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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spezielle Fragen zu einem speziellen Fall :)


OmegaAL-X
17.03.2006, 01:04
Hallo erst einmal! :-)

Ich bin im Moment ziemlich durcheinander und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Bei mir ist die Situation etwas speziell, weswegen ich auch ein wenig ausholen muss.

Meine Situation:
Ich wurde im letzten Jahr operiert, musste daraufhin einige Zeit in der Klinik und generell bettlägerig bleiben. Ebenfalls musste ich mein Studium unterbrechen, welches ich kommendes WS wieder fortsetzen werde. Da ich nach dem Klinikaufenthalt nicht mit „Nichts“ dastehen konnte, stelle ich einen Antrag auf ALGII, welcher auch bewilligt wurde (Zeitraum: Sep 05 – Feb 06). Da ich wegen meiner OP und den Narben nicht schwer heben oder schwierige Arbeiten im Allgemeinen machen kann, war ich sehr froh, als ich im Dezember die Möglichkeit bekam, bei der Suche nach einer Beschäftigung auf Selbstständigenbasis eine Tätigkeit als Promoter ausüben zu können. Im Dezember verdiente ich so knapp 1100€ - in den Monaten danach knapp 350-400€ im Schnitt, Tendenz steigend was die nächsten Monate betrifft. Ich habe ebenfalls vor, während des Studiums die Promotion weiterhin nebenher auszuüben, da die Agentur recht zufrieden mit mir ist und ich mit ihr ;).
Wie mit meiner Sachbearbeiterin abgesprochen, habe ich nun einen Folgeantrag gestellt, der bis zum Studiumsbeginn (ca. August) noch greifen soll.

Problematik:
Bei meiner ARGE gibt es sowohl einen Sachbearbeiter für die reine Datenaufnahme, Zahlungsregelung und alles rund um den Antrag, als auch einen so genannten „Fallmanager“, welcher Arbeit vermitteln und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erteilt, wenn nötig.
Meine Sachbearbeiterin ist sehr nett und freundlich und hat keinerlei Probleme, was die Verlängerung des Antrages angeht, eben auch aus dem Grund, dass ich das Studium fortsetzen werde und ich einer der wenigen sei, so ihre eigenen Worte, die überhaupt versuchen noch Arbeit zu finden. Ich habe gestern bei ihr den Antrag abgegeben und dabei auf die Änderung der selbstständigen Tätigkeit hingewiesen.

Am gleichen Tag sollte ich dann noch kurz zu meiner Fallmanagerin. Die wiederum hat einen kleinen Koller bekommen. was mich stark verunsicherte ob der eher neutralen/positiven Einstellung der Sachbearbeiterin.
Sie (die FM) sprach sogar davon, dass ich meinen Gewerbeschein wieder abgeben müsse und damit rechnen sollte, demnächst evtl. in einer AB Maßnahme zu landen. Selbst wenn ich momentan eben eine Tätigkeit ausübe, welche nachweislich Geld einbringt.
Das Problem bei dieser Frau ist, dass ich Zweifel an ihrer Kompetenz habe, auf Grund der Tatsache, dass sie diesen Job erst seit kurzem ausübt, dann noch wie sie mir sagte aus einer ganz anderen Branche kommt, die nun gar nichts mit Ämtern zu tun hat und darüber hinaus viele Gesetze irgendwie zu "erfinden" scheint. Ein weiteres Beispiel/Problem:
Sie wies mich darauf hin vor einiger Zeit, dass ich mich stets am Wohnort aufzuhalten hätte und wenn ich fort fahren wollte, müsste ich mich bei der ARGE ab- anmelden. Es ging mir nicht darum Urlaub zu machen, sondern meine Familie zu besuchen, welche in einem anderen Bundesland lebt. Ich war mir ziemlich sicher, dass derartiges nicht in den Gesetzen stehen würde und nach einer halben Stunde Diskutierens mit ihr, musste sie nach einer Unterredung mit ihrem Chef selbst zugeben, dass das nirgends festgeschrieben sei. Also musste ich, wenn ich keine Kürzungen oder Wegfall befürchten wollte, eine von ihr selbst verfasste Erklärung unterschreiben, dass wenn ich meinem Wohnort fern bleiben sollte, ich mich bei der ARGE ab- und wieder anmelden müsste. Und insgesamt stünden mir quasi 21 Tage im Jahr zu, in denen ich nicht vor Ort sein dürfte, quasi eine Art "Urlaub". Anderenfalls verliere ich meinen Anspruch. Das kam mir sehr suspekt vor!

