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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviel ALG I wie lange?


CaineOL
17.03.2006, 13:08
Hallo ich habe 18 Monate durchgehend bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet.

Meine Bruttolohn war ca 1100 €,mein Nettolohn betrug ca 800 €.

Wieviel ALG1 werde ich ungefähr bekommen ???? Und wie lange ????

Dann habe ich gehört wenn das ALG1 zu wenig ist,kann ich aufstockendes ALG2 beantragen ???

Ich bezahle alleine schon 300 € Miete.

Was ist besser ?? Zusätlich zum ALG1 aufstockendes ALG2 beantragen ???
Oder lieber doch zum ALG1 Wohngeld beantragen ???


Ich hoffe ihr könnt mir hilfen.

DANKE

StephanK
17.03.2006, 13:48
Die Frage lässt sich so nicht beantworten, weil es auch darauf ankommt, was in den sechs Monaten vor den 18 Monaten war - arbeitslos oder gearbeitet?

CaineOL
17.03.2006, 14:21
2 Jahre Umschulung und dann 4 Wochen Arbeitslos.

StephanK
17.03.2006, 17:03
Danke für die ergänzende Information. Dein Alg-Anspruch müsste ca. 480 € betragen und acht Monate dauern.

Ob Du mit Wohngeld oder mit ergänzendem Alg II besser dran wärest, ist schwer zu beurteilen:
Wohngeld bietet eben immer nur einen Zuschuss zur Miete, also einen erheblichen Anteil der Miete müsstest Du schon aus dem Alg tragen. Wie hoch Dein Wohngeldanspruch wäre, hängt von der Mietstufe von Oldenburg ab, die die höchstens anerkennungsfähige Miete bestimmt. Das erfragst Du am besten bei der örtlichen Wohngeldstelle. Gute Einstiegsinformationen findest Du aber auch auf der städtischen Homepage:
http://www.oldenburg.de/osiris/32.0.html?&cHash=3153731eb6&tx_civserv_pi1[community_id]=100&tx_civserv_pi1=467&tx_civserv_pi1[mode]=service

Beim Alg II wird die volle Miete getragen, [i]wenn sie angemessen im Sinne der örtlichen Vorschriften ist, die ich leider nicht kenne.

Vielleicht ist es besser, wenn Du diese Dinge vor Ort erfragst. Eine gute Adresse dafür dürfte wohl die Arbeitslosenselbsthilfe OL sein: http://www.also-zentrum.de/

CaineOL
17.03.2006, 22:20
Danke.

Was für einen Nachteil hätte ich eigentlich wenn ich zu meinen ALG1 ergänzendes ALG2 beantrage ?????

Weil ich habe schon viel gelesen das viele lieber Wohngeld beantragen, obwohl die Miete bei ergänzendes ALG2 bezahlt wird.

WIESO ???

DANKE

Die Ägypter
17.03.2006, 22:24
Danke.

Was für einen Nachteil hätte ich eigentlich wenn ich zu meinen ALG1 ergänzendes ALG2 beantrage ?????

Weil ich habe schon viel gelesen das viele lieber Wohngeld beantragen, obwohl die Miete bei ergänzendes ALG2 bezahlt wird.

WIESO ???

DANKE

Mit Wohngeld erhöhst du den Zuschlag später, falls du in ALG II-Bezug fallen solltest.

Wenn du allerdings mit ALg I und Wohngeld deine Kosten nicht decken kannst, macht es nicht viel Sinn....

Betroffener
18.03.2006, 02:00
Noch ein zweiter Ansatzpunkt: Du kommst erst später in die ALG II Mühlen.

Codeman
18.03.2006, 08:40
Hallo Betroffener,

habe ich das richtig verstanden?

Wenn man zusätzlich zu ALG I Wohngeld beantragt kommt man später in den ALG II - Bezug ? Wie soll das gehen ? Ich frage deswegen,weil ich das vorher noch nie gehört habe.

