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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einladung zum gespräch aber keine Post erhalten jetzt Sperre


athena07
15.03.2006, 14:19
Hallo und einen Schönen Tag an alle,

Ich habe mal wieder ärger mit dem Amt sie sagen.

Einer Einladung am 13.03.06 sind sie Leider - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachgekommen . Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt. der sie daran gehindert hat den Terimn wahrzunehmen. Ich beabischtige deshalb Ihr Arbeislosengeld 2 in einer ersten Stufe um 10 Prozend der nach §20 zweites Buch Sozialgestzbuch (SGB2) maßgeblichen Regelleistung für die Dauer von 3 Monaten abzusenken. Der Ihnen ggf. gewährte Zuschlag würde für diese Zeit wegfallen.


Also ganz erlich ich habe keine Post vom Amt bekommen was die mir aber nicht galuben werden wir sind ein 5 Köpfige famillie werden die jetzt 10 % vom gesamten Bedarf kürzen oder nur von den 311€ die mir zustehen.

Und dürfen die den sofort kürzen ohne nochmals eine Einladung zusenden.
Das es kürzungen gibt weiss ich ja deswegen nehme ich auch alle gespäche immer war und gehe hin.

Auf eine Antwort von allen würde ich mich freuen.

Die Ägypter
15.03.2006, 14:29
Hallo und einen Schönen Tag an alle,

Ich habe mal wieder ärger mit dem Amt sie sagen.

Einer Einladung am 13.03.06 sind sie Leider - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachgekommen . Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt. der sie daran gehindert hat den Terimn wahrzunehmen. Ich beabischtige deshalb Ihr Arbeislosengeld 2 in einer ersten Stufe um 10 Prozend der nach §20 zweites Buch Sozialgestzbuch (SGB2) maßgeblichen Regelleistung für die Dauer von 3 Monaten abzusenken. Der Ihnen ggf. gewährte Zuschlag würde für diese Zeit wegfallen.


Also ganz erlich ich habe keine Post vom Amt bekommen was die mir aber nicht galuben werden wir sind ein 5 Köpfige famillie werden die jetzt 10 % vom gesamten Bedarf kürzen oder nur von den 311€ die mir zustehen.

Und dürfen die den sofort kürzen ohne nochmals eine Einladung zusenden.
Das es kürzungen gibt weiss ich ja deswegen nehme ich auch alle gespäche immer war und gehe hin.

Auf eine Antwort von allen würde ich mich freuen.


Hallo,

war da kein Anhörungsbogen dabei und keine Aufforderung den Vorgang zunächst klären zu wollen?

Falls nicht - Ist denn auf dem aktuellen Schreiben eine Rechtsfolgebelehrung?

Also... Sie müssen dir die postalische Zustellung der Einladung nachweisen, so aus dem Blauen heraus darf nicht sanktioniert werden!

Schreiben aufsetzen - Widerspruch einlegen und erklären, dass du dieses Schreiben nicht erhalten hast und eine Kürzung deines ALG II nicht hinnimmst! Dafür eine Frist zur Antwort setzen und schreiben, dass du bei einer so unrechtmäßigen Kürzung Klage beim Sozialgericht erwirken wirst. Am Besten per Einschreiben/Rückschein versenden und lass dir vorsichtshalber beim Eintüten des Briefes zusehen (Nachweis das kein leerer Umschlag oder etwas ganz anderes versandt wurde!!!) Am Besten auf Extra-Zettel vom Zeugen unterschreiben lassen.

Nebenweg - bei der ArGe einen Termin mit dem Dienststellenleiter vereinbaren und diesem den Fall vortragen (mit Zeugen hingehen).

Zur Kürzung selbst: es darf nur von deinem Regelsatz gekürzt werden, nicht vom Sozialgeld der Kinder oder der KDU!

Upsala
16.03.2006, 16:04
Servus!

Gibt es zum Nachweis der postalischen Zustellung eine genaure Beschreibung? Oder mal etwas Zitierfähiges, was nicht nur auf die ArGe gemünzt ist? Bei mir kommt auch so mancher Brief nicht an und daraus wird einem zu schnell ein Strick gedreht.
:-x

Die Ägypter
16.03.2006, 16:24
Servus!

Gibt es zum Nachweis der postalischen Zustellung eine genaure Beschreibung?

§ 41 Verwaltungsverfahrensgesetz:

(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so kann die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden.

(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt bei der Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post, ein Verwaltungsakt, der elektronisch übermittelt wird, am dritten Tage nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__41.html

Upsala
16.03.2006, 16:35
@ Kristin

Danke für die schnelle Antwort.
Gilt dieses dann auch für eine ungerechtfertigte Mahnung (Strom z.Bleistift), weil die ursprüngliche Rechnung mich nicht erreicht hat, oder die Fristsetzung einer Versicherung, die ich nicht einhalte, weil ich sie nicht kenne, die Frist? Das sind eben keine Behörden.

Gruß Stupido

StephanK
16.03.2006, 16:49
@nefertari: Inhaltlich macht es keinen Unterschied, aber für den in diesem Forum interessierenden Bereich ist die einschlägige (wortgleiche) Vorschrift § 37 Abs. 2 SGB X.

