Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zuvielzahlung alg1
erwerbsloser73
08.06.2007, 22:04
hallo..,
habe ein problem,und zwar hat man mir zuviel bezahlt beim alg1..ca 360euro..
hatte aber gleichzeitig auch zuschuss alg2..bin nun alg2,sprich h4 empfänger...soll aber nun den betrag von alg1 zurückzahlen..erst alles auf einem schlag,geht nicht -nun in raten.
habe das urteil gelesen das man bei zuvielzahlung alg2 das nicht mehr brauch,ist dieses auch bei alg1???bitte es ist wichtig...
StephanK
09.06.2007, 09:17
:welcome: erwerbsloser73,
zunächst mal möchte ich nachfragen, wie/warum es zu dieser Überzahlung kam?
Wenn ich Dich richtig verstehe erhältst Du (niedriges) Alg I und "aufstockend" noch Alg II, um das Existenzminimum zu erreichen. Ist das so richtig?
jimmygjan
09.06.2007, 10:58
Hallo zusammen,
sorry, aber ich muss StephanK widersprechen. Auf die Frage wieso es zur Überzahlung kam, kommt es überhaupt nicht an.
Zu diesem Thema habe ich schoneinmal etwas hier im Forum veröffentlicht. Am 10.05.2007, ALG II - Arbeitslosengeld II,ARGE will Geld zurück - Widerspruch, nachfolgendes:
"Halo zusammen,
mir ist nicht bewußt, ob das nachffolgende helfen kann. Ich war mal für jemanden in einem Rechtsstreit vor dem Sozialgericht involviert. Da ging es um die Frage, ob überzahltes Arbeitslosengeld zurückgefordert werden kann. Das Urteil ist aus dem Jahr 2005. In den Entscheidungsgründen ist festgestellt worden, das eine Rückforderung nicht rechtens ist und hat der Klage des Arbeitslosengeldempfängers stattgegeben.
Abgestellt wurde auf die Handlungsweise des Arbeitslosengeldempfängers und der Frage hierzu, ob dies Fahrlässig oder grob Fahrlässig war. Einfache Fahrlässigkeit reicht nämlich zur Begründung der Rückforderung nicht aus. Ich zittiere mal aus dem Urteil und den Entscheidungsgründen:
Nach Überzeugung der Kammer konnte der Kläger vorliegend keinesfalls die Fehlerhaftigkeit der Alg-Berechnung erkennen. Schon gar nicht ist davon auszugehen, dass er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, denn die teilweise Rechtswidirigkeit des Bewilligungsbescheides war nicht in einem hohen Maße augenfällig. Grobe Fahrlässigkeit im Sinne dergesetzlichen Regelung ist dann anzunehmen,
wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat. Verlangt wird eine Sorfaltspflichtverletzung in einem außergewöhnlich hohen Ausmaß, die dann zu bejahen ist, wenn schon einfache, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden, wenn also nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste. (BSGE 62, 103SozR 1.300 § 48 Nr. 39; BSG SozR 4.100 § 152 Nr. 10, zitiert nach Bayerisches LSG vom 30.04.2004 – L 8 AL 18/03 -).
Wenn jemand weitere Informationen zu diesem Urteil haben möchte, dann bitte mich persönlich anschreiben."
Demnach ist es also vom Empfängerhorizont des Arbeitslosengeldempfängers abhängig, ob er was zurückzaheln muss oder auch nicht. Wie es dazu kam, ist eine Frage, die sekundär und nicht entscheidungsrelevant ist.
Es grüßt Euch
Jimmy
erwerbsloser73
09.06.2007, 13:10
hallo und danke erstmal,
ja alg1 und dazu alg2,jetzt ist es nur noch alg2..
hatte eine ratenzahlung von 10 euro vereinbart,der ich auch erstmal nachkomme.
aber wie es zur überzahlung kam,weiss ich nicht,es kam post vom a-amt,in der stand das ich zuviel bezogen hatte und es zurückzahlen solle.
meine reaktion..per tel das ich ja die rechnung nicht mache,und mich darauf verlassen muss,(wie auf ein piloten-wovon man ja nun keine ahnung hat).
antw.vom amt es muss,sonst mahnung..etc bis hin zum gerichtsvollzieher...war ne topantwort...
quinkyjones
09.06.2007, 15:42
Hallo erwerbsloser73,
ALGI ist Dir zuviel gezahlt worden. Dieser zuvielgezahlte Betrag stand auf dem Bescheid?
Du hast ALGI und aufstockend ALGII bekommen, das ist doch richtig.
Wenn Du weniger ALGI bekommen hättest, wäre die Aufstockung ALGII HÖHER gewesen.
ERGO:
Das ALGI-Amt soll sich vom ALGII-Amt das Geld wiederholen, denn durch die Schuld des ALGI-Amtes (zuviel ALGI gezahlt) wurde zuwenig ALGII ausgezahlt!!!!!!!
In Deuschland gilt das Verursacherprinzip. Der Verursacher war die Arbeitslosenversicherung, dadurch hat die ARGE zuwenig gezahlt.
Da der Verursacher, Arbeitslosenversicherung schuldhaft die Minderzahlung ALGII verursacht hat, kann er nur bei der ARGE das Geld wiederholen.
Du hast über das zuviel gezahlte Geld nicht verfügt, weil die Aufstockung dementsprechend reduziert worden ist.
Bei Deinem Hartz-IV-Antrag ist das zuviel gezahlte ALGI als Einkommen an Deinem Bedarf ALGII abgezogen worden.
Das zuviel gezahlte ALGI hätte Dir bei richter ALGI-Zahlung als ALGII zugestanden.
Also Widerspruch
Gruß
Quinkyjones
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