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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schreiben von AfA - versteh kein Wort...


The Rasch
12.06.2007, 16:03
Hallo ihr Lieben,

ich habe heute ein Schreiben von der AfA im Kasten gehabt...aber ich blicke da absolut nicht durch. Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen, was dieses Schriftstück übersetzt bedeutet:

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Anspruchsübergang nach § 143 bzw. 143a Drittes Buch SGB III in Verbindung mit § 115 Zehntes Buch SGB X

Sehr geehrter Herr XXX,

mit Anzeige vom 23.05.2007 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich nach § 143 Abs. 3 bzw. § 143a Abs. 4 SGB III zahle. Auf die weiteren Ausführungen in dieser Anzeige nehme ich Bezug.

Durch die zuerkannten Ansprüche ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. § 143 Abs. 1 bis 3 bzw. § 143a Abs. 1 bis 3 SGB III.

Für die Zeit vom 09.03.2007 bis 31.03.2007 wurde Arbeitslosengeld nach § 143 Abs. 3 bzw. § 143a Abs. 4 SGB III wie folgt gezahlt:

Leistungsbetrag 413,31 €

Dieser Betrag ist von den vom Arbeitgeber zu erfüllenden Ansprüchen einzubehalten und an mich zu überweisen.

Bitte beachten Sie, dass Sie vorerst keine Zahlung zu leisten haben. Falls Ihr ehemaliger Arbeitgeber den obigen Betrag nicht überweist, erhalten Sie zu gegebener Zeit eine entsprechende Mitteilung.

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Hmmmmm???
Tut mir echt leid, aber ich blicke nicht durch, was mir die Dame mit diesem Schreiben sagen möchte.

Was bedeutet das?
Was habe ich zu erwarten? Was passiert?
Bekomme ich diesen Monat wie gehabt mein ALG I ?

Hoffentlich kann mir jemand von euch weiter helfen...

Danke auf jeden Fall...

Gruß!

Der Rasch

StephanK
12.06.2007, 16:41
Offenbar gibt's Knies zwischen Dir und Deinem Ex-Arbeitgeber wegen noch ausstehender Lohnzahlungen und wohl auch Urlaubsabgeltung. Diesen Anspruch, der ja eigentlich Deiner ist, kann die Arbeitsagentur sich "an Land ziehen" und selbst verfolgen, weil sie mit dem Arbeitslosengeld sozusagen in Vorlage getreten ist, damit Du was zu beißen hast. Genau das hat sie jetzt getan und Dich darüber informiert. Sie wird dann versuchen, sich das Geld, das sie Dir zahlt, vom Ex-Arbeitgeber zurückzuholen.

Du wirst Dein Arbeitslosengeld wie gewohnt erhalten.

The Rasch
12.06.2007, 16:58
Super...danke für die schnelle Antwort!

Besten Dank!

Gruß!

Rasch

Seebarsch
12.06.2007, 17:47
Hi The Rasch,
bei der ganzen Aktion solltest Du darauf achten, wenn es denn nachgezahlter Lohn ist, dass Dein ehemaliger Arbeitgeber für die Zeit auch die Sozialversicherungsbeiträge abführt! Das solltest Du mal bei der Krankenkasse prüfen!
PS: Noch ne gute Nachricht!
Wenn der Arbeitgeber den Betrag an die Agentur gezahlt hat, wird dir die Zeit auch bei der Anspruchsdauer gutgeschrieben!
:engel:

Upsala
12.06.2007, 22:56
Dieser Betrag ist von den vom Arbeitgeber zu erfüllenden Ansprüchen einzubehalten und an mich zu überweisen. *lol*
Achte bitte auf die Kontonummern!:engel: