The Rasch
12.06.2007, 16:03
Hallo ihr Lieben,
ich habe heute ein Schreiben von der AfA im Kasten gehabt...aber ich blicke da absolut nicht durch. Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen, was dieses Schriftstück übersetzt bedeutet:
__________________________________________________ ________
Anspruchsübergang nach § 143 bzw. 143a Drittes Buch SGB III in Verbindung mit § 115 Zehntes Buch SGB X
Sehr geehrter Herr XXX,
mit Anzeige vom 23.05.2007 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich nach § 143 Abs. 3 bzw. § 143a Abs. 4 SGB III zahle. Auf die weiteren Ausführungen in dieser Anzeige nehme ich Bezug.
Durch die zuerkannten Ansprüche ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. § 143 Abs. 1 bis 3 bzw. § 143a Abs. 1 bis 3 SGB III.
Für die Zeit vom 09.03.2007 bis 31.03.2007 wurde Arbeitslosengeld nach § 143 Abs. 3 bzw. § 143a Abs. 4 SGB III wie folgt gezahlt:
Leistungsbetrag 413,31 €
Dieser Betrag ist von den vom Arbeitgeber zu erfüllenden Ansprüchen einzubehalten und an mich zu überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Sie vorerst keine Zahlung zu leisten haben. Falls Ihr ehemaliger Arbeitgeber den obigen Betrag nicht überweist, erhalten Sie zu gegebener Zeit eine entsprechende Mitteilung.
__________________________________________________ _______
Hmmmmm???
Tut mir echt leid, aber ich blicke nicht durch, was mir die Dame mit diesem Schreiben sagen möchte.
Was bedeutet das?
Was habe ich zu erwarten? Was passiert?
Bekomme ich diesen Monat wie gehabt mein ALG I ?
Hoffentlich kann mir jemand von euch weiter helfen...
Danke auf jeden Fall...
Gruß!
Der Rasch
ich habe heute ein Schreiben von der AfA im Kasten gehabt...aber ich blicke da absolut nicht durch. Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen, was dieses Schriftstück übersetzt bedeutet:
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Anspruchsübergang nach § 143 bzw. 143a Drittes Buch SGB III in Verbindung mit § 115 Zehntes Buch SGB X
Sehr geehrter Herr XXX,
mit Anzeige vom 23.05.2007 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich nach § 143 Abs. 3 bzw. § 143a Abs. 4 SGB III zahle. Auf die weiteren Ausführungen in dieser Anzeige nehme ich Bezug.
Durch die zuerkannten Ansprüche ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. § 143 Abs. 1 bis 3 bzw. § 143a Abs. 1 bis 3 SGB III.
Für die Zeit vom 09.03.2007 bis 31.03.2007 wurde Arbeitslosengeld nach § 143 Abs. 3 bzw. § 143a Abs. 4 SGB III wie folgt gezahlt:
Leistungsbetrag 413,31 €
Dieser Betrag ist von den vom Arbeitgeber zu erfüllenden Ansprüchen einzubehalten und an mich zu überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Sie vorerst keine Zahlung zu leisten haben. Falls Ihr ehemaliger Arbeitgeber den obigen Betrag nicht überweist, erhalten Sie zu gegebener Zeit eine entsprechende Mitteilung.
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Hmmmmm???
Tut mir echt leid, aber ich blicke nicht durch, was mir die Dame mit diesem Schreiben sagen möchte.
Was bedeutet das?
Was habe ich zu erwarten? Was passiert?
Bekomme ich diesen Monat wie gehabt mein ALG I ?
Hoffentlich kann mir jemand von euch weiter helfen...
Danke auf jeden Fall...
Gruß!
Der Rasch