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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaub im "Praktikum"


supergrobi
11.05.2005, 11:59
Hallo, ich hoffe, ich bin hier richtig.

Ich habe mich bei einer Stelle Beworben, bei der der Arbeitgeber von mir verlangt hatte, das ich vorher knapp einen Monat ein Praktikum absolviere. D.H. ich bekomme mein geld von AA und arbeite aber dafür hier in der Firma. Das habe ich schon mal bei einer Stelle so gemacht und hat auch ganz gut geklappt, der arbeitgeber hatte mich dann hinterher übernommen bis er mich nach einem Jahr Betriebsbedingt entlassen musste. Das hatte jedoch andere Gründe. So, bei dem jetzigen Arbeitgeber ist es jedoch so, das ich nur 26 Tage Urlaub bekomme. Bei dem alten hatte ich 30 Tage. In der alten Firma arbeitete ich bis ende April. Die neue Firma will mich ab 1.6. nach dem "Praktikum" einstellen.

jetzt meine Fragen:

1. Der jetzige Arbeitgeber verlangt von mir, das ich ihm mitteile, wieviel Urlaub ich in meiner vorigen Firma schon bekommen habe. Das waren 30/12*4Monate = 10 Tage. Diese sollen dann auf den Urlaub, den ich in der neuen Firma bekommen werde angerechnet werden und zwar so:26/12*11 Monate (wegen dem einen Monat Praktikum)= 23 Tage -10 Tage = 13 Tage. Darf er das so rechnen ? Steht mir für das Praktikum kein Urlaub zu ?

2. Mein jetziger arbeitgeber sagte mir, das er gesetzlich dazu verpflichtet wäre mir den bei dem alten arbeitgeber genommenen Urlaub anzurechnen. Muss ich ihm überhaupt mitteilen, wieviel Urlaub ich bekommen hatte, oder hat der gar kein recht darauf ? (Er sagte er bräuchte ein vom vorigen Arbeitgeber unterschriebenen Beleg dafür).

Ich habe, da ich die Stelle von der arbeit sehr interessant fand, den Arbeitsvertrag schon unterschrieben. in diesem steht jedoch, das ich für die Zeit im Antritts und Endjahr die Beschäftigungsmonate/12 an Urlaub bekomme. Habe jedoch auch weitere einbußen in Kauf genommen (weniger Geld, weitere Strecke...) mit dem Urlaub wäre ich jetzt nicht mehr einverstanden, wenn das zur Konfrontation kommt. Wenn ich also jetzt "kündigen" würde, was macht dann das AAmt ? Sperren die mich für 3 Monate oder zählt das noch nicht als Beschäftigung ?

puhh viele Fragen...
bedanke mich schon mal im vorraus.

mfg
Axel

FXS64
11.05.2005, 15:11
Also eigentlich ist es so schon in Ordnung. Du musst den Urlaub den du schon genommen hast, deinem neuen AG mitteilen. Wie das ganze dann untereinander verrechnet wird ist was anderes.

Ob du vom AA gesperrt wirst weiß ich nicht.

Schneida
11.05.2005, 16:01
Praktikum und Urlaub

klingt etwas sonderbar die Beschreibung.

Normalerweise kann man nach einer betriebsbedingten Kündigung regulär ALG I beantragen. Wenn man dann gleichzeitig bereits ein neues Beschäftigungsangebot hat, kann man mit der Agentur abstimmen, inwiefern man vor Arbeitsvertragsbeginn dort ein Praktikum machen kann. Das ist durchaus üblich.

Urlaub wird immer nur für die Jahresbruchteile der Beschäftigung gewährt. Der vorherige Arbeitgeber hat da allerdings nichts mit zu tun. Bei Wechseln im öffentlichen Dienst gibt es schon mal Verrechnungen. Ansonsten sind das völlig getrennte Vertragsverhältnisse meines Wissens nach. Was hat der eine Arbeitgeber mit dem anderen zu tun?

Das Praktikum ist allerdings eine vom Arbeitsvertrag ebenfalls getrennte Vereinbarung, die auch über einen Extravertrag abgedeckt werden sollte. I.d.R. wird auch da ein Urlaubsanspruch vereinbart, der aber wiederrum innerhalb der Praktikumszeit abgegolten werden muss und normalerweise nicht in den anschließenden Arbeitsvertrag rübergezogen werden kann.

Hilft das so weiter?