@stupido: Nein - eben weil es keine Behörden sind und das SGB X bzw. das Verwaltungsverfahrensgesetz nur für die Verwaltungstätigkeit verschiedener Behörden gilt, nicht für die Beziehungen von Privatleuten untereinander.

Upsala
16.03.2006, 16:57
@StephanK
Dank auch an dich!
Hätte ich auch gleich fragen können ob es im privaten Bereich etwas gibt auf das man sich stützen kann. :patsch: Gibt es da eine Regelung? :?

Ich hab schon gegurgelt wie verrückt :wut:

Die Ägypter
16.03.2006, 17:03
@nefertari: Inhaltlich macht es keinen Unterschied, aber für den in diesem Forum interessierenden Bereich ist die einschlägige (wortgleiche) Vorschrift § 37 Abs. 2 SGB X.


Hi Stephan,

ist schon klar, nur war aus Stupidos Frage für mich abzuleiten, dass es nicht prinzipiell um ArGe/Afa-Post geht, sondern generell um "amtliche" Schreiben, daher das VWvfG als allgemeingültige Quelle.

@stupido

hierbei sind - denke ich - AGB, HGB und BGB interessant als mögliche Quellen - von der Logik her dürfte sich die Beweispflicht aber nicht ändern, wenn du eine Versicherung oder ein Zeitungsabo kündigst, wirst du das sicherheitshalber auch per Einschreiben/Rückschein vollziehen....

Upsala
16.03.2006, 17:19
Danke!

Es geht konkret um eine Versicherung. Streite ich mich schon 6 Monate mit rum. Da klappt nichts mit dem Schriftverkehr.:sad: Die möchte ich mal anregen echte Post zu schicken und nicht nur heiße Luft am Telefon. :kotz:

Gruß Stupido

StephanK
16.03.2006, 17:35
Maßgeblich ist im wesentlichen (d.h. es gibt Ausnahmen für bestimmte Bereiche)
§ 130 BGB - Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. (...)
(2) (...)
(3) Diese Vorschriften finden auch dann Anwendung, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben ist.Wirklich "wasserdicht", also gerichtsverwertbarer Beweis des Zugangs geht nur per Einschreiben mit Rückschein.

Zu der Einzelfrage betr. Versicherung kann ich nichts sagen - siehe den Sermon gleich hier darunter betr. Rechtsberatung...

Upsala
16.03.2006, 17:55
Nochmal Danke!

Heute geht das aber echt flott!
@Sermon ! Es ging mir nur um eine allgemeine Frage.
Die Antwort reicht mir auch vollkommen.

Gruß Stupido
8)

athena07
16.03.2006, 21:07
Hallo @StephanK
vielen dank für deine schnelle antwort.

Habe das Problem heute telefonisch mit der Sachbearbeiterin geklärt und sie wird doch keine kürzung machen weil ich sofort auf das Schreiben reagiert habe.

Nur habe ich jetzt bedenken für das nächste mal fals mal wieder die post nicht ankommt und ich einen Termin versäume dann wird sie es mir bestimmt nicht glauben was mache ich dan.

Muß ich jetzt immer auf den Postboten warten das er mir auch wirklich die post in den Kasten wirft ?

was würde geschehen wenn dieses noch 2-3 mal passiert ?

:? :?

StephanK
16.03.2006, 21:19
Habe das Problem heute telefonisch mit der Sachbearbeiterin geklärt und sie wird doch keine kürzung machen weil ich sofort auf das Schreiben reagiert habe.Gut, dass Du so fix warst und das ganze nicht weiter eskaliert ist! :-)

Muß ich jetzt immer auf den Postboten warten das er mir auch wirklich die post in den Kasten wirft ?Nein. Natürlich muss man aufpassen, dass nicht "richtige" Post mal versehentlich zwischen zwei Supermarktprospekten im Papierkorb landet; also besondere Sorgfalt ist schon angesagt. Mehr kann man Dir aber auch nicht abverlangen.

Betroffener
17.03.2006, 02:21
Noch viel spannender wird das, wenn die Post nicht von der Post sondern von einem der vielen alternativen Postersatzdiensten ausgeliefert wird - wie das in Berlin und Umgebung immer populärer wird.

Hier ärgere ich mich regelmässig, dass nach dem Leeren des Briefkastens nach Durchlauf des Postboten bzw. persönlicher Entgegennahme vom Postboten, dann des öfteren am nachmittag oder den Abendstunden weitere Post im Kasten liegt (auch manchmal Sonntags), die ich dann erst am nächsten Tag entdecke, wenn ich die Zeitung reinhole und dabei mehr oder weniger zufällig auch in den Postkasten schaue.

Sprich: Wer mit seinem Postboten auf Du ist und nach dessen Abfahrt bzw. wenn der z.B. tagelang gar keine Post für einen hat, nicht trotzdem in den Briefkasten schaut, könnte richtig Stress bekommen.

Diese Briefe haben keinen vernünftigen Stempel mit dem ein Empfänger irgend was anfangen könnte bezüglich Einlieferung oder Absendung und werden von Privatpersonen in privaten Autos ausgefahren - also offensichtlich angeworbene Kleinstunternehmer.