Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mögliche Sperre oder Fehlentscheidung?!
Fantasyfr
08.06.2007, 16:32
Also erst mal will ich einige wichtige Fakten erklären, sonst könnte man mir nicht richtig helfen.
Problematik:
Momentan beziehe ich ALG 1 und habe auch ein bestimmte Auflage jeden Monat.
Am 19./20.05.2007 habe ich von der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsvorschlag erhalten dieser wurde bei der Agentur für Arbeit am 16.05 2007 ausgedruckt. Auf diesem Zettel stand das ich mich per Mail berwerbe möge und der Agentur für Arbeit das bis zum 13.06.2007 mitteilen soll. Dies tat ich am 21.05.2007.
Nach gut einer Woche am 29.05.2007 habe von der Agentur für Arbeit einen Anruf bekommen das bei der Firma keine Mail eingegangen ist und das mir eine Sperre droht. Ich habe der Dame am Telefon versichert das ich eine Mail abgeschickt habe und das über den Postweg versuchen werde eine Bewerbung zum Arbeitgeben zusenden. Dies ist am 30./31.05.2007 geschehen.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen, dieser wurde am 01.06.2007 ausgedruckt und ist hier am 05.06.2007 angekommen, das ich die bereits gezahlte Leistung zurückzuerstatten habe.
Fragen:
Ist das gerchtfertigt von der Agentur für Arbeit ?
Im Brief steht auch noch ein etwas verwirrender Satz drin: "Ich beabsichtige, die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen des Eintritts der Sperrzeit aufzuheben." Was bedeutet der für mich ?
Desweiteren steht im Brief" Um Überzahlungen zu vermeiden, habe ich die Zahlung gem § 331 SGB III vorläufig eingestellt." Wie Lange ist den diese Einstellungen der Zahlung ?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Hallo ,
fangen wir mal von vorn an...
Laut §331 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__331.html) muss ja folgendes erfolgt sein:
Soweit die Kenntnis nicht auf Angaben desjenigen beruht, der die laufende Leistung erhält, sind ihm unverzüglich die vorläufige Einstellung der Leistung sowie die dafür maßgeblichen Gründe mitzuteilen, und es ist ihm Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.
Was haben sie dazu geschrieben?
Hattest du schon einmal eine Sperrzeit?
Die beiden Fragen sind ersteinmal noch wichtig zu wissen bevor die Situation beurteilt werden kann.
Fantasyfr
09.06.2007, 16:50
Hallo ,
fangen wir mal von vorn an...
Laut §331 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__331.html) muss ja folgendes erfolgt sein:
Was haben sie dazu geschrieben?
Wenn ich dich richtig verstehe willst du wissen weshalb die eine Sperre bekomme hier der genaue Wortlaut des Briefes:
"am 16.05.2007 wurde Ihnen von der Agentur für Arbeit ..... eine Tätigkeit als ..... bei der Firma .... angeboten. Es ist jedoch kein Beschäftigungsverhältnis zustande gekommen. Sie haben sich beim Arbeitgeber nicht vorgestellt bzw. beworben."
Hoffe das ist das was du wissen wolltest ansonsten werde ich mal den kompletten Brief abschreiben. Geht ja dank 10-Finger System schnell ^^...
Hattest du schon einmal eine Sperrzeit?
Nein bis heute habe ich pro Monat fast immer so um die 10 Bewerbungen geschrieben. Dazu habe ich noch eine Frage darf meine Vermittlerrin von mir verlangen pro Monat 10 zusätzliche Bewerbung zu den Vermittlungsvorschlägen verlangen ? Obwohl ich im Jahr nur 20 Stück davon erstatten bekomme ?
Die beiden Fragen sind ersteinmal noch wichtig zu wissen bevor die Situation beurteilt werden kann.
Dann würde ich dazu einen Widerspruch schreiben mit der Begründung du hast dich beworben, und dazu vielleicht mal die "Mail" als beweismittel ausdrucken. Du hast es hier natürlich schwer nachzuweisen dass die Mail angekommen ist, denn ich gehe nicht davon aus dass du eine eigene Domain besitzt und daher die pop Daten ausdrucken kannst.
ABer der Widerspruch sollte dringend eingelegt werden und nötigenfalls würde ich auch vors Sozialgericht gehen. Alles gefallen lassen sollte man sich ja nicht.
Dazu habe ich noch eine Frage darf meine Vermittlerrin von mir verlangen pro Monat 10 zusätzliche Bewerbung zu den Vermittlungsvorschlägen verlangen ? Obwohl ich im Jahr nur 20 Stück davon erstatten bekomme ?
