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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I Bemessungsgrundlage


julnik
12.06.2007, 12:53
Hallo,

hier kommt meine Frage... vielleicht kann mir ja jemand helfen!!!

Ich habe im Januar 2003 meinen Vollzeitjob verlassen, um in Elternzeit zu gehen (für 2 Jahre). im Februar 1005 ist dann mein 2. Kind geboren und ich habe zunächst wieder Elternzeit beantragt, bin dann aber innerhalb der Elternzeit zu meinem Arbeitgeber für einen 10 Stunden Teilzeitvertrag zurückgegangen. Das Unternehmen ist während dieser Zeit verkauft worden und mein Vertrag wurde zum 31.01.2006 aufgehoben (incl. Abfindung). Zunächst habe ich mich ganz der Kindererziehung hingegeben und bin seit 24.04.2007 als arbeitssuchend registriert. Ich habe einen Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen für 1 Jahr, die Abfindung wurde nicht als Sperrzeit berücksichtigt, da sie nun schon über ein Jahr her ist. Als Bemessungsgrundlage wurde aber nun das Gehalt des 10 Stunden Teilzeitvertrages herangezogen, was natürlich nicht sehr üppig ist.

Ist das zulässig, da ich mich nun für einen Vollzeitjob arbeitssuchend gemeldet habe?

Vielen Dank schon mal für die Antworten...

JULNIK

Seebarsch
12.06.2007, 18:06
Hallo julnik,
:welcome:
gegen den Bescheid solltest Du umgehend einen Widerspruch einlegen, da die verminderte Arbeitszeit während er Erziehungszeit nicht berücksichtigt werden darf.
Siehe dazu auch § 130 Absatz 2 Nr. 3 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__130.html) !
:-P

julnik
13.06.2007, 09:57
Vielen Dank für die umgehende Antwort. Sobald ich mit dem Sachbearbeiter gesprochen habe, werde ich Euch darüber informieren!!!

Viele Grüße von Julnik