ChrisM
14.06.2007, 11:06
Hallo,
ich blicke leider bei der Berechnung von Einkommen und deren Absetzbeträge nicht mehr durch und benötige hilfe.
Folgende Konstellation:
Familie mit 2 Kindern (3 und 9)
Meine Frau hat eine Chance auf einen Teilzeitjob mit ca. 600 euro mtl brutto
Nach Abzügen von SV-Beiträgen würden ca. 500 netto bleiben.
Meine Frau hätte für den Erwerb tgl. 32 KM Pendelstrecke tgl x 22 Arbeitstage = 704 KM mtl.
Haftpflichtvers. fürs Auto wären 45,- mtl.
Wie muß denn nun berechnet werden um das anrechenbare Einkommen zu erhalten welches dann vom ALG 2 Bedarf abgezogen wird?
Bin ich so richtig:
500 netto - 141 € Fahrkosten (704KM x 0,2 €) - 45,- Kfzvers. = 314€ anrechenbar.
Oder werden von den 314€ dann noch die 100€ pauschale und 20% abgezogen, sodass ich nur noch auf 171,- euro komme die vom ALG 2 abgezogen werden?
Oder müssen die Freibeträge (100,- und die 20%) von den 500 nettor gerechnet werden, also dann 500€ - 100€(pauschale) - 20% = 300 euro
und dann von den 300€ noch die Fahrkosten und Kfzvers. runter was dann nur noch 114 € als Abzug vom ALG2 bedeuten würde?
Ich sag ja bin völlig verwirrt, und für hilfe dankbar, habe auch schon einen ALG2 Rechner genutzt, der sagt mir das ich mit meiner letzten Einschätzung richtig liegen würde, sprich also erst vom netto Freibeträge runter und davon dann noch die Werbungskosten (Vers und Fahrt) abgezogen, ergibt also die 114,- weniger ALG2.
Ich hoffe hier kennt sich jemand mit aus und danke schonmal für Antworten.
mfg
Christian
ich blicke leider bei der Berechnung von Einkommen und deren Absetzbeträge nicht mehr durch und benötige hilfe.
Folgende Konstellation:
Familie mit 2 Kindern (3 und 9)
Meine Frau hat eine Chance auf einen Teilzeitjob mit ca. 600 euro mtl brutto
Nach Abzügen von SV-Beiträgen würden ca. 500 netto bleiben.
Meine Frau hätte für den Erwerb tgl. 32 KM Pendelstrecke tgl x 22 Arbeitstage = 704 KM mtl.
Haftpflichtvers. fürs Auto wären 45,- mtl.
Wie muß denn nun berechnet werden um das anrechenbare Einkommen zu erhalten welches dann vom ALG 2 Bedarf abgezogen wird?
Bin ich so richtig:
500 netto - 141 € Fahrkosten (704KM x 0,2 €) - 45,- Kfzvers. = 314€ anrechenbar.
Oder werden von den 314€ dann noch die 100€ pauschale und 20% abgezogen, sodass ich nur noch auf 171,- euro komme die vom ALG 2 abgezogen werden?
Oder müssen die Freibeträge (100,- und die 20%) von den 500 nettor gerechnet werden, also dann 500€ - 100€(pauschale) - 20% = 300 euro
und dann von den 300€ noch die Fahrkosten und Kfzvers. runter was dann nur noch 114 € als Abzug vom ALG2 bedeuten würde?
Ich sag ja bin völlig verwirrt, und für hilfe dankbar, habe auch schon einen ALG2 Rechner genutzt, der sagt mir das ich mit meiner letzten Einschätzung richtig liegen würde, sprich also erst vom netto Freibeträge runter und davon dann noch die Werbungskosten (Vers und Fahrt) abgezogen, ergibt also die 114,- weniger ALG2.
Ich hoffe hier kennt sich jemand mit aus und danke schonmal für Antworten.
mfg
Christian