julnik
12.06.2007, 12:53
Hallo,
hier kommt meine Frage... vielleicht kann mir ja jemand helfen!!!
Ich habe im Januar 2003 meinen Vollzeitjob verlassen, um in Elternzeit zu gehen (für 2 Jahre). im Februar 1005 ist dann mein 2. Kind geboren und ich habe zunächst wieder Elternzeit beantragt, bin dann aber innerhalb der Elternzeit zu meinem Arbeitgeber für einen 10 Stunden Teilzeitvertrag zurückgegangen. Das Unternehmen ist während dieser Zeit verkauft worden und mein Vertrag wurde zum 31.01.2006 aufgehoben (incl. Abfindung). Zunächst habe ich mich ganz der Kindererziehung hingegeben und bin seit 24.04.2007 als arbeitssuchend registriert. Ich habe einen Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen für 1 Jahr, die Abfindung wurde nicht als Sperrzeit berücksichtigt, da sie nun schon über ein Jahr her ist. Als Bemessungsgrundlage wurde aber nun das Gehalt des 10 Stunden Teilzeitvertrages herangezogen, was natürlich nicht sehr üppig ist.
Ist das zulässig, da ich mich nun für einen Vollzeitjob arbeitssuchend gemeldet habe?
Vielen Dank schon mal für die Antworten...
JULNIK
hier kommt meine Frage... vielleicht kann mir ja jemand helfen!!!
Ich habe im Januar 2003 meinen Vollzeitjob verlassen, um in Elternzeit zu gehen (für 2 Jahre). im Februar 1005 ist dann mein 2. Kind geboren und ich habe zunächst wieder Elternzeit beantragt, bin dann aber innerhalb der Elternzeit zu meinem Arbeitgeber für einen 10 Stunden Teilzeitvertrag zurückgegangen. Das Unternehmen ist während dieser Zeit verkauft worden und mein Vertrag wurde zum 31.01.2006 aufgehoben (incl. Abfindung). Zunächst habe ich mich ganz der Kindererziehung hingegeben und bin seit 24.04.2007 als arbeitssuchend registriert. Ich habe einen Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen für 1 Jahr, die Abfindung wurde nicht als Sperrzeit berücksichtigt, da sie nun schon über ein Jahr her ist. Als Bemessungsgrundlage wurde aber nun das Gehalt des 10 Stunden Teilzeitvertrages herangezogen, was natürlich nicht sehr üppig ist.
Ist das zulässig, da ich mich nun für einen Vollzeitjob arbeitssuchend gemeldet habe?
Vielen Dank schon mal für die Antworten...
JULNIK