Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristlose Kündigung kein Anspruch auf Zahlung ???
Mir wurde Fristlos gekündigt.In meinen Augen zu unrecht.
Meine Frage ist ob bei einer "Fristlosen Kündigung" der Resturlaub nicht bezahlt werden muß bzw erlischt ????
Ich habe schon wie verrückt gesucht,ich finde leider nichts.
Kugelkatzi
15.03.2006, 13:59
Ich weiß jetzt nichts wegen dem Urlaub, aber warst Du schon bei einem Anwalt um gegen die Kündigung vorzugehen?
Nein das war ich nicht.
Ich sollte dazu sagen das ich bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt war.
Und ich da unter diesen Umständen nicht mehr arbeiten will.
Ich möchte nur wissen ob mein alter Arbeitgeber nicht verpflichtet ist meinen Resturlaub zu zahlen.
DANKE
Die Ägypter
15.03.2006, 14:16
Sorry... aber du wirst innerhalb der Klagefrist (3 Wochen) gegen die Kündigung angehen müssen... Gerade bei fristlosen Kündigungen droht dir andernfalls eine Sperre.
Auch muss man da weiterdenken... die Arbeitsbescheinigung wird entsprechend ausfallen (ist für ALG I und ggf. hilfsweise ALG II vorzulegen) und ein gutes Arbeitszeugnis lässt sich so auch schwerlich erzielen....
Künftige Einstellungschancen verringern sich ebenfalls.
Das mit deinem Urlaub würde ich nebenbei schriftlich klären. Kurzes Schreiben aufsetzen, auf die Anzahl der Urlaubstage hinweisen (Denk daran, das Urlaub auch verfällt, wenn einige Monate Tätigkeit wegfallen) und mit Frist auffordern diesen zu vergüten... Einschreiben/Rückschein und raus damit...
Da du ohnehin zum Anwalt musst... wie ist Kündigung gelaufen, liegt dir etwas Schriftliches vor - wurde hilfsweise regulär gekündigt? Falls die fristlose Kündigung nicht rechtens ist und AG nicht zusätzlich mit Frist gekündigt hat, hat er dich nämlich an der Backe...
Eine fristlose Kündigung ist übrigens nur in schwerwiegenden Fällen zulässig. Z.B. bei Diebstahl, fortgesetzter Arbeitsverweigerung, schwerwiegender Beleidigung u.ä. - das kannst du auch nachgooglen: Suchbegriff Fristlose Kündigung.
Ergänzung: http://www.kanzlei.de/frlk.htm (manuell in Browser einfügen)
Fragen: Wieviele Mitarbeiter sind dort tätig? Wie lange bist du dort tätig? Hast du irgendwelche Abmahnungen kassiert?
… und wenn du schon unterwegs bist, melde dich gleich vorsorglich arbeitlos, da gelten auch Fristen. :-)
Ich schildere mal kurz den Vorfall.
Mir wurde erst Arbeitsverweigerung vorgeworfen und dann unentschuldigtes Fehlen.
Ich war gute 10 Wochen krank geschrieben wegen einen doppelten Fingerbruchs.
Ich hatte immer noch beschwerden im Finger meldete mich aber wieder Arbeitsfähig.
Jetzt sollte ich Flaschen sotieren mit Finger in die Flaschenhälze stecken.
Weiß ich vom erzählen der Kollegen.
Dies traute ich mir nicht zu und rufte auf dem Firmenhandy an.
Dort wurde mir Kinderhaftes verhalten vorgeworfen.
Anderen Tag weißte man mir weiter die Arbeit bei dieser Firma zu.
Daraufhin besorgte ich mir ein Ärztliches Attest von meinem Arzt.
Der bescheinigte mir auch das ich diese Arbeit nicht ausüben könne.
Bloß da hatte ich schon die fristlose kündigung im Briefkasten.
Ich möchte bei dieser Firma nicht mehr arbeiten.
Ich glaube wenn ich das so schilder werde ich keine Sperre vom Arbeitsamt bekommen,weil mir keine Arbeitsverweigerung vorgeworfen werden kann,da ich diese Tätigkeit hätte nicht ausüben können.
