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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wehren gegen Ein-Euro-Job


schakal
11.05.2005, 23:24
Hallo,
ich bin der Harald von der Erwerbloseninitiative Stuttgart. Bei uns ist die
Frage aufgetaucht, ob man sich gegen einen Ein-Euro-Job wehren kann. Hat das bei Euch jemand getan oder eine Rechtsbelehrung dahingehend bekommen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruss,
Harald

Der aktuelle Informationsstand ist folgender:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Arbeitsgelegenheiten.html

Betroffener
12.05.2005, 00:51
Hallo Harald,

ich kenne eigentlich nur diesen Fall hier:
http://www.oberpfalznetz.de/onetz/712635-118,1,0.html

der in diesem Thread bei uns diskutiert wurde.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=4148#4148

Allerdings wird hier m.E. durch den Versuch aus dem Ein-Euro Job in ein richtiges Arbeitsverhältnis zu kommen, eigentlich der umgekehrte Weg verfolgt, die "Zusätzlichkeit" als absurd zu brandmarken, weil die eben praktisch nie gegeben ist.
Sondern wird vielmehr der Ausgleich von eingesparten und nicht mehr neu besetzten Arbeitsplätzen (auch durch Wegfall von Zivildienst leistenden) schlicht über die massiv billigeren und weder wehrhaften noch mit Chancen versehenen aus dem ALG II Bestand zu Zwangsarbeitskräften degradierten sogenannten Langzeitarbeitslosen rekrutiert.

Es ist eigentlich in der Praxis nie davon auszugehen, daß von den in "Arbeitsgelegenheiten" gesteckten Ein-Euro Jobbern nach Ablauf der Maßnahme auch nur einer einen richtigen Job auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt gefunden hat - nach den 6 Monaten "liefert" die Arbeitsagentur ja weitere Leute an, die praktisch umsonst arbeiten, was die Personalverknappung weiter erhöht und weiter ausgebildete Fach- und Pflegekräfte in der Arbeitslosigkeit beläßt.

Leider ist gerade das Zusammenspiel diverser karitativer Institutionen und der Arbeitsagenturen, ARGE'n und Kommunen genau in die Richtung der Einsparung echter Arbeitskräfte und deren Ersatz durch ALG II Empfänger sehr ausgeprägt, weil massiv billiger.

Den von Dir angesprochenen Link kenne ich und wie die Autoren ja selbst betonen, würde sich die Vorlage durchaus auch als Basis für eine gerichtliche Auseinandersetzung eignen.

Lass uns hier auch davon hören, wie das weiter geht bei Euch - denn das ist von allgemeinem Interesse.

Betroffener
12.05.2005, 13:09
@schakal Harald,

interessant für Euch könnte auch dieses Urteil sein, obwohl man den Bogen dabei etwas weiter spannen muß.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=5430#5430