Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übernahme der Kaution und Erstausstattung einer neuen Wohnun
Hallo,
Ich bekomm gemeinsamm mit meinem Freund Alg II und wir haben grade unser Abi bestanden.
Nun habe ich eine Ausbildungsstelle in Guben in Brandenburg bekommen. Ich wohne aber in Rostock was ziemlich weit weg ist. Ich hab mittlerweile eine schöne kleine Wohnung dort gefunden hab nur folgende Problemchen:
- ich kann mir die Kaution von fast 1000€ nicht leisten
und
- es fehlt mir an sachen wie Kühlschrank, Waschmaschiene und Couch
meine Fragen sind nun folgende:
1. Übernimmt das Amt die kosten für diese sachen?
2. kann ich diese Wohnung nehmen oder is das wie wenn man so umziehen will das man 3 wohnungsangebote liefern muss?
3. wie sieht es mit sachen wie der ersten monatsmiete aus? weil die sozialleistungen werde ja bekanntlich anfang des monats gezahlt und Lohn erst mitte oder sogar ende des monats. muss ich mit dem geld für 1 monat 2 monate auskommen?
ich bedanke mich im Vorraus für die antworten.
mfg,
evchen
StephanK
11.06.2007, 21:53
:welcome: Evchen,
erst mal Glückwunsch zum bestandenen Abi! :applaus:
Ich kann Euch nur raten, ein paar Wochen vor Ausbildungsbeginn umzuziehen.
Das heisst zwar, dann in Guben noch mal das ganz Alg II-Antragsverfahren durchziehen zu müssen, aber anders wird es nicht gehen. (Erklärung am Ende)
ich kann mir die Kaution von fast 1000€ nicht leistenDie Kaution kann die ARGE Spree-Neisse als Darlehen geben, d.h. es wird monatlich ein Betrag vom Alg II abgezwackt und das Darlehen dadurch zurückgezahlt. Unbedingt VORHER beantragen!
es fehlt mir an sachen wie Kühlschrank, Waschmaschiene und CouchEine Wohnungserstausstattung gibt's von der ARGE. Wie das konkret aussieht, kann ich nicht sagen, weil das jeder Landkreis für sich entscheidet: da gibt's eine feste Summe, dort Warengutscheine und wieder anderswo Sachleistungen. Also bitte vor Ort erfragen.
kann ich diese Wohnung nehmen oder is das wie wenn man so umziehen will das man 3 wohnungsangebote liefern muss?Die Übernahme der Miete musst Du Dir vor Abschluss des Mietvertrages (!) von der ARGE in Rostock (!) zusagen lassen (die schließt sich vorher mit der in Guben kurz). Ob im Spree-Neiße-Kreis mehrere Wohnungsangebote verlangt werden, solltest Du direkt dort erfragen: auch das liegt in der Hand des Kreises.
wie sieht es mit sachen wie der ersten monatsmiete aus? weil die sozialleistungen werde ja bekanntlich anfang des monats gezahlt und Lohn erst mitte oder sogar ende des monats. muss ich mit dem geld für 1 monat 2 monate auskommen?Die ARGE kann bis zur ersten Lohnzahlung ein Darlehen zur Überbrückung gewähren, das dann ebenfalls durch teilweise Einbehaltung vom Alg II zurückgezahlt werden muss. Natürlich muss das auch beantragt werden.
Denk bitte auch dran, dass Du ab dem Tag, an dem Deine Ausbildung beginnt, kein Alg II mehr bekommst, sondern stattdessen das "Lehrlings-BAföG", richtig ausgedrückt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Auch das geht nicht automatisch, sondern muss beantragt werden, und zwar nicht bei der ARGE, sondern bei der Arbeitsagentur. Mehr Infos dazu findest Du hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html).
Wird also 'ne Menge Papierkrieg werden - aber da müsst Ihr durch... Gutes Gelingen!
ersteinemal danke für die schnelle Antwort =)
leider ist es uns ncht möglich vor ausbildungsbeginn umzuziehen da wir unser zeugnis erst am 6.7.07 bekommen und die ausbildung am 30.07.07 beginnt.
daher fällt die sache mit dem darlehen wohl flach.
BAB steht mir nicht zu. genauso wenig wie kindergeld weil es sich um eine sehr gut bezahlte ausbildung handelt.
Mir wurde schon bestätigt das die umzugskosten vom amt übernommen werde und deswegen hoffe ich mal das sie auch für andere dinge aufkommen.
ein versuch ist es wert denke ich.
mfg,
evchen
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