Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I - Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
seufzer32
14.06.2007, 15:11
Fakten:
Ich war 3 Monate arbeitslos gemeldet und bekam auch ALGI.
Ich bin ausgesteuert aus der Krankenkasse aber mein Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber bleibt ungekündigt.
Ich war auch beim Ärztlichen Dienst der mir begutachtet hat, das ich gesundheitliche Einschränkungen habe bzw. im Beruf mit Einschränkungen geeignet bin.
Jedoch kann ich längere Zeit nicht stehen da ich Schmerzen verspüre wegen einem Bandscheibenvorfall.
Nun zu meinen Fragen:
Muss ich mir das auch noch zusätzlich von meinem Hausarzt attestieren lassen bevor ich meine Kündigung beim Arbeitgeber abgebe, damit ich nicht in eine 3 monatige Sperrzeit vom Arbeitsamt gerate?
Oder reicht halt das Gutachten vom Ärztlichen Dienst für eine reibungslose ohne Sperrzeit vom Arbeitsamt Kündigung?
Mein Wunsch/Ziel:
Da ich wegen einen Bandscheibenvorfall psychosomatische Funktionsstörungen bekommen habe und nicht lange stehen kann, möchte ich mich umschulen lassen zu einem freundlicherem Beruf für meine Bandscheibe. Dafür ist leider eine Förderung zur Weiterbildung von der Agentur für Arbeit von Nöten, da ich mir eine Umschulung nicht selbst finanzieren kann.
Ärztlichen Dienst
Bei dem der Agentur für Arbeit oder beim MDK der Krankenkasse?
Wenn du beim Dienst der Agentur warst sehe ich hier keine probleme in Absprache mit deinem Vermittler eine Kündigung vorzunehmen.
Wenn damit der MDK gemeint ist, sollteste dir sicherheitshalber einen Attest vom Arzt holen. Ob das unbedingt notwendig ist weiss ich nicht, aber sicher ist sicher.
Für die Umschulung sehe ich dahingehend auch keine probleme, da sie ja auch nötig ist und du in deinem alten beruf nichtmehr weiterarbeiten kannst.
Seebarsch
14.06.2007, 19:28
Hallo seufzer32,
:welcome:
wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du drei Monate Alg bekommen und bist dann wieder bei deinem Arbeitgeber an die gleiche Stelle arbeiten gegangen?
Warst Du vor dem Alg-Bezug aus dem Krankengeld schon ausgesteuert?
Für die berufliche Neuorientierung ist eigentlich zunächst die Rentenversicherung als Reha-Träger zuständig!
seufzer32
14.06.2007, 21:55
Bei dem der Agentur für Arbeit oder beim MDK der Krankenkasse?
Wenn du beim Dienst der Agentur warst sehe ich hier keine probleme in Absprache mit deinem Vermittler eine Kündigung vorzunehmen.
Wenn damit der MDK gemeint ist, sollteste dir sicherheitshalber einen Attest vom Arzt holen. Ob das unbedingt notwendig ist weiss ich nicht, aber sicher ist sicher.
Für die Umschulung sehe ich dahingehend auch keine probleme, da sie ja auch nötig ist und du in deinem alten beruf nichtmehr weiterarbeiten kannst.
Bei dem Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit war ich, NICHT bei dem medizinischen Dienst der Krankenkassen.
seufzer32
14.06.2007, 21:59
Hallo seufzer32,
:welcome:
wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du drei Monate Alg bekommen und bist dann wieder bei deinem Arbeitgeber an die gleiche Stelle arbeiten gegangen?
Warst Du vor dem Alg-Bezug aus dem Krankengeld schon ausgesteuert?
Für die berufliche Neuorientierung ist eigentlich zunächst die Rentenversicherung als Reha-Träger zuständig!
Ich war 3 Monate arbeitslos und in der Zwischenzeit musste ich mich beim Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit melden zur Untersuchung.
Aber da ich noch in einem Arbeitsverhältnis bin, meinte die Beraterin ich solle wieder in meinem alten Beruf arbeiten gehen und bekomme daher gestrichen das ALG I.
Jetzt muß ich selbst kündigen bei meinem Arbeitgeber, da ich sowieso nicht belastbar bin körperlich das ich denselben Beruf ausüben kann.
Meine Bedenken sind allerdings, ob meine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen nicht eine Sperre hervorrufen beim Arbeitsamt obwohl ein Gutachten vom Ärztlichen Dienst vorliegt.