Ich möchte nur wissen ob ich noch anspruch auf meinen Resturlaub habe,bzw mein Resturlaub ausbezahlt werden muß.
Danke
Die Ägypter
15.03.2006, 15:07
Ich schildere mal kurz den Vorfall.
Mir wurde erst Arbeitsverweigerung vorgeworfen und dann unentschuldigtes Fehlen.
Ich war gute 10 Wochen krank geschrieben wegen einen doppelten Fingerbruchs.
Ich hatte immer noch beschwerden im Finger meldete mich aber wieder Arbeitsfähig.
Jetzt sollte ich Flaschen sotieren mit Finger in die Flaschenhälze stecken.
Weiß ich vom erzählen der Kollegen.
Dies traute ich mir nicht zu und rufte auf dem Firmenhandy an.
Dort wurde mir Kinderhaftes verhalten vorgeworfen.
Anderen Tag weißte man mir weiter die Arbeit bei dieser Firma zu.
Daraufhin besorgte ich mir ein Ärztliches Attest von meinem Arzt.
Der bescheinigte mir auch das ich diese Arbeit nicht ausüben könne.
Bloß da hatte ich schon die fristlose kündigung im Briefkasten.
Ich möchte bei dieser Firma nicht mehr arbeiten.
Ich glaube wenn ich das so schilder werde ich keine Sperre vom Arbeitsamt bekommen,weil mir keine Arbeitsverweigerung vorgeworfen werden kann,da ich diese Tätigkeit hätte nicht ausüben können.
Ich möchte nur wissen ob ich noch anspruch auf meinen Resturlaub habe,bzw mein Resturlaub ausbezahlt werden muß.
Danke
Die fristlose Kündigung ist nicht rechtens! Hier hätte im Vorfeld eine Abmahnung erfolgen müssen!
Problem dabei - du hast dich arbeitsfähig gesund schreiben lassen, ohne die Einschränkung vorweg zu schildern - so hast du der ZA die Möglichkeit genommen dich zeitnah für eine andere Tätigkeit einzusetzen...
Trotzdem hätte eine Abmahnung stattfinden müssen - hier ist allenfalls eine krankheitsbedingte, ordentliche Kündigung statthaft und wenn du nicht gegen die fristlose Kündigung vorgehst, wirst du Probleme mit deinem ALG I-Anspruch bekommen.
Hier geht es echt nicht nur um deinen Resturlaub.
Mir wurde Fristlos gekündigt.In meinen Augen zu unrecht.
Meine Frage ist ob bei einer "Fristlosen Kündigung" der Resturlaub nicht bezahlt werden muß bzw erlischt ???? Ich habe schon wie verrückt gesucht,ich finde leider nichts.
Ich verstehe das nicht!
1. warum gehtst Du nicht zum RA?
2. nach alledem: hast Du jetzt keine anderen Sorgen als die paar Tage Urlaub?
mfG
:shock:
Die Ägypter
15.03.2006, 15:22
Na gut...
dann eben nur Resturlaub:
http://www.arbeitsrecht.org/kuendigung/fristlose-kuendigung/topnews07334.html#
Textauszug aus o.a. Link:
Fristlose Kündigung: Resturlaub muss trotz Vorbehalt regelmäßig ausbezahlt werden
Urlaub und Kündigung vertragen sich aus Arbeitgebersicht nicht miteinander. Schließlich wollen Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der sich in Ihren Augen ohnehin nicht überarbeitet hat, im Falle der Kündigung nicht auch noch den restlichen Urlaub bar auszahlen. Und schon beginnt der Ärger, denn ein gekündigte Arbeitnehmer will in der Praxis alles ausbezahlt haben, was zum Zeitpunkt der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses noch offen steht. Und wenn Sie als Arbeitgeber nicht mit Bedacht kündigen, müssen Sie dem ausscheidenden Mitarbeiter dieser Forderung wohl oder übel auch noch erfüllen. = Fortsetzung Siehe o.a. Link!
Ich werde hier anscheinend falsch verstanden.