Also, um langsam mal zum Punkt zu kommen ;-) :
1.
Sind solche „Sonderregelungen“ erlaubt, die sie sich da einfach so hat einfallen lassen?
2.
Kann sie von mir verlangen mein Gewerbe aufzugeben und mich mir nichts dir nichts in eine Maßnahme stecken? Ich will gerade im Hinblick auf das Studium den Kontakt zur Agentur nicht aufgeben.

So,tat gut das mal runter zu schreiben :-). So eine Situation geht einen ganz schon an die Nieren und auch nicht gerade wenig an die Psyche :-(. Vor allem da man nicht weiß, woran man nun genau ist, einmal hört man das, das andere mal was ganz anderes.
Danke fürs Lesen, ich weiß es ist viel ;-) – und doppelt danke für die Antworten!

Gruß

Alex

P.S.: Tolles Forum! Bin beeindruckt :-) .

Die Ägypter
17.03.2006, 01:41
Zur Ortsabwesenheit habe ich folgendes gefunden:

http://www.bewerbit.de/eingliederungsvereinbarung.pdf dort heißt es:

Der persönliche Ansprechpartner kann auf Antrag des eHb einer Ortsabwesenheit des eHb zustimmen.

Die Zustimmung muss vorher erfolgen.

Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung, die Teilnahme des eHb an einer
ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation o.ä. nicht beeinträchtigt wird.

Die Dauer der maximal möglichen Ortsabwesenheit ist einzelfallbezogen
zu entscheiden. Im Regelfall sollten nur bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr
genehmigt werden.

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, sich nur nach Absprache und mit
Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit- und
ortsnahen Bereiches aufzuhalten, stellt einen Sanktionstatbestand nach §
31 Abs. 1 Nr. 1 b) dar (vg. Rz 31.6). EHb, die in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stehen, ist
Ortsabwesenheit mindestens für die arbeitsvertraglich zustehende Urlaubsdauer zu gewähren. Quell-PDF Seite 7 (http://www.bewerbit.de/eingliederungsvereinbarung.pdf)...

StephanK
17.03.2006, 09:50
:welcome: Alex,
Sind solche „Sonderregelungen“ erlaubt, die sie sich da einfach so hat einfallen lassen?Das mit den 21 Tagen ist keine freie Erfindung, sondern eine Anlehnung an die für Alg I-Empfänger geltenden Regeln. Diese sind nämlich verpflichtet, für die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur erreichbar zu sein; das gehört sogar zur gesetzlichen Definition der Arbeitslosigkeit. Nur gibt es im für Alg II-Empfänger geltenden Gesetz (Zweites Buch des Sozialgesetzbuchen - SGB II) keine entsprechende Regelung.
Aber es gilt die Regelung über die Meldepflicht nach Aufforderung durch den Alg II-Träger; dadurch besteht ein indirekter Zwang, anwesend oder zumindest erreichbar zu sein, denn Meldeversäumnisse ziehen Kürzungen nach sich. Ein "genehmigter Urlaub" für Alg II-Empfänger ist also im Grunde nur die Zusicherung des Alg II-Trägers, in einem bestimmten Zeitraum keine persönliche Meldung zu verlangen.

