Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Minijob, Arbeitslosengeld 2 und Verfügbarkeit
Hallo,
ich bin Arbeitslosengeld 2- Bezieherin und habe nun einen Minijob. Dem Arbeitsamt habe ich das schon mitgeteilt, aber nun habe ich ein paar Fragen:
wie ist das nun wegen meiner Verfügbarbeit? Ich meine, ich bin auf jeden Fall 2x unter der Woche für ein paar Stunden zu einer festgelegten Uhrzeit wegen dem Minijob arbeiten. Mein Sachbearbeiter muss also auf diese Zeiten auch Rücksicht nehmen und kann nicht verlangen, dass ich sofort Jobs annehme, die ich nicht mit meinem jetzigen Minijob verbinden kann, oder?
Bei einem Minijob gilt doch auch die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen?
Das heißt doch, dass der Sachbearbeiter von mir verlangen kann, den Job für ein besseres Angebot zu kündigen, aber er müsste auch diese gesetzliche Kündigungsfrist, die ich habe berücksichtigen, und könnte nicht von mir verlangen sofort alles stehen und liegen zu lassen, oder?
Wäre über Antworten echt dankbar. :-)
rugbi
Die Ägypter
16.03.2006, 21:35
Du hast den Mini-Job nachweisbar sowohl deinem SB im Arbeitsamt/AfA als auch dem SB der ArGe gemeldet?
Ansonsten - für Vorstellungsgespräche kannst du dich von deinem AG freistellen lassen und die Kündigungsfristen werden beachtet.
Hast du denn etwas Schriftliches zu deinem Mini-Job... also entweder einen Arbeitsvertrag oder aber eine Art Aufstellung erhalten?
Hallo!
Bei mir ist das so: Ich war fast 3 Jahre arbeitslos, in dieser Zeit habe ich vom Arbeitsamt weder ein Stellenangebot noch eine Fortbildungsmaßnahme oder Sonstiges angeboten bekommen. Nun habe ich seit Angang November eine unbefristete, sozialversicherungspflichtige Halbstagstelle (etwa 18 Stunden/Woche, durch Eigeninitiative), bekomme aber noch anteilig ALGII. Ich war so froh endlich wieder Arbeit zu haben, aber es ging nicht lange gut, seit dem sind die vom Amt permanent hinter mir her. Anrufe, Briefe, ständig wieder dort vorsprechen...ich müsse eine Ganztagsstelle annehmen (ist mir klar, nur woher nehmen?) Dann sollte ich die Stelle aufgeben, wegen einer 2 monatigen Fortbildung und diese Eingliederungsvereinbarung (jeden Job/Fortbildungsmaßnahme vom Amt annehmen, 4 Blindbewerbungen pro Woche etc.) unterschreiben, von der ich zuvor nie gehört hatte. Meine Sachbearbeiterin ist der Meinung, wenn sie das sagt, habe ich das zu tun. Egal ob Vertrag/Kündigungsfrist. Ich habe alles ordnungsgemäß gemeldet und einen Arbeitsvertrag vorgelegt. Morgen muss ich wieder dort antanzen und ich denke, es läuft auf Kürzung (Sanktionen) des ALGII hinaus, denn ich werde dort nichts unterschreiben, was sich irgendwie zu meinem Nachteil auswirken könnte. Ich möchte diese Stelle auf keinen Fall aufgeben, denn ich bin so froh endlich wieder Arbeit zu haben. So bin ich dann letztendlich finanziell schlechter dran als mit HartzIV...der menschliche Aspekt aber bleibt auf der Strecke.
Na ja, das sind meine Erfahrungen. Ich denke, man ist dort der völligen Willkür des Sachbearbeiters ausgesetzt und vor nichts sicher... Hoffe ich habe dich nun nicht so sehr entmutig, wie ich es gerade bin...