Hallo seufzer,
also was ich nicht ganz vestehe ist das du in einem Arbeitsverhälnis bist und gleichzeitig zum Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit musst.
Nun zu deiner Kündigung:
Du gehst zu deinem Arzt und lässt dir ein Attest geben wo drin steht das du aus gesundheitlichen Gründen deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Damit gehst du zu deinem Arbeitgeber und ihr macht eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen aus dem Grund wo in deinem Attest steht. Somit gibt es auch keine Sperre.
Zur Umschulung ist folgendes zu sagen:
Wenn du in deinem gelernten beruf arbeitest ist deine Rentenversicherung zuständig.
Arbeitest du nicht in deinem Beruf wäre die Agentur für Arbeit zuständig.
Sammy1
seufzer32
15.06.2007, 08:52
Hallo seufzer,
also was ich nicht ganz vestehe ist das du in einem Arbeitsverhälnis bist und gleichzeitig zum Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit musst.
Nun zu deiner Kündigung:
Du gehst zu deinem Arzt und lässt dir ein Attest geben wo drin steht das du aus gesundheitlichen Gründen deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Damit gehst du zu deinem Arbeitgeber und ihr macht eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen aus dem Grund wo in deinem Attest steht. Somit gibt es auch keine Sperre.
Zur Umschulung ist folgendes zu sagen:
Wenn du in deinem gelernten beruf arbeitest ist deine Rentenversicherung zuständig.
Arbeitest du nicht in deinem Beruf wäre die Agentur für Arbeit zuständig.
Sammy1
Da mein Krankengeldanspruch auslosch, musste ich mich arbeitslos melden damit ich ein Einkommen habe. Damals hatte ich beim Arbeitsamt angerufen und nachgefragt ob ich kündigen soll oder nicht. Der Berater am Telefon meinte das dies nicht nötig sei. Stattdessen gaben sie mir einen Termin für eine Untersuchung beim Ärztlichen Dienst dort, und erst jetzt meinen sie das ich wieder in meine alte Arbeit zurückkehren muss.
Muss ich denn unbedingt dieses Attest von meinem Hausarzt bekommen für das entgehen der Sperre oder reicht auch aus das Gutachten vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit? Ich meine für eine reibungslose Kündigung bei meinem alten Arbeitgeber.
Hallo seufzer,
da haste aber ne großzügige Krankenkasse gehabt. Meine hat damals ganz schön druck gemacht das was passiert bei mir und sie nicht 18 Monate zahlen müssen.
Also ich habe von meiner Hausärztin das Attest ausstellen lassen, weil aber sie auch darauf gedrängt hat das Ich eine Umschulung mache, weil ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten darf.
Ich denke aber das es von deinem Hausarzt keine Probleme geben sollte wegen so einem Attest, wenn du nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst.
Somit gab es auch keine Probleme nach meiner Umschulung mit der Agentur für Arbeit wegen einer Sperre. Ich habe denen das Attest vorgelegt und alles war ok.
Was ich dir aber raten würde ist auf keinen Fall zu kündigen bevor nicht klar ist, ob du ne Umschulung kriegst und wenn du eine kriegst, erst auf den Termin zu kündigen, wo deine Umschulung dan beginnt.
sammy1
seufzer32
15.06.2007, 09:32
Hallo seufzer,
da haste aber ne großzügige Krankenkasse gehabt. Meine hat damals ganz schön druck gemacht das was passiert bei mir und sie nicht 18 Monate zahlen müssen.
Also ich habe von meiner Hausärztin das Attest ausstellen lassen, weil aber sie auch darauf gedrängt hat das Ich eine Umschulung mache, weil ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten darf.
Ich denke aber das es von deinem Hausarzt keine Probleme geben sollte wegen so einem Attest, wenn du nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst.
Somit gab es auch keine Probleme nach meiner Umschulung mit der Agentur für Arbeit wegen einer Sperre. Ich habe denen das Attest vorgelegt und alles war ok.
Was ich dir aber raten würde ist auf keinen Fall zu kündigen bevor nicht klar ist, ob du ne Umschulung kriegst und wenn du eine kriegst, erst auf den Termin zu kündigen, wo deine Umschulung dan beginnt.
sammy1
Jetzt verstehe ich die Welt nicht mehr.
Was soll ich denn machen bis ich Bescheid bekommen werde ob und wann ich eine Umschulung bekomme?
Soll ich bis dahin überhaupt kein Einkommen mehr haben?
So oder so muss ich halt kündigen da ich nicht in diesem Beruf mehr arbeiten kann aus gesundheitlichen Gründen.
