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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrkosten und Verpflegungsgeld als Einkommen angerechnet


schoki
08.06.2007, 18:42
hallo,
also mich würde interessieren ob vom arbeitgeber gezahlte tatsäche fahrkosten und verpflegungsgeld (mehr als 12 std. vom wohnort entfernt) als einkommen angerechnet werden dürfen?

die bearbeiterin meinte erst ,ja es ist einkommen, dann nach langer diskussion sind die fahrkosten doch kein einkommen mehr aber das verpflegungsgeld wird als einkommen berechnet, aber dann wird das einkommen nicht mehr bereinigt. und das ende vom lied ist das es eine einzelfallentscheidung ist und sie mit ihrem teamleiter rücksprache halten muss.

das muss doch irgendwie geregelt sein?!

danke schon mal und liebe grüsse

fragi
09.06.2007, 10:15
Hallo schoki,

ich denke hierbei kann ich dir ein wenig helfen.
Das was du wissen möchtest, steht im §11 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html), und den benutzen wir hier genauso wie die Bearbeiter auf dem Amt :)

Hier heißt es:


(2) 1Vom Einkommen sind abzusetzen
[...]
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,


Fahrtkosten sind hier in keinem Falle als Einkommen anzusehen, das sagt der § schon aus.

Beim Verpflegungsgeld sieht die Sache ein wenig schwieriger aus... Denn in den Leistungen des SGB II ist auch eine Pauschale für Verpflegung (wie solls auch sonst sein)...

Das ist ziemlich Zweischneidig das Schwert.

Einerseits kann man es so sehen, dass es mit den Kosten der Verpflegung aus dem ALG II Satz gleichzusetzen ist,

Andererseits kann man auch sagen, dass es ja "mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben" sind, da er ja auch was essen muss dort.

Ich würde hier eher zu eueren gunsten tendieren, denn er hat hier einerseits auch gar nicht die Möglichkeit sich "so günstig" wie zuhause zu verpflegen und andererseits auch nicht die Zeit dazu. Außerdem sollte man auch noch was davon haben Arbeiten zu gehen.
Da ich mir aber zu 2. nicht sicher bin, wart hierzu lieber mal noch andere Meinungen ab.

schoki
09.06.2007, 17:38
super,

das ist doch schon mal mehr als die mir auf dem amt sagen konnte (oder wollte). danke!!
aber wie ist das dann mit der "bereinigung des einkommens"? wird es dann nicht mehr bereinigt?

lg schoki

Kasandra
11.06.2007, 07:43
Hallo,

wenn du die Fahrkosten vom Arbeitgeber erstattet bekommst, dann kannst du sie nicht mehr als Werbungskosten geltend machen. Zumindestens ist es bei mir so, aber da das Amt die Gesetze eh nicht kennt oder nicht kennen will, bin ich jetzt mit meinen Unterlagen zum Anwalt gegangen. Kann dir ja mal mitteilen, was rausgekommen ikst.

Liebe Grüße
Kasandra

schoki
11.06.2007, 08:40
ja sag unbedingt bescheid.
also ich habe mir jetzt so einiges aus dem internet gezogen und werde mir einen termin beim amt holen, das dort auf den tisch legen und sehen was kommt. wenn die dann immernoch nicht berechnen wollen oder können werde ich mir auch nen anwalt suchen.
so langsam reichts!
aber gib bitte trotzdem bescheid.
danke

Kasandra
11.06.2007, 09:30
Ja werde ich auf jeden Fall machen. Mir reicht es auch so langsam mit dem Arbeitsamt. Ich habe innerhalb von 5 Tagen 9 Briefe bekommen und in jedem Brief ändern sie ständig ihre Berechnungen, mal habe ich eine Überzahlung, dann bekomme ich eine Nachzahlung??????

Da blickt man doch gar nicht mehr durch. Deshalb jetzt der Weg über den Anwalt!

schoki
11.06.2007, 09:46
du bekommst einen bescheid nach dem anderen und mir sagen sie das meine sachen erst im august bearbeitet werden und wenn dann weniger raus kommt als jetzt dann muss ich eben nachzahlen- klar hab ja auch genug geld im monat zur verfügung, da kann ich dann auch schnell mal ein paar hundert euro zurückzahlen- genauso frech!!!