Ich wurde schon zum 08.02.06 gekündigt.
Habe mich daraufhin anschließend auch gleich Arbeitslos gemeldet.
Und habe mir von meinem Arzt ein Ärztliches Attest austellen lassen,das ich diese Tätigkeit nicht hätte ausüben können.
Mein Arbeitsberater sagte mir das ich zu 90 % keine Sperre bekomme,
und da hatte ich noch nichtmal das Ärztliche Attest.
Und das mit dem Klagen ist auch so ne Sache.
Wer bezahlt mir das alles ????
Desweiteren ziehe ich zum 01.08 nach Berlin,da hätte ich wieso kündigen müßen.
Die Ägypter
15.03.2006, 16:28
Ich werde hier anscheinend falsch verstanden.
Ich wurde schon zum 08.02.06 gekündigt.
Habe mich daraufhin anschließend auch gleich Arbeitslos gemeldet.
Und habe mir von meinem Arzt ein Ärztliches Attest austellen lassen,das ich diese Tätigkeit nicht hätte ausüben können.
Mein Arbeitsberater sagte mir das ich zu 90 % keine Sperre bekomme,
und da hatte ich noch nichtmal das Ärztliche Attest.
Und das mit dem Klagen ist auch so ne Sache.
Wer bezahlt mir das alles ????
Desweiteren ziehe ich zum 01.08 nach Berlin,da hätte ich wieso kündigen müßen.
Hallo.... geht es noch?
Woher soll man das wissen, wenn du es nicht schreibst - hellsehen kann hier niemand!
Natürlich ist die 3-Wochen-Frist für eine Klage dann abgelaufen - auch das konnte so niemand wissen!
Was mündliche Aussagen von Arbeitsberatern angeht... forget it - die Stellen die deinen ALG I-Antrag bearbeiten, haben mit der Vermittlung und den Sachbearbeitern dort nichts - aber auch gar nichts zu tun.
Und das du vorhattest eine Eigenkündigung vorzunehmen, weil du umziehst (vermutlich aus privaten Gründen) solltest du besser für dich behalten!
Ansonsten wurde deine Frage wegen deines Resturlaubes ja beantwortet - oder, gibt es noch Probs? :evil:
Ich werde hier anscheinend falsch verstanden.
Ich wurde schon zum 08.02.06 gekündigt.
Habe mich daraufhin anschließend auch gleich Arbeitslos gemeldet.
Und habe mir von meinem Arzt ein Ärztliches Attest austellen lassen,das ich diese Tätigkeit nicht hätte ausüben können.
....
Desweiteren ziehe ich zum 01.08 nach Berlin,da hätte ich wieso kündigen müßen.
Da kann ich nur meinen 1.Post wiederholen! :shock:
ciao
8)
@Kristin
Jetzt wo man alles rückwärts liest wird es klarer!
:wink:
Ja es tut mir leid ich habe mich falsch ausgedrückt.
Sorry.
Die Ägypter
15.03.2006, 16:51
Ja es tut mir leid ich habe mich falsch ausgedrückt.
Sorry.
Ach ja...
das Arbeitsamt wird sich u.U. auch für deinen Resturlaub interessieren....
Ausgleichszahlungen für einen verfallenen Urlaub sind auf das Arbeitslosengeld anzurechnen. Ein Arbeitsloser hatte noch Anspruch auf Resturlaub aus einem früheren Arbeitsverhältnis. Aus Verschulden des Arbeitgebers konnte er während seiner Beschäftigung weder diesen Urlaub nehmen, noch wurde ihm ein finanzieller Ausgleich gezahlt. Die Arbeitsgerichte sprachen ihm daraufhin einen Schadensersatzanspruch zu. Diese Zahlung müsse auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden, entschieden jetzt die Richter. Dem Urteil folgend, muss der Arbeitslose rund 1000 Euro zurückzahlen.
Mainzer Landessozialgericht (LSG), Az.: L 1 AL 118/99
http://focus.msn.de/D/DB/DBX/DBX33/DBX33A/DBX33A09/dbx33a09.htm
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