Die Ägypter
16.03.2006, 22:31
Hallo,
klar... du bist verpflichtet entsprechend mitzuwirken, deinen Hilfebezug zu verringern bzw. ganz zu vermeiden...
aber...
ein bestehendes Arbeitsverhältnis muss nicht für irgendwelchen uentgeltlichen Eingliederungsquatsch aufgegeben werden! Und da läuft auch nichts mit Sanktion etc. Die Sachbearbeiterin ist verpflichtet, ihr Ermessen angemessen anzuwenden, nicht nach Gutdünken oder Tageslaune!
Hallo,
da bin ich wieder. Danke für die Antworten und entschuldigung, dass ich mich erst jetzt wieder melde. Ich wollte das Ganze erst mal auf mich zukommen lassen und dann weiter sehen.
Leider habe ich jedoch keine gute Nachricht: heute war ich bei der Arge bei meinem Sachbearbeiter und erlitt einen Nervenzusammenbruch, weil ich sein Verhalten und die Ankündigung von einer Sanktion einfach nicht fassen konnte.
Ich bin wirklich am Boden zerstört und verstehe die Welt nicht mehr.
in meinem Kopf erscheint immer die Frage "Warum?" .
Wegen meinem Nervenzsammenbruch gehe ich übrigens noch zum Arzt.
Wie schon gesagt, habe ich einen Minijob. Ich verdiene 120 Euro und arbeite 6 St. pro Woche flexibel zw. 10 und 17 Uhr.
Dem Arbeitsamt habe ich das Formular hierfür gegeben und eine Bescheinigung zum Minijob zusätzlich hinzugefügt (keinen Arbeitsvertrag).
Ein Minijob hat ja eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen. Daran wollte ich mich auch halten, als ich ein Jobangebot von Arbeitsamt für eine Vollkzeitstelle ab sofort ablehnte, weil ich eben nicht die Kündigungsfrist einhalten konnte.
Mein Sachbearbeiter sagte mir, dass ich mich trotz allem auf das Jobangebot bewerben hätte müssen und den Job auch trotz Minijob annehmen hätte müsen.
Ich erklärte ihm, dass ich nichts gegen das Jobangebot hatte, jedoch die gesetzl. Kündigungsfrist einhalten musste.
Er meinte wiederum, dass es bei meinm Minijob und vor allem, weil ich nur 6 Std. pro Woche arbeite, nicht gülig wäre und eine Sanktion fällig wäre, gegen die ich ja Widerspruch erheben könne, wenn es mir nicht passe.
Ist das rechtens? Ich meine kann das Arbeitsamt so mit mir umspringen?ie können doch nicht einfach die gesetzliche Kündigungsfrist ignorieren, nur weil es denen so passt. Und mal abgesehen davon, wenn ich gewusst hätte, dass das Arbeitsamt bei Minijobs anders reagiert (vielleicht sogar darf, wofon ich jedoch nichts weiß), dann hätte ich das Angebot nie aus dem Grund wegen dem Minijob abgelehnt.
Für mich ist das eine Falle, um eine Sanktion verhängen zu können.
Das weiteren ist mein SB wirklich kein angenehmer Mensch. Er stellt mich ständig (egal, ob ich mehr als genug Bewerbungen vorweisen kann und keinen Grund zum Anlass gebe) als jemanden hin, de rnicht arbeiten will.
Ich bin verzweivelt. Zum Glück habe ich alles auf Tonband aufgenommen.
Weiß jemand wie ich jetzt vorgehen kann/ sollte?
Wegen meinem Nervernzusammenbruch möchte ich einen anderen SB zugeteilt bekommen und außerdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den anderen machen. Macht das Sinn?
Wird der SB die Sanktion durchbringen?
Gruß
rugbi
StephanK
20.04.2006, 16:17
Es ist richtig, dass ein neuer Job Dich nicht berechtigen würde, den gegenwärtigen Minijob fristlos zu kündigen.
Andererseits ist es schon so, dass Du verpflichtet bist, alle Möglichkeiten zur Beendigung Deiner Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Wie das im konreten Fall aussieht, ist nicht eindeutig, aber zumindest ein Stirnrunzeln kann ich mir nicht verkneifen, wenn Du mit Rücksicht auf den Minijob es ablehnst, Dich auf eine angebotene Vollzeitstelle auch nur zu bewerben.