StephanK
15.06.2007, 09:41
Du schreibst, Du seist von der Krankenkasse "ausgesteuert". Meinst Du damit, dass der Krankengeldanspruch nach 78 Wochen erschöpft ist?
seufzer32
15.06.2007, 10:27
Du schreibst, Du seist von der Krankenkasse "ausgesteuert". Meinst Du damit, dass der Krankengeldanspruch nach 78 Wochen erschöpft ist?
Ich habe 1 1/2 Jahre Krankengeld bekommen wie es halt gesetzlich vorgeschrieben ist.
StephanK
15.06.2007, 11:05
Für die berufliche Neuorientierung ist eigentlich zunächst die Rentenversicherung als Reha-Träger zuständig!Das sehe ich auch so und denke, diese sollte auch konkret darauf angesprochen werden, wenn es noch nicht geschehen ist.
Niemand kann Dich zwingen, von Dir aus zu kündigen, und im Hinblick auf die Bundesagentur für Arbeit sollte das auch tunlichst vermieden werden. Im Hinblick auf den eigenen Lebenslauf ist zwar die Eigenkündigung normalerweise besser, aber wenn es wegen längerer Krankheit + Reha sowieso einen "Knick" im Lebenslauf gibt, spielt dieser Gesichtspunkt eigentlich keine wesentliche Rolle. Warum also nicht abwarten, ob/bis der Arbeitgeber Dir von sich aus kündigt?
seufzer32
15.06.2007, 11:13
Das sehe ich auch so und denke, diese sollte auch konkret darauf angesprochen werden, wenn es noch nicht geschehen ist.
Niemand kann Dich zwingen, von Dir aus zu kündigen, und im Hinblick auf die Bundesagentur für Arbeit sollte das auch tunlichst vermieden werden. Im Hinblick auf den eigenen Lebenslauf ist zwar die Eigenkündigung normalerweise besser, aber wenn es wegen längerer Krankheit + Reha sowieso einen "Knick" im Lebenslauf gibt, spielt dieser Gesichtspunkt eigentlich keine wesentliche Rolle. Warum also nicht abwarten, ob/bis der Arbeitgeber Dir von sich aus kündigt?
Ja und wie soll ich bis dahin leben? Mit welchen Mitteln? Mein Arbeitgeber wartet anscheinend das ich meine Kündigung von selbst einreiche. Sonst kann ich mir sein Handeln nicht erklären. Außer er wartet das ich wieder arbeiten gehe an meinem alten Arbeitsplatz. Jedoch das habe ich ihm schon früher gesagt das es unwahrscheinlich ist.
Also wie soll ich denn leben ohne Geld wenn ich nicht kündige um ALG I zu bekommen?
StephanK
15.06.2007, 11:22
Das ist natürlich eine berechtigte Frage.
Entweder redest Du mit dem Arbeitgeber und erklärst ihm, dass Du einer Kündigung seinerseits nicht widersprechen würdest oder Du bietest ihm eine Aufhebungsvereinbarung (vertragliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses) an. Im letzteren Fall sollte darin allerdings ausdrücklich festgehalten werden, dass die Aufhebung allein wegen Deiner gesundheitlichen Situation anstelle einer Kündigung geschieht und weil derzeit nicht absehbar ist, wann Deine Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt sein wird. Nur wenn ganz klar festgehalten wird, dass diese Aktion alternativlos und anstelle einer sonst fälligen Kündigung passiert, kommst Du beim Arbeitslosengeld um eine Sperrzeit herum.
seufzer32
15.06.2007, 11:40
Das ist natürlich eine berechtigte Frage.
Entweder redest Du mit dem Arbeitgeber und erklärst ihm, dass Du einer Kündigung seinerseits nicht widersprechen würdest oder Du bietest ihm eine Aufhebungsvereinbarung (vertragliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses) an. Im letzteren Fall sollte darin allerdings ausdrücklich festgehalten werden, dass die Aufhebung allein wegen Deiner gesundheitlichen Situation anstelle einer Kündigung geschieht und weil derzeit nicht absehbar ist, wann Deine Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt sein wird. Nur wenn ganz klar festgehalten wird, dass diese Aktion alternativlos und anstelle einer sonst fälligen Kündigung passiert, kommst Du beim Arbeitslosengeld um eine Sperrzeit herum.
Kann ich denn nicht so einfach kündigen mit Angabe des Grundes gesundheitliche Probleme?
