsagentur zu viel gezahlte
Arbeitslosenhilfe nicht von den Empfängern zurückverlangen.
Das hat das Sozialgericht Frankfurt im Fall einer Verkäuferin entschieden.
Das damalige Arbeitsamt Offenbach im Jahr 2000 rund 1200 Euro von der Frau zurückgefordert.
Die Frau hatte das Vermögen ihres Mannes ordnungsgemäß angegeben, es war aber später bei der Berechnung ihrer Ansprüche nicht berücksichtigt
Von der Frau konnte nach über einem Jahr nicht erwartet werden, dass sie das Handeln der Verwaltung überwache.
Sie habe auf die Richtigkeit des Bescheides vertrauen können, heißt es in der Entscheidung.
(Az.: S 1 AL 3629/00)
(Stand: 14.03.2006 12:02)
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=26065&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Urteils
(rkr)
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.szon.de/news/wirtschaft/verbraucher/200603140647.html)
Nach einem eigenen Irrtum kann eine Arbeitsagentur zu viel gezahlte
Arbeitslosenhilfe nicht von den Empfängern zurückverlangen.
Das hat das Sozialgericht Frankfurt im Fall einer Verkäuferin entschieden.
Das damalige Arbeitsamt Offenbach im Jahr 2000 rund 1200 Euro von der Frau zurückgefordert.
Die Frau hatte das Vermögen ihres Mannes ordnungsgemäß angegeben, es war aber später bei der Berechnung ihrer Ansprüche nicht berücksichtigt
Von der Frau konnte nach über einem Jahr nicht erwartet werden, dass sie das Handeln der Verwaltung überwache.
Sie habe auf die Richtigkeit des Bescheides vertrauen können, heißt es in der Entscheidung.
(Az.: S 1 AL 3629/00)
(Stand: 14.03.2006 12:02)
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=26065&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Urteils
(rkr)
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.szon.de/news/wirtschaft/verbraucher/200603140647.html)