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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft


Mysteryeyes
11.06.2007, 07:30
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Bedarfsgemeinschaft.

Und zwar:

Ich bin U25 wohne noch bei meiner Mutter, Gleichzeitig wohnt mein Freund (Verlobter) auch bei mir.

Ich bin im mom in der BG meiner Mutter. Da aber mein Freund (Verlobter) und ich zusammen in eine eigenen Wohnung ziehen wollen, da unser Zimmer auf Dauer zu klein ist (10qm).

Nun meine Frage kann ich einfach so in die BG meines Freundes wechseln? Da wir ja praktisch schon zusammen wohnen nur eben unter dem Dach meiner Mutter.


Danke für Eure Antworten


Mysteryeyes

Trish
11.06.2007, 10:37
U25 wird es schwierig von den Eltern weg zu ziehen, dafür müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, dies ist wohl nicht der Fall.

Anders sieht es aus, wenn Ihr verheiratet seit, dann könnt Ihr problemlos eine gemeinsame BG gründen & ausziehen.

LG

Mysteryeyes
11.06.2007, 15:12
Hallo ich hatte vergessen zu erwähnen mein Verlobter ist 28. Und ist auch bei mir gemeldet. Also er wohnt offiziell bei uns zuhause.

Und das Jobcenter weiß das auch.

Also wir wohnen schon zusammen in einem Zimmer, dann ist das doch eigentlich egal ob ich bei der BG meiner Mutter oder meinem Freund drin stehe oder?



Vielen Dank

Mysteryeyes

StephanK
11.06.2007, 15:27
Nein, das ist es nicht. Die Bedarfsgemeinschaft ist ja keine selbst gewählte Gemeinschaft, zu der man sich zusammentut, sondern nur eine gesetzliche Konstruktion mit dem Zweck, dem Staat Geld zu sparen (und eine Schlechterstellung von Ehepaaren zu vermeiden).

So lange Du als unter 25jährige bei den Eltern lebst, bildest Du mit diesen per Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft, wenn Du selbst Deinen Lebensunterhalt nicht aufbringen kannst. Daraus gibt es nur einen Ausweg - die Heirat... :)

Evchen
11.06.2007, 22:54
also bei mir und meinem freund is das auch so. wir leben zusammen mit meiner muter in einer wohnung. jedoch gelten wir als eine bedarfsgemeinschaft und meine mutter als eine andere. wir haben damals son formular bekommen mit dem wir beweisen mussten das wir eine "einstehens-und bedarfsgemeinschaft" sind (oder so ähnlich). wir mussten da halt den grund angeben warum wir zusammen gezogen sind (bei uns war das: dauer und intensität der beziehung) und waren dann halt eine eheähnliche Gemeinschaft (oder so ähnlich, bin nicht vertraut mit dieser bürokratensprache).

als meine muter jedoch irgendwann hartz IV beantragen wollte weil sie geringverdienerin ist meinte ihre bearbiterin das ich theoretisch in ihre bedarfsgemeinschaft gehöre. man hat uns zwar nie deswegen angesprochen aber man sieht an diesem beispiel denke ich gut das die entscheidung zu welcher bedarfsgemeinschaft du gehörst teilweise auch von deinem bearbeiter abhängt.

Mysteryeyes
13.06.2007, 03:26
Hallo ich bin es nochmal:)

Also ich versuch es mal zu erklären mein Freund wohnt seit März 2006 bei mir.

Das heißt seit über einem Jahr! Somit sind wir doch eigentlich eine eheähnliche Gemeinschaft oder?


Dann könnte ich doch in die BG von meinem Freund rein oder?

Damals also im Juni 06 kam auch ne Frau von der ARGE und die wusste auch das wir in einem Zimmer wohnen.

Hat es sich auch notiert!


Kann ich dann nun in dir BG von meinem Verlobten wechseln?


Wann muss man eigentlich das Zusatzblatt 5 (Partnerschaft) ausfüllen beim Antrag?


Liebe Grüße

Mysteryeyes

Forumadmin
13.06.2007, 04:03
Ausfüllhinweise (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/62/52/) der Bundesagentur für Arbeit
zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II (ALG II)

Begriff der Bedarfsgemeinschaft (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/2477/92/)

Partner (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/2474/92/) in einer Bedarfgemeinschft

Übersicht über Leistungen (http://www.arbeitslosennetz.de/content/category/28/378/92/)der sozialen Grundsicherung für Arbeitsuchende November 2006
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

StephanK
13.06.2007, 07:54
Kann ich dann nun in dir BG von meinem Verlobten wechseln?Wie bereits erklärt: NEIN!
Das scheitert schon an § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c) SGB II: eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,Ihr lebt zwar gemeinsam in einem Haushalt - aber in dem Deiner Mutter; das ist nicht (Euer) gemeinsamer Haushalt.

quinkyjones
13.06.2007, 10:18
Hallo,
wie sieht das auf Euren Bescheiden aus?

bekommst Du auf dem Bescheid Deiner Mutter 276€ Regelsatz oder
auf dem Bescheid Deines Partners 311€?

Wieviel Regelsatz bekommt Dein Partner auf seinem Bescheid? 311€ oder 345€

Das ist wichtig, weil somit festgestellt werden kann, in welcher Bedarfsgemeinschaft Du zur Zeit eingestuft bist.

Theoretisch können auch die Bescheide so aussehen:
Du bekommst 276€ Regelsatz und Dein Partner auf seinem Bescheid 311€. Dann liegt liegt ein Fehler des Amtes vor.
Es würde Dich zur BG Deiner Mutter zählen und Deinen Partner gleichzeitig als eheähnliche Gemeinschaft. Das ist aber rechtlich nicht möglich.

Hier müßte erst Klärung erfolgen um eventuell Reaktionen durchzuführen.
Gruß
Quinkyjones

StephanK
13.06.2007, 11:01
Danke für die Ergänzung!
Finanziell würde es freilich keinen Unterschied machen, denn ob sie € 276 und er € 345 bekommen oder beide je € 311 bleibt sich gleich.

Mysteryeyes
13.06.2007, 11:54
Hallo Ihr beiden:)

Erstmal Danke für Eure Antworten.

Also mein Verlobter bekommt den Regelsatz von 345€ und ich habe 276€ und gehöre zur BG meiner Mutter.


ABER was ist denn damit:

Bedarfsgemeinschaft
Im Haushalt ihrer Eltern/Elternteile lebende unter 25jährige Kinder zählen
dann nicht zur BG ihrer Eltern / Elternteile, wenn sie mit einem Einstands- und Verantwortungspartner im Haushalt der Eltern/des Elternteils leben

Partner in einer BG
http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/2474/92/


Liebe Grüße

Mysteryeyes

Mysteryeyes
15.06.2007, 13:26
Hallo,

also laut den Formulierungen, kann ich die BG wechseln oder????

Oder sehe ich das falsch????


Wir wohnen schön Über 1 Jahr zusammen.

Ich hoffe auf eine Antwort

Liebe Grüße

Mysteryeyes