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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schüler über 18 in der Bedarfsgemeinschaft


jutta2000
16.03.2006, 13:45
Mein Sohn wird im August 18 Jahre, lebt noch bei mir ( Ich beziehe ALG II).
Er geht in die 11 Klasse einer Gesamtschule und muß bis zum Abi
noch 2 Jahre zur Schule.

Muß er selbst zum JobCenter gehen und einen Antrag auf ALG II stellen
oder wie läuft es mit ihm dann weiter, da er im August volljährig ist.
Oder muß er ein Schüler-BAFÖG beantragen?

Ich habe keine Ahnung.

StephanK
16.03.2006, 14:31
Weder - noch!
Nach den ab 1.7. dieses Jahres geltenden Rechtsänderungen wird er auch nach seinem 18. Geburtstag eine Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter bilden, längstens bis zum 25. Geburtstag - aber da sollte er die Schule längst hinter sich haben :wink: BAföG-berechtigt ist er nicht, weil er noch im elterlichen/mütterlichen Haushalt lebt. Es bleibt für Euch also alles beim Alten.

Tilda
28.06.2006, 20:18
Ich bin seit 1. Juni 06 wieder Kundin beim Jobcenter und mein Sohn wurde letzten August 18. Nun hat er gleichzeitig mit mir Ende Mai seinen Antrag gestellt (der nach heutiger Auskunft der Hotline noch nicht bearbeitet wurde) und es wurde uns gesagt, dass er u.U. schon ab 1.7. wieder in meine Bedarfsgemeinschaft gehört und dann - statt jetzt 345,00 Euro - wieder, wie vor einem Jahr 276,00 Euro bekommt.

Mit einem großen Unterschied: Der Alleinerziehendenzuschlag in Höhe von 41,00 Euro fällt weg (Der Sohn ist ja volljährig!!!)

Das bedeutet, dass Mütter, die mit einem Schüler oder einer Schülerin allein zusammenleben, nach dem 18. Geburtstag 41 Euro weniger bekommen!

Ist das rechtens? Gibt es dazu schon Diskussionen?

StephanK
03.07.2006, 08:04
Der Alleinerziehendenzuschlag wurde auch bisher schon nur bei minderjährigen Kindern gezahlt; insofern ändert sich also nichts. Die Einbeziehung junger Volljähriger bis 25 in die Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern(teilen) ist aber ganz klar eine Sparmaßnahme, die zeitlich damit zusammen trifft und die finanziellen Einbußen um so deutlicher macht.