Kann sie von mir verlangen mein Gewerbe aufzugeben und mich mir nichts dir nichts in eine Maßnahme stecken? Ich will gerade im Hinblick auf das Studium den Kontakt zur Agentur nicht aufgeben.Es scheint fast, als ob es in Rheinland-Pfalz besonders beliebt wäre, gerade die Leute mit einem Klein-Job zu "Arbeitsgelegenheiten" heranzuziehen... :x
Wenn Du die Einnahmen aus Deinem Klein-Job korrekt angibst, hast Du ein prima Argument gegen einen 1-€-Job, nämlich das, dass sich dadurch Deine Hilfebedüriftigkeit (amtsdeutsch für Finanzmisere) noch vergrößern würde, weil Dir dann die Zeit für die selbständige Tätigkeit fehlt und man Dir mehr zahlen muss (vorausgesetzt, die Einnahmen aus Deinem Nebenjob sind hoch genug, um überhaupt auf Dein Alg II angerechnet zu werden).
Außerdem sind Zielgruppe der 1-€-Jobs die Leute, die ganz aus dem Arbeitsleben herausgefallen sind und sozusagen erst mal wieder an regelmäßige Arbeit gewöhnt werden müssen.
Du solltest versuchen, mit diesen Argumenten Deine FM davon zu überzeugen, dass ein 1-€-Job bei Dir bedeuten würde, "Perlen vor die Säue zu werfen", sprich: es wäre Zielgruppe verfehlt und würde Dich aus der wenigstens teilweisen Integration in's Arbeitsleben herauswerfen, was den mit 1-€-Jobs verfolgten Absichten gerade entgegenläuft.

Erst mal genug "Munition"? :wink:

OmegaAL-X
17.03.2006, 13:47
Erst mal genug "Munition"? :wink:

Lol - klar danke :-)!

Das mit dem "Urlaub" macht Sinn (Mallorca-ALGII-Empfänger anyone?). Nur irgendwie kam es mir halt komisch vor, dass ich davon nichts finden konnte im Gesetzestext und plötzlich sie sich einen Text diesbezüglich ausdachte, den ich zu unterschreiben hatte.
Dabei hatte ich das Gefühl, als ob ich auch zukünftig, wenn es ihr nicht in den Kram passt (meiner FM) gezwungen bin, alle Arten von Forderungen zu unterschreiben.

Das mit dem 1€-Job/Maßnahme finde ich ebenfalls unlogisch, gerade weil die ARGE am Ende weniger zu zahlen hat. Ich habe meiner Sachbearbeiterin ebenfalls angeboten, obwohl es noch nicht einmal verlangt wurde, monatlich meine Einkommensnachweise abzugeben, für den Fall, dass sich mein Einkommen erhöht in nächster Zeit, was eben auch sehr wahrscheinlich ist.
Der "Masterplan", den ich mit ihr angesprochen habe sieht halt so aus, dass ich die Hauptpromotion weiterhin im Fokus behalte um sie mit ins Studium rüberzuretten aber auch nach anderen kleinen Promotionjobs in meiner Nähe Ausschau halte, um die Bedürftigkeit zu minimieren.
Aber kann sie mich trotzdem "zwingen" zum guten Schluss?

Danke übrigens für die schnellen Antworten :Respekt: @Stephank und nefertari1968

StephanK
17.03.2006, 13:59
Aber kann sie mich trotzdem "zwingen" zum guten Schluss?Letzten Endes schon, ja. Aber was Du jetzt zum "Masterplan" geschrieben hast liest sich für mich so, dass Ihr da beide ganz gut zusammenarbeitet und es eben keine Konfrontation gibt, geschweige denn Anlass, Dich zu piesaken.
Am längeren Hebel sitzt sie halt, aber für mich sieht's nicht so aus, als ob sie diesen bewegen würde. Du hast wohl die Botschaft 'rübergebracht, dass Du Dir keinen lauen Lenz machen willst, sondern in einer Übergangssituation bist, in der Du zeitweise auf dem Trockenen sitzt, aber so viel wie möglich selbst (Geld-)Regen produzierst. Mehr wird eigentlich auch nicht verlangt, und deswegen sehe ich in Deiner Situation keine großen Probleme am Horizont. :-)

Seine Ausbildung wegen längerer Krankheit unterbrechen zu müssen ist nicht einfach (hab' das selbst erlebt). Ich wünsche Dir, dass Du den Faden wieder gut aufnimmst und Dein Studium gut zu Ende bekommst!