Grüße

E.Schneider

Betroffener
11.05.2005, 20:55
@all
Zum Urlaub. Wenn ich mich richtig erinnere gibt es dazu eine komplizierte Sonderregelung, wenn in der vorherigen Firma der Urlaub aus irgendwelchen Gründen nicht genommen wurde oder genommen werden konnte, das der Abspruch dann übertragen werden konnte (wird aber selten und ungern angewendet).

Üblicherweise wird ja der zustehende Urlaubsanspruch genommen vor Ablauf des Arbeitsvertrages oder ausbezahlt und der neue Arbeitgeber gewährt nur den bei ihm erworbenen Urlaubsanspruch.

@E.Schneider,
Das höre ich jetzt zum ersten Mal mit dem Praktikum vor einer Einstellung. Du kennst Dich doch hier einigermassen aus.

Ist das jetzt wieder eine neue Masche?:

Menschen billigst als Praktikanten mit finanzieller Unterstutzung der Arbeitsagentur einstellen und einige Monate arbeiten lassen.
Wenn der Praktikant gut genug ist für die Firma und die weiter jemanden braucht, bekommt er einen Einstellungsvertrag
Die Praktikantenzeit wird nicht auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet
Urlaubsansprüche aus der Praktikantenzeit fallen dann auf jeden Fall unter den Tisch (so es für Praktikanten überhaupt Urlaubsansprüche gibt)
Nach der Praktikantenzeit (vieleicht 6 Monate?)beginnt der Arbeitsvertrag mit einem Basisgehalt erst Mal wieder mit der Probezeit (die ja jetzt durch die Praktikantenzeit für den Betrieb erheblich ausgeweitet ist) mit z.B. 3 oder 6 Monaten Probezeit. Sicher läßt sich etwas finden, daß man die Probezeit nochmals verlängern muß und somit das Gehalt nicht anpassen muß und schwupps sind 18 Monate vergangen und fängt das Spiel von vorne an, mit einem Praktikanten der bereits 6 Monate da ist.

So kann man natürlich gut Geld sparen, bestimmte gesetzliche Fristen gut verschieben und Leute auch schnell und unkompliziert wieder los werden, wenn man es drauf anlegt.

Die Arbeitsagenturen scheinen auch dieses Spiel mit zu machen.

Schneida
11.05.2005, 22:13
Praktikum

Es gibt die unterschiedlichsten Vorgehensweisen im Spiel der Arbeitsvermittlungen. Das mit den Praktika ist recht verbreitet, für diese Zeit behalten die Leute ihre normalen Leistungen und kriegen ergänzend Mehraufwandsentschädigungen o.ä.. Bei Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis fließen dann Zuschüsse (für den Arbeitgeber, klar)

Klar spekulieren Arbeitgeber damit. Es gibt viele, die sich aus diesen Zuschusstöpfen bedienen. Das wird in Fachkreisen mit dem Begriff "Mitnahmeeffekt" tituliert, was meint, das Arbeitgeber alles mitnehmen, was sie kriegen können, wenn sie eine Stelle besetzen.

Genauso wie mit befristeten Beschäftigungen hantiert wird, mit 1-Euro-Jobs, mit Praktika etc. tüfteln findige Leute alles Mögliche aus, um möglichst billig an Arbeitskräfte zu kommen.

Tja

:seufz:

So isses

Grüße

E.Schneider

supergrobi
12.05.2005, 11:02
also vielen Dank erst mal...

Bei mir ist das ja so, das ich das Praktikum für ca. 1 Monat habe. Also jetzt am 9. angefangen und geht noch bis ende des Monats. Danach dann natürlich 1/2 Jahr Probezeit.

Das gesagte hilft mir da schon weiter... Das wichtigste für mich ist, das es da kein Gesetz gibt, das der Arbeitgeber den in der alten Firma genommenen Urlaub anrechnen muß. Obwohl mich das in D nicht gewundert hätte. Über den Urlaub in der Praktikumszeit wurde nichts vereinbart. Da werde ich jedoch dann jetzt noch versuchen nachträglich zu verhandeln um wenigstens einen Tag rauszuschinden.

Laut auskunft beim AA kann momentan jeder Arbeitgeber mit der Begründung "Eignungstest" ohne Probleme für 1 Monat eine staatlich finanzierte Praktikums Arbeitskraft bekommen. Danach muss es dann schon besser begründet sein.

mfg
Axel