Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperre wg. Nichtannahme Änderungskündigung
Hallo!
Ich bin vor ca. 3 Jahren 600km weit nach Bayern gezogen um hier unten eine Stelle anzunehmen. Nun hat der Abreitgeber jedoch sein Aussenbüro geschlossen und mir eine Änderungskündigung geschickt. Nun sollte ich wieder 600km weit umziehen. Die neue Stelle habe ich jedoch abgelehnt da ich in Bayern leben bleiben möchte, weil auch mittlerweile meine Freundin, mein Bruder hier schon wohnen, und auch bald der Rest der Familie hier wohnen wird.
Beim Antrag auf das Arbeitslosengeld hat man mich schon darauf aufmerksam gemacht das evtl. eine Sperre eintreten könne da eine ledige Person ganz deutschlandweit verfügbar sein muss. Was ich allerdings für völlig blödsinnig halte, da wir ja sonst kaum noch Arbeitslose hätten. Die Sperre war natürlich am nächsten Tag schon im Briefkasten.
Ich würde gegen die Sperre gerne Widerspruch einreichen da ich die Entfernung als völlig unzumutbar erachte und wollte fragen wie die Erfolgschancen aussehen und wenn ja, wie ich den Widerspruch am besten formulieren könnte und was dort hinein gehört
Vielen Dank,
Gruß,
Frank
Hallo Frank,
da mußt Du dir keine Sorgen machen,
-lasse dir von einem Arzt Entwurzelungsängste bescheinigen, dann bist Du zu 100% auf der sicheren Seite, und brauchst keine Angst vor einer Sperre zu haben, außerdem wärest Du dann auch von weiteren möglichen Jobangeboten außerhalb deines sozialen Umfeldes befreit.
Das Attest deines Arztes kannst Du dann einfach in deinen Widerspruch einflechten.
Gruß und einen schönen Tag
border
@Border
Oha! Entwurzelungsängste kannte ich bisher nur von meinen Zähnen.:confused:
@ stupido,
Enturzelungsängste beschreiben die Symptomatik um das herausreißen aus dem bisherigen gewohnten sozialen Umfeld, dies kann unter Umständen zu lebenslanger Arbeitsunfähigkeit führen.
-besonders davon betroffen und gefährdet sind Personen die schon eimal ihr soziales Umfeld komplett gewechselt haben, es bauen sich Verlustängste auf ........u.s.w.
also nix mit Zahnarzt :).
Gruß
border
jimmygjan
15.06.2007, 07:35
Hallo zusammen,
was sind das für Methoden, mit denen eingeschüchtert und bedroht wird. Wir wären ein Volk von reisenden Arbeitnehmern, wenn alle ledigen verpflichtet wären zur Aufnahme einer Arbeit Deutschlandweit zur Verfügung stehen zu müssen. Welch ein Schwachsinn ! Weis der Sachbearbeiter überhaupt, was er da erzählt ?!
Ich würde die ARGE oder JobCenter vor den "Kadi schleppen" !
Es grüßt Euch
Jimmy
StephanK
15.06.2007, 17:38
Wir wären ein Volk von reisenden Arbeitnehmern, wenn alle ledigen verpflichtet wären zur Aufnahme einer Arbeit Deutschlandweit zur Verfügung stehen zu müssen.Rechtlich sind sie zum Arbeitsnomadentum verpflichtet, wenn nicht familiäre Verpflichtungen entgegenstehen (Kinder kann man auch als Lediger haben, ebenso z.B. pflegebedürftige Eltern). Erfreulicherweise wird das (noch) nicht brutal durchgesetzt.
Seebarsch
17.06.2007, 17:40
Zur 'Änderungskündigung und der Änderung des Arbeitsortes sollte man sich die Weisungen der BA zu § 144 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-144-SGB-III-Ruhen-des-Anspruchs-bei-Spe.pdf)insbesondere die Randziffern 144.8 und 144.86 ansehen!
:(
Hallo und vielen Dank für die vielen Antworten.
Wie muß aber dieser Widerspruch aussehen? Ich habe jetzt das halbe Internet auf den Kopf gestellt um einen zu mir passenden Wiederspruch zu finden, aber leider erfolglos.
Gibt es evtl eine Seite wo es Beispiele gibt? Auch mit den Paragraphen kenne ich mich nicht aus worauf sich bezogen werden muß.
Kann hier vielleicht nochmal jemand helfen, das wäre echt super :)
Vielen Dank nochmal!!
Gruß,
Frank
Seebarsch
25.06.2007, 19:06
Hallo,
der Widerspruch geht recht einfach, kann formlos gestellt werden und muss nicht mit §§ begründet werden.
Normales Anschreiben, die Kundennummer drauf und dann in etwa:
Gegen den Sperrzeitbescheid vom ...... lege ich Widerspruch ein.
Ich finde den Eintritt einer Sperrzeit nicht gerecht weil, ..............
Hier eintragen,was du als Begründung hast.
Unterschreiben und dann bei der Agentur gegen eine Empfangsbestätigung abgeben.
:razz:
Im Word schreiben, und an die Faxnummer auf dem Schrieb senden :)
Fax ist mit am sichersten...Weil auf der Bestätigung ses Faxgerätes Nr. Uhrzeit und Datum ersichtlich ist.
mfg
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