Nur wenn du eine EinglV unterschrieben hast. Eigenbemühungen kann man verschieden sehen, das ist das problem. Das heißt ist sie nicht zufrieden mit deinen Bewerbungen muss sie eine Eingliederungsvereinbarung anstreben. Da diese aber individuell sein muss würde ich im Gegenzug fordern dass dann auch die "Mehrbewerbungen" erstattet werden.
Fantasyfr
09.06.2007, 21:38
Dann würde ich dazu einen Widerspruch schreiben mit der Begründung du hast dich beworben, und dazu vielleicht mal die "Mail" als beweismittel ausdrucken. Du hast es hier natürlich schwer nachzuweisen dass die Mail angekommen ist, denn ich gehe nicht davon aus dass du eine eigene Domain besitzt und daher die pop Daten ausdrucken kannst.
Da ich ja laut des Briefes in der Beweispflicht liege und auch ein dem entsprechender Anhang dran ist, könnte ich darauf verweisen das die in dem Brief erhobenen Beschuldigung nicht stimmen und ich eine schriftliche Bewerbung abgeschickt habe, diese Information könnte beim Arbeitgeben eingeholt werden. Oder geht das nicht ? Ich befürchte das die Mail wie bei einigen anderen Arbeitgeber in dem Spam gelandeten ist. Die hat man dann im nachhinein gefunden.
ABer der Widerspruch sollte dringend eingelegt werden und nötigenfalls würde ich auch vors Sozialgericht gehen. Alles gefallen lassen sollte man sich ja nicht.
Das hört sich stark nach Geldausgaben an und ich wollte nicht noch zusätzlich Kohle dafür ausgeben.
Nur wenn du eine EinglV unterschrieben hast. Eigenbemühungen kann man verschieden sehen, das ist das problem. Das heißt ist sie nicht zufrieden mit deinen Bewerbungen muss sie eine Eingliederungsvereinbarung anstreben. Da diese aber individuell sein muss würde ich im Gegenzug fordern dass dann auch die "Mehrbewerbungen" erstattet werden.
Also Unterschrieben habe ich bis dato nur meinen ALG 1 Antrag mehr nicht. Diese Erstattung der Mehrbewerbung kann ich doch bestimmt auch über meine Vermittlerin bekommen oder nicht ?
StephanK
09.06.2007, 22:45
Das hört sich stark nach Geldausgaben an und ich wollte nicht noch zusätzlich Kohle dafür ausgeben.Nein, das sozialgerichtliche Verfahren ist kostenfrei.
Seebarsch
10.06.2007, 17:52
Hallo Fantasyfr,
keine Panik auf der Titanic!
Zum Sachverhalt:
Hier geht es um die Prüfung, ob eine Sperrzeit wegen einer nicht durchgeführten Bewerbung eintritt oder nicht!
Du sagst, dass Du dich in der vorgeschriebenen Weise beworben hast, der potentielle Arbeitgebr behauptet, dass Du das nicht getan hast!
Hier ist noch keine Entscheidung zum Eintritt der Sperrzeit getroffen worden.
Man hat Dich lediglich zur Stellungnahme zu dem Sachverhalt angehört, d.h., Du kannst dich jetzt schriftlich zu dem Vorgang äussern!
Damit im Falle des Eintritts einer Sperrzeit keine Überzahlung eintritt, hat man die Leistungen vorläufig eingestellt. Das bedeutet, dass Du bei der nächsten Monatszahlung Ende Juni leer ausgehst, es sei denn, man hat in der Sache entschieden!
Ich empfehle Dir, umgehend mit deinen Unterlagen den Vermittler aufzusuchen und ihm klar zu machen, dass du sehr wohl deinen Pflichten nachgekommen bist.
Im übrigen kann nach den Weisungen der BA zu Sperrzeit (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-144-SGB-III-Ruhen-des-Anspruchs-bei-Spe.pdf)eine Sperrzeit nur dann eintreten, wenn der Sachverhalt einwandfrei bewiesen ist. Steht wie hier Aussage gegen Aussage, kann auch keine Sperrzeit eintreten !
Fantasyfr
10.06.2007, 17:59
Hallo Fantasyfr,
keine Panik auf der Titanic!
Zum Sachverhalt:
Hier geht es um die Prüfung, ob eine Sperrzeit wegen einer nicht durchgeführten Bewerbung eintritt oder nicht!