MfG
Codeman

Upsala
18.03.2006, 09:27
@Codemann

Der Anspruchszeitraum für Alg I bleibt gleich. Nur bei zusätzlichem Alg II bekommst du auch die üblichen Vergünstigungen, wie Eingliederungsvereinbarung, 1 Euro jobs usw.
:oops:

StephanK
18.03.2006, 09:58
Wenn man zusätzlich zu ALG I Wohngeld beantragt kommt man später in den ALG II - Bezug ? Wie soll das gehen ?Jedenfalls nicht automatisch :-)
Gemeint ist folgendes: Wenn Du nur ziemlich niedriges Alg I (unter 600 €, so über'n Daumen) bekommst, hast Du die Auswahl:
- Du kannst entweder Wohngeld beantragen. Vorteil: Kein Gedöns mit Alg II. Nachteil: Wohngeld deckt nie die komplette Miete ab, also einen Teil musst Du aus dem Alg bestreiten und auch beim Wohngeld gibt's Grenzen in puncto Wohnungsgröße, Miethöhe und Einkommen. Singles kommen da oft schlecht bei weg, weil Wohngeld in erster Linie eine familienorientierte Leistung ist.
- Oder Du beantragst ergänzendes Alg II. Vorteil: Die Miete wird komplett abgedeckt, wenn Wohnung und Miethöhe innerhalb der (in Berlin recht vernünftigen) Grenzen bleibt. Nachteil: Du hast unter Umständen den ganzen anderen Kram am Hals, der Alg II-Empfängern blüht, also mehr Schreibkram, vielleicht eine 1-€-"Arbeitsgelegenheit" usw. - darauf hat stupido hingewiesen.
Zwischen diesen Alternativen kannst Du auswählen.

CaineOL
19.03.2006, 13:42
Mir wurde immer gesagt das was ich Brutto verdient habe davon 60 % berechnet wird.

Das wäre doch bei ca 1100 € Brutto ca 650 € Arbeitslosengeld.

Oder rechne ich das falsch ???

StephanK
19.03.2006, 14:07
Leider rechnest Du da falsch :shock: - das war mal so, bis Hartz III...
Es sind 60 % des pauschalierten Nettogehalts.
Pauschaliert heisst: nicht Dein tatsächliches Netto (das z. B. durch auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Freibeträge höher sein kann als das Netto des brutto gleich viel verdienenden Kollegen), sondern es werden für Steuern und Sozialversicherung feste Sätze abgezogen, die ich im Augenblick aber leider nicht greifbar habe.

CaineOL
19.03.2006, 14:43
Puh das ist alles Kompliziert.

Dann muß ich aber wohl oder übel zusätzlich,ergänzendes ALG2 beantragen.
Weil bei ca 490 € ALG1,und 300 € Miete,wird mir das Wohngeld wohl nicht weiter bringen,weil ihr schreibt ja das beim Wohngeld die Miete nicht ganz übernommen wird.

Trotzdem DANKE

Codeman
19.03.2006, 16:50
Hallo StephanK,

danke für die Info.

Wie ist das denn eigentlich: Wenn man ALG I und ALG II bekommt.Welches Amt ist denn dann für dich zuständig ? Arbeitsamt oder Jobcenter ?

Weil Leistungen bezieht man ja dann von beiden.

MfG
Codeman

CaineOL
19.03.2006, 17:25
Danke StephanK

Habe noch ein paar Fragen.

Ich bin seit dem 09.02.06 Arbeitslos gemeldet,und habe am 17.03.06 meinen ALG1 Antrag abgegeben.Konnte nicht früher abgeben weil ich erst zum 15.03 meine Papiere vom Arbeitgeber bekommen habe.

Sollte ich jetzt echt knapp 500 € ALG1 bekommen kann ich dann noch rückwirkend zum 09.02.06 ergänzendes ALG2 beantragen ???

Und wie sieht das mit dem Vorschuss aus den man bekommen kann ???
Ich bin schon eine Miete im Rückstand.
Und Rechnungen müßen auch mal langsam bezahlt werden.
Habe noch kein Cent von der Arge gesehen.

Wenn man einen Vorschuss bekommt wird einen das gleich abgehalten vom ALG1+ergänzendes ALG2 ???
Oder wie muß man das zurückzahlen ???

Sorry für die vielen Fragen.Aber ich bin echt überfordert mit den Sachen.

DANKE

StephanK
23.03.2006, 19:43
Hallo Caine,
Deine Nachfrage war leider etwas untergegangen.
Es ist verständlich, dass Du das in einem neuen Beitrag noch mal aufgreifst. Ich lösche den neuen Beitrag aber trotzdem, damit nicht verschiedene Diskussionsfäden zum gleichen Thema entstehen. OK?

