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nija
11.06.2007, 10:25
Ich habe ein Problem...
Und zwar bin ich in einer Maßnahme vom Arbeitsamt, das nennt sich "Chance für junge Mütter", ich habe große probleme dort seit anfang an, heute bin ich zum entschluß gekommen die Maßnahme abzubrechen, mir ist klar das mein entschluß folgen hat, habe auch lange drüber nachgedacht, aber mein wohlbefinden ist mir wichtiger als das Geld, was bringt es den wenn ich dort täglich mit Ängsten ankomme und für den rest des tages tota fertig bin, meine Tochter leidet leider jedes mal mit...
Ich möchte jetzt gerne wissen ob ich mit einer 100% igen Sperre vom Amt rechnen muss?
Liebe Grüße,
Jasmin

StephanK
11.06.2007, 14:30
:welcome: Jasmin,
da Du offenbar eine junge Mutter bist, muss ich nachfragen, ob Du unter 25 bist? Die Gruppe der unter 25jährigen muss nämlich bei unberechtigtem Abbruch von Maßnahmen mit verschärften Sanktionen rechnen.

nija
11.06.2007, 17:21
Hallo...
Oha, hört sich dann nicht gut an für mich, ich bin noch unter 25 Jahre...
Jasmin

fragi
11.06.2007, 18:39
Hallo Jasmin...

dann kann ich "leider" klar dazu sagen:

(1) 1Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. 2Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn
[...]
der Arbeitslose die Teilnahme an einer in Nummer 4 genannten Maßnahme abbricht oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für den Ausschluss aus einer dieser Maßnahmen gibt (Sperrzeit bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme),


Quelle: § 144 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html)


[...]
der die in dem Dritten Buch genannten Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit erfüllt, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.
[...]


(5) 1Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, wird das Arbeitslosengeld II unter den in den Absätzen 1 und 4 genannten Voraussetzungen auf die Leistungen nach § 22 beschränkt;


Quelle: §31 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html)

Das heißt so dahingesagt, deine Leistung wird auf die KdU (Kosten der Unterkunft) reduziert. Woran sie allerdings nicht gehen können / werden ist der Teil des lebensunterhaltes des Kinds. Denke ich jedenfalls, aber ansonsten sieht das sehr schlecht aus.

nija
12.06.2007, 09:09
Guten morgen...
Ok, vielen Dank für die auskunft. Hätte ich mich vorher schlau gemacht, hätte ich meine entscheidung sicher nochmal überdacht, zudem die Maßnahme eh nur noch zwei Wochen laufen sollte...
Vielen Dank...
Jasmin

StephanK
12.06.2007, 09:44
Das heißt so dahingesagt, deine Leistung wird auf die KdU (Kosten der Unterkunft) reduziert. Woran sie allerdings nicht gehen können / werden ist der Teil des lebensunterhaltes des Kinds.Einen gewissen Lichtblick gibt es schon, denn nach § 31 Abs. 3 Satz 7 SGB II soll der Alg II-Träger "in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen", wenn der Alg II-Bezieher mit minderjährigen Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt, was ja der Fall ist. Damit soll verhindert werden, dass indirekt auch Kinder unter solchen Sanktionen leiden müssen. Geldwerte Leistungen bedeutet z.B. Lebensmittelgutscheine.

Wenn der Alg II-Träger das nicht von sich aus tut, sollte er darauf angesprochen werden.

nija
12.06.2007, 10:11
Hallo StephanK,
heißt das, das ich auch kein Geld für meine Tochter bekommen werde, sondern nur diese Gutscheine um etwas zu essen zu bekommen?
So gesehen habe ich ja selber Schuld und ich glaube nicht das das Amt verständnis für meinen Abbruch hat, aber müssen "Gutscheine" nötig sein?
Ich muß dazu sagen das ich einen Psychische Probleme habe und mich nie trauen werde diese "Gutscheine" zu verwenden...
Jasmin

StephanK
12.06.2007, 10:26
Nein, das Sozialgeld für Deine Tochter läuft auch dann ungekürzt weiter, wenn Du selbst eine Sanktion aufgebrummt bekommst.
Aber diese Situation "verführt" natürlich dazu, dass Du von dem Sozialgeld lebst, das für Deine Tochter gedacht ist. Nur damit das nicht passiert gibt's eben die erwähnten ergänzenden Leistungen - trotz Sanktion.