Du sagst, dass Du dich in der vorgeschriebenen Weise beworben hast, der potentielle Arbeitgebr behauptet, dass Du das nicht getan hast!
Hier ist noch keine Entscheidung zum Eintritt der Sperrzeit getroffen worden.
Man hat Dich lediglich zur Stellungnahme zu dem Sachverhalt angehört, d.h., Du kannst dich jetzt schriftlich zu dem Vorgang äussern!
Damit im Falle des Eintritts einer Sperrzeit keine Überzahlung eintritt, hat man die Leistungen vorläufig eingestellt. Das bedeutet, dass Du bei der nächsten Monatszahlung Ende Juni leer ausgehst, es sei denn, man hat in der Sache entschieden!
Ich empfehle Dir, umgehend mit deinen Unterlagen den Vermittler aufzusuchen und ihm klar zu machen, dass du sehr wohl deinen Pflichten nachgekommen bist.
Im übrigen kann nach den Weisungen der BA zu Sperrzeit (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-144-SGB-III-Ruhen-des-Anspruchs-bei-Spe.pdf)eine Sperrzeit nur dann eintreten, wenn der Sachverhalt einwandfrei bewiesen ist. Steht wie hier Aussage gegen Aussage, kann auch keine Sperrzeit eintreten !
Danke, das hat mir sehr geholfen ^^. Mit wem meinst du den sollte ich kontakt auf nehmen mit meiner Vermittlerin oder mit der Vermittlerin von der ich diesen Brief bekommen habe. Dies geht doch auch telefonisch oder ?
StephanK
10.06.2007, 18:15
Mit wem sollte ich kontakt auf nehmen mit meiner Vermittlerin oder mit der Vermittlerin von der ich diesen Brief bekommen habe. Dies geht doch auch telefonisch oder ?Du hast nur eine Vermittlerin; mit dieser solltest Du auch reden und ihr erklären, welche Probleme die Leistungsabteilung (die sich mit der Sperrzeit beschäftigt) macht.
Persönlich ist immer besser als telefonisch, wenn's also geht besser persönlich, wenn Du keinen all zu weiten Weg zur Agentur hast (was im dünn besiedelten M-V schon mal sein kann).
Seebarsch
10.06.2007, 18:16
Hallo,
grundsätzlich würde ich in so einem Fall auf keinen Fall die Sache telefonisch klären, da man dann nie beweisen kann, wie die Sache tatsächlich abgelaufen ist und welches Ergebnis es gab.
Hinsichtlich des Vermittlers kann das problematisch werden.
In der Agentur gibt es zur zwei Arten Vermittler. Die einen betreuen die Arbeitslosen, während sich die anderen um die Arbeitgeber kümmern, das nennt sich Arbeitgeberservice = AGS. Der AGS klärt eigentlich auch die Sperrzeiten hinsichtlich des Vermittlungsvorschlages ab.
Hier würde ich dann an deiner Stelle einen persönlichen Termin bei dem AGS vereinbaren und die Sache klären!
:shock:
Fantasyfr
11.06.2007, 12:38
Also ich habe mich eben mit der Agentur für Arbeit in telefonisch in Verbindung gesetzt und die Dame am Telfon hat mich darauf hingewiesen das ich am 19.06.2007 einen Termin bei meiner Vermittlerin habe wo ich mich zu dieser Sache äußern soll. Sie hat mich aber auch darauf hingewiesen das ich den Zettel auch abschicken soll da der Termin am 18.06.2007 ist.
Achja noch was in eigener Sache die Leute bei der Agentur für Arbeit scheinen ganz nett zu sein, jedenfalls sind sie das bei mir jedes mal, höre meistens von anderen das die total sche**se seihen sollen.
@all: Danke für die sehr hilfreiche hilfe ^^... was mach ich nur ohne euch...
Fantasyfr
12.06.2007, 16:32
Ok eine Frage hätte ich da noch ich soll eine bestimmte Menge Geld wiederzurück bezahlen. Auf welches Konto soll ich den das überweisen und mit welchen Angaben ?
Seebarsch
12.06.2007, 17:49
Hi,
wie sagt der Kanonier: Langsam einen Schuss kommen lassen!
Wenn die Forderung berechtigt ist, wirst Du von der Kasse der Regionaldirektion eine Zahlungsaufforderung bekommen. Da ist ein Überweisungsbeleg dran, aus dem alle Daten hervorgehen!
:)
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