Alg II gibt es nicht rückwirkend. Du musst Dich also mit einem Antrag sehr beeilen - tomorrow is the day!
Einen Vorschuss gibt es normalerweise frühestens einen Monat nach Antragstellung, aber in Notlagen kann der auch früher gezahlt werden.
Ich bin jetzt selbst am überlegen, ob es sinnvoller ist, einen Vorschuss auf das Alg I oder Alg II zu beantragen oder beides. Wahrscheinlich beides, obwohl dann, wenn die Anträge bearbeitet sind, ein heilloses Kuddelmuddel mit der Abrechnung absehbar ist. Aber da musst Du halt durch... :roll:

Die Sache mit dem Vorschuss (amtsdeutsch: Abschlagszahlung) solltest Du gleichzeitig mit dem Alg II beantragen. Bei der Alg II-Antragstellung mach bitte von vornherein klar, dass Du Alg I beantragt hast (nenne am besten auch Deine Kunden-Nr. bei der Agentur), dass es eigentlich nur um ergänzendes Alg II geht, dass Du aber derzeit mittellos bist und die Miete nicht bezahlen kannst. Die ARGE ist auf solche Situationen eingestellt - im Unterschied zur Arbeitsagentur.
Lass Dich für die Abgabe des Alg II-Antrages nicht auf Termine in ein paar Wochen vertrösten, sondern mache auch in Bezug darauf Deine akute Notlage klar. Motto: Nur rechtzeitige Hilfe hilft auch.
Tut das Deine dazu, d.h. hab alle Unterlagen bereit, auch über Deine Wohnung (Mietvertrag, evtl. Mieterhöhungen seit dessen Abschluss, die letzte Heizkostenabrechnung).
Der Mietrückstand wird auch von der ARGE übernommen.

Du musst Dich damit in den nächsten Tagen ziemlich 'reinknien und darfst Dich nicht hinhalten oder abwimmeln lassen. Dann müsste das schon alles laufen.

CaineOL
23.03.2006, 21:24
Ich habe den Antrag auf ergänzendes ALG2 soweit ausgefüllt.
Aber was bedeutet die Frage "Ist ein Betreuer/Vormund/Beistand bestellt ??"
auf der letzten Seite des Antrages ???

Die Ägypter
23.03.2006, 21:29
Betrifft dich nicht!

Kannst du also verneinen - gilt für Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nur unvollständig selbst wahrnehmen können, weil sie z.B. gebrechlich oder psychisch krank sind.

Hast du ein Formular/Antrag der BA - ich frage das, weil Oldenburg in den Bereich der opt. Kommune gestellt ist.... =?

CaineOL
23.03.2006, 22:25
Sorry ich weiß nicht was Du für ein Formular meinst.
Kann ich das hier irgendwo bekommen ???

Den ALG2 Antrag muß ich bei dem Menschen abgeben der auch meinen ALG1 Antrag bekommen hat ??? :-)

StephanK
24.03.2006, 06:00
Hast du ein Formular/Antrag der BA - ich frage das, weil Oldenburg in den Bereich der opt. Kommune gestellt ist.... =?Der Landkreis Oldenburg hat optiert, die Stadt Oldenburg aber nicht; dort ist also die ARGE zuständig.

Das ist natürlich auch für Caine wichtig: Alg II wird nicht von der Arbeitsagentur selbst gemanagt, sondern von einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), die von Arbeitsagentur und Stadtverwaltung gebildet wurde, ein eigenes Ding ist und die witzige Adresse Stau 70 hat. (Ist das 'ne Straße mit besonders vielen Ampeln? 8) )

Die Antragsformulare (es sind mehrere) kannst Du Dir hier (http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/antragsformular/index.php)als PDF-Dateien herunterladen. Wenn Du Single bist brauchst Du nur die ersten drei und das Zusatzblatt 3 (Vermögen). Ausführliche Hinweise zum Ausfüllen findest Du auf unserer Hauptseite (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=62&Itemid=52), musst Dich aber zum herunterladen noch mal extra dort registrieren (weil Hauptseite und dieses Forum technisch getrennt sind).

Gutes Gelingen - und wie gesagt: spute Dich!