Das mit den psychischen Problem hatte ich so halb geahnt. Wenn sie der eigentliche Hintergrund für den Abbruch der Maßnahme sind, dann solltest Du - auch wenn's Dir vielleicht sehr schwer fällt - gegenüber der ARGE die "Karten auf den Tisch legen" und offen sagen, was Sache ist. Allerdings hat die ARGE nicht die Fachkunde, selbst einzuschätzen, ob und wie sehr Dich das beeinträchtigt und was derzeit geht und was nicht. Das muss das dann schon ein/e Arzt/Ärztin tun. Falls Du also deswegen nicht in Behandlung bist, wäre es vielleicht angebracht, eine Behandlung anzufangen. Dafür gäbe es zwei Gründe, nämlich Dein eigenes Wohlergehen und dass Du der ARGE darlegen kannst, was geht und was nicht.

Ich kann und will mich nicht in Deine persönlichsten Angelegenheiten einmischen oder gar "Dich zum Arzt schicken". Dieser Entschluss müsste schon vor Dir selbst kommen. Ich bin mir sicher, dass Du dabei auch daran denkst, dass Deine Tochter von Deinen eigenen Problemen möglichst wenig beeinträchtigt wird.

nija
12.06.2007, 10:40
Das problem ist ja das ich mich noch nichtmal zum Arzt traue, geschweige denn von meine Problemen im Amt zu erzählen, mir ist das verdammt unangenehm, auch wenn ich an meine Tochter denke, ich kann das nicht...
Mir bleibt nur übrig alles so hin zu nehmen wie es kommt...

StephanK
12.06.2007, 11:46
Ich kann das durchaus verstehen, weil ich selbst schon mal in ähnlich "erstarrter" Situation war. Allerdings hatte ich da jemand, der mich am Händchen gepackt, in sein Auto gesetzt und zu einer Einrichtung gefahren hat, wo mir geholfen wurde. Wenn Du so jemanden nicht hast (was mir so scheint), dann bist Du für diesen Schritt leider auf Dich selbst angewiesen. Auch Hilfeangebote wie z.B. der "Frauenmantel (http://db.flensburg.de/sozialwegweiser/index.cfm?t=54,26&d=5&Rubrik_IDs=108&Eintrag_ID=1021&a=&u=)" setzen eine ärztliche Diagnose voraus.

Deswegen kann ich nur auf diesem Weg versuchen, Dir Mut zu machen, den Weg zum Arzt zu gehen und dort Deine Lage offen zu schildern. Du kannst das auch - auch wenn Du "eigentlich" meinst, dass Du Dich nicht traust. Kein Arzt wird Dich für "gaga" halten, denn viele Menschen haben ähnliche Probleme.

Nur passiv abwarten geht nicht, weil Du für Deine Tochter verantwortlich bist und das ja auch so empfindest. Hast Du Eltern oder einen Elternteil vor Ort? Oder sind Eltern ein Teil des Problems?

nija
12.06.2007, 13:42
Ich bin seit 6 Monaten in einer eigentlich Glücklichen Beziehung, er weiß nicht viel über meine Probleme, spricht mich aber oft auf mein verhalten. Nur ich rede mich da immer wieder raus, versuche alles schön zu reden. Er arbeitet sehr viel, und hat danach andere dinge im Kopf, möchte ihn nicht auch noch damit "belasten", naja vielleicht abe ich auch eher Angst das er mich deswegen allein lassen wird...
Meine Pflegeeltern wohnen leider nicht in der nähe...
Ich weiß immoment nicht weiter, wenn es mal so leicht wäre "fremden" Menschen von meinem Leben zu erzählen...
Danke für den Link, von denen habe ich schon viel gehört...

StephanK
12.06.2007, 16:16
Ich kann und will mich nicht in Deine Beziehung einmischen. Mir fällt nur eines auf, und das möchte ich - wie ein Spiegel - zurückspiegeln, damit Du es siehst: Er spricht Dich oft auf Dein Verhalten an. Es ist ihm also nicht egal, sondern vermutlich macht er sich Sorgen um Dich. Dennoch bedrängt er Dich nicht, weil Du signalisierst, es komme schon alles von selbst in Ordnung. Du schenkst ihm keinen reinen Wein ein, weil Du ihn nicht belasten willst (obwohl die Situation ihn wahrscheinlich belastet). So lebt jeder mit einem falschen Eindruck, der sich mit der Zeit immer mehr verfestigt. Gerade dadurch aber entsteht die Entfremdung, die Du vermeiden willst.

Rücksichtnahme auf den anderen und seine Bedürfnisse ist völlig ok, Aber sie sollte nicht so weit gehen, dass man dem anderen im Vorgarten die heile Welt vorspielt, während das Haus auf der Rückseite brennt. In dieser Situation muss man nämlich die Feuerwehr anrufen.

nija
13.06.2007, 09:03
Oh mann, hast mich wirklich zum nachdenken gebracht...
Ich habe nie so weit gedacht, hast vollkommen recht mit dem was Du geschrieben hast, ich muß was tun und werde es auch...

Velen, vielen Dank!!!
Jasmin