PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug???


Jessy77
16.03.2006, 22:04
Hallo zusammen,

wie sieht das eigentlich aus wenn ich umziehen will?
Also es wäre dann ein völlig anderer Landkreis und somit auch ein anderes Arbeitsamt. Es steht kein Job dahinter, ich würde also nicht Arbeitsmäßig umziehen. Einfach nur weil ich das will ....

Darf ich das so einfach und was zahlt mir da dann das Amt dazu?
Umzug, Mietsicherheit ect pp

LG Jessy

Die Ägypter
16.03.2006, 22:15
Die ArGen/opt. Kommunen zahlen nur dann Umzugspauschalen oder einzelfallbezogen Umzug mit Umzugsunternehmen, wenn der Umzug entweder angeordnet wurde

= Aufforderung die Wohnkosten zu senken, ist schriftlich ergangen...

oder aber, wenn der Umzug "notwendig" ist...

Das ist u.a. der Fall:

- bei Trennungen
- Wohnraum viel zu klein
- Gesundheitsgefährdung (Schimmel oder ähnliches)
- Familienzuwachs
- Arbeitsplatz zu weit entfernt

Hierfür bekommt man dann von seinem SB eine Bescheinigung, dass man Umziehen darf... Es besteht zwar Freizügigkeit, aber...

die Zuzugsarge übernimmt ggf. die KDU für die neue Wohnung nicht

(sind ohnehin vor Unterschrift um Erlaubnis zu bitten!)

oder aber die Kaution wird nicht übernommen.... (ohnehin nur Darlehensbasis!)...

Jessy77
16.03.2006, 22:24
das heisst im Klartext, dass ich ohne das okay vom Amt niemals einfach so umziehen dürfte ??? Weil wie gesagt ich würde es nicht machen weil ich Auflage bekommen habe oder sonst welche Gründe. Einfach nur weil ich das will, weil ich hier gerne weg wollen würde.

Die Ägypter
16.03.2006, 22:34
das heisst im Klartext, dass ich ohne das okay vom Amt niemals einfach so umziehen dürfte ??? Weil wie gesagt ich würde es nicht machen weil ich Auflage bekommen habe oder sonst welche Gründe. Einfach nur weil ich das will, weil ich hier gerne weg wollen würde.

Doch - du kannst umziehen - aber die Umzugskosten sind dann dein Bier und ggf. auch die Kaution, irgendwelche Renovierungen, Doppelte Mieten etc.

Und in jedem Fall hast du vor Zuzug die Angemessenheitsgrenzen der Miete bei der künftig zuständigen ArGe zu erfragen und den Mietvertrag zunächst ohne Unterschrift zur Prüfung vorzulegen.

Jessy77
16.03.2006, 22:36
ach so ja ok, danke dann weiss ich Bescheid