Mit was soll ich bis sich das alles geklärt hat leben? Von wo bekomme ich Geld?
Die Telefonberatung der Bundesagentur für Arbeit meinte das ich kündigen kann ohne Sperre aus gesundheitlichen Gründen. Sie hat aber nichts von einem ärztlichem Attest von meinem Hausarzt gesagt.
StephanK
15.06.2007, 12:16
Kann ich denn nicht so einfach kündigen mit Angabe des Grundes gesundheitliche Probleme?Das kannst Du zwar, aber das interessiert niemanden, denn als Arbeitnehmer musst Du eine Eigenkündigung gegenüber dem Arbeitnehmer nie begründen.
Die Telefonberatung der Bundesagentur für Arbeit meinte das ich kündigen kann ohne Sperre aus gesundheitlichen Gründen. Sie hat aber nichts von einem ärztlichem Attest von meinem Hausarzt gesagt.Wie anders als durch eine ärztliche Bescheinigung willst Du denn nachweisen, dass Dir das Weiterarbeiten nicht möglich ist? Das muss in jedem Fall sein.
Mit was soll ich bis sich das alles geklärt hat leben? Von wo bekomme ich Geld?Wenn Du keinerlei Rücklagen hast, ist es schlecht, denn Anspruch auf einen Vorschuss auf das Arbeitslosengeld hast Du erst einen Monat nach Antragstellung. Nötigenfalls solltest Du gleich mit der Antragstellung einen Vorschuss beantragen.
Das Alg-Antragsformular musst Du bei der Arbeitsagentur abholen und Dir dabei einen Termin für die Abgabe geben lassen. Damit solltest Du besser nicht länger abwarten. Außerdem musst Du Dich sobald das Ende des Arbeitsverhältnisses - auf welchem Weg auch immer - feststeht, unverzüglich persönlich arbeitslos melden. Beides lässt sich in einem Aufwasch erledigen.
seufzer32
16.06.2007, 11:09
Das kannst Du zwar, aber das interessiert niemanden, denn als Arbeitnehmer musst Du eine Eigenkündigung gegenüber dem Arbeitnehmer nie begründen.
Wie anders als durch eine ärztliche Bescheinigung willst Du denn nachweisen, dass Dir das Weiterarbeiten nicht möglich ist? Das muss in jedem Fall sein.
Wenn Du keinerlei Rücklagen hast, ist es schlecht, denn Anspruch auf einen Vorschuss auf das Arbeitslosengeld hast Du erst einen Monat nach Antragstellung. Nötigenfalls solltest Du gleich mit der Antragstellung einen Vorschuss beantragen.
Das Alg-Antragsformular musst Du bei der Arbeitsagentur abholen und Dir dabei einen Termin für die Abgabe geben lassen. Damit solltest Du besser nicht länger abwarten. Außerdem musst Du Dich sobald das Ende des Arbeitsverhältnisses - auf welchem Weg auch immer - feststeht, unverzüglich persönlich arbeitslos melden. Beides lässt sich in einem Aufwasch erledigen.
mittlerweile hat sich das erledigt bzw. ist auf dem besten weg dahin. da ich das gutachten vom ärztlichen dienst der bundesagentur für arbeit habe, werde ich anscheinend keinen weiteren attest brauchen um reibungslos meine kündigung beim ex-arbeitgeber zu tätigen.
seufzer32
18.06.2007, 15:30
Wie kann ich den Arbeitgeber dazu bringen mich zu kündigen?
Ich bin seit fast 2 Jahre nicht mehr in der Arbeit gewesen, 1 1/2 Jahre habe Krankengeld bezogen und jetzt wo er mich eigentlich kündigen sollte, passiert nichts.
Ich kann aus gesundheitlichen Gründen meinen vorigen Arbeitsplatz nicht angehen, und erhoffe mir durch eine Kündigung das ich eine Umschulung von der Bundesagentur für Arbeit bekäme, so das ich mich beruflich umorientieren kann. Dabei will ich natürlich vermeiden das ich eine dreimonatige Sperre bekomme vom Amt wenn ich selbst kündige. Obwohl ein Gutachten vom Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit liegt vor das bestätigt das ich gesundheitlich nicht ganz fit bin und in Zukunft begrenzt arbeitsfähig bin.
Also?
Wie kann ich das schriftlich verfassen, damit mich mein Arbeitgeber von sich selbst kündigt.
Selbstverständlich sollen keine Schimpfwörter und anderweilige beleidigende Worte fallen in meinem Schreiben.
Wer hat Rat?
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