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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meldepflicht nach Auslandsaufenthalt


geena
13.06.2007, 21:14
Hab ein ziemliches Problem.

Bin seit 03.03. arbeitslos gemeldet und meinem Sachbearbeiter am 15.03. mitgeteilt,
daß ich voraussichtlich ab 01.04. in Spanien eine Arbeit annehemen kann und deswegen auch nach Spanien gehe.

Der sachbearbeiter hats registriert, mir aber weiter nix erzählt wegen Meldepflicht oder so, wenns nicht klappen sollte.
Vereinbart war, dass ich mich telefonisch oder per e-mail melde, sollte ich die Arbeit bekommen.

Da das nicht geklappt hat, war ich nach knapp 3 Wochen wieder in Deutschland.
Ich habe weiter Leistungen bekommen, auch Arbeitsvorschläge, und telefonisch eien Arbeitsvorschlag erhalten- war also nachweisbar da.

Ende Mai kam noch mal ein Änderungsbescheid- und jetzt plötzlich ein Aufhebungsbescheid samt Rückforderung für die Zeit vom 01.04. bis 31.05.
weil ich mich nach der vRückkehr nicht gemeldet habe. Ich wußte über die Pflicht dazu nicht Bescheid, weil kein Hinweis durch Arbeitamt erhalten.
Rückzahlen kann ich aber nicht, weil verbraucht- habe nur 243 € bekommen.

Hat jemand mit so etwas Erfahrung ?

StephanK
14.06.2007, 08:32
:welcome: geena,
in welchem Zeitraum warst Du denn tatsächlich nicht im Lande?

geena
15.06.2007, 11:57
Von Ende März (genau weiß ich nicht) bis 23. April, im Prinzip genehmigt, da mein Arbeitsberater über meine Abwesenheit informiert war.
leider habe ich die Rückmeldung telefonisch gemacht, und das liegt nicht vor.
Sollte eine Stelle antreten und habe auch 2 Wochen gearbeitet, dann fiel aber meiner Chefin ein,
daß sie mich leider nicht bezahlen könnte....