Du hast nichts darüber geschrieben, wann Arbeitsbeginn bei der angebotenen Vollzeitstelle gewesen wäre oder ob es darüber überhaupt Informationen gab. Nur wenn das Stellenangebot ein festes Datum zum Arbeitbeginn nannte, das weniger als vier bis sechs Wochen in der Zukunft lag wäre eine Kollision mit dem Mini-Job von vornherein zu erwarten gewesen; anderenfalls hätten sich solche Fragen im Vorstellungsgespräch diskutieren und vielleicht klären lassen. Auch wäre es denkbar, dass der Arbeitgeber des Mini-Jobs einer vorzeitigen Vertragsauflösung zugestimmt hätte, so dass die Kündigungsfrist gar keine Rolle gespielt hätte. Solche Dinge musst Du aber ausloten statt einfach an dem Mini-Job festzuhalten und zu sagen: Vollzeitjob geht nicht. Es wird von Dir erwartet, "alle Register zu ziehen", um wieder Deinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Eine Sanktion wird Dir deswegen aller Voraussicht nach nicht erspart bleiben, nämlich eine 30 %ige Absenkung der Regelleistung (also nicht der Kosten der Unterkunft) für drei Monate.
Hallo,
das Problem bei dem Vollzeit- Job war, dass er ab sofort gewesen wäre. Wenn der Beginn später gewesen wäre, dann wäre es ja evtl gegenagen und ich hätte evtl vielleicht sogar schon eher mit dem Minijob aufhören können. Aber ich konnte die Familkie mit ihren Kindern nicht von heute auf morgen sitzen lassen.
Gruß
rugbi
[quote="rugbi"]
Ist das rechtens? Ich meine kann das Arbeitsamt so mit mir umspringen?ie können doch nicht einfach die gesetzliche Kündigungsfrist ignorieren, nur weil es denen so passt. Und mal abgesehen davon, wenn ich gewusst hätte, dass das Arbeitsamt bei Minijobs anders reagiert (vielleicht sogar darf, wofon ich jedoch nichts weiß), dann hätte ich das Angebot nie aus dem Grund wegen dem Minijob abgelehnt.
Für mich ist das eine Falle, um eine Sanktion verhängen zu können.
Durch die völlig undurchsichtige Konstruktion des Hartz IV, lassen viele ARGEN die Sozialgerichte entscheiden. D.h. erst einmal wird sanktioniert etc., mal seh´n was dabei rauskommt.
Vom staatsgläubigen Bürger, der mit so einer Vorgehensweise noch nie konfrontiert war, eine absolute Katastrophe.
Hier bleibt leider nichts anderes übrig, als alte Gewohnheiten abzulegen und schnellstens selbst Verantwortung zu übernehmen. Vertrauen kann seit Hartz IV tödlich sein. Leider.
Die Ägypter
20.04.2006, 21:37
Hallo rugbi,
dein Fall ist grenzwertig - leider hattest du dich hier nicht wieder gemeldet, nach meiner Antwort und Frage an dich....
Fakt ist: Du bist nicht verpflichtet, Vertragsbrüchig zu werden, indem du eine Kündigungsfrist nicht einhältst - aber... du hättest verhandeln müssen um so mindestens einen Nachweis zu haben, dass du alles versucht hast um die Vollzeitstelle nahtlos an den Minijob zu schmiegen...
Auch hättest du dich bewerben müssen mit dem Hinweis: frühester Eintrittstermin wegen Kündigungsfrist für bestehenden Job am **.**.2006
damit hättest du formal deine Pflicht erfüllt.
Hallo,
danke für euere Antworten.
nefertari1968: ja da hast Du recht.
Wahrscheinlich war ich mir einfach zu sicher wegen der gesetzlichen Kündigungsfrist. :sad:
Jetzt muss ich abwarten und gegebenenfalls Wiederspruch einlegen.
Gruß
rugbi
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