Brumelkreis
14.06.2007, 17:59
Hallo,
wir habe eine Vater Kind Kur beantragt und auch bekommen ende September ( 4 Wochen).
Da ich Alg 2 beziehe muß ich dies ja der ARGE melden bzw. anmelden. Dieses habe ihc dann auch gemacht.
So, ich habe hier auch shon im Forum geschaut und mich ne bißchen schlau gemacht. Es heißt ja das 35 % der Regelsätze gekürzt werden.Recht oder unrecht??
So nun habe ich heute einen neuen Bescheid bekommen sie ziehen mir und meiner Tocher je 120,75 € ab. Es heißt Zitat: Für den Zeitraum der Maßnahme ist der Regelsatz um den Anteil der Verpflegungkosten zu mindern, das Sie dort verpflegt werden. Diese beträgt 120,75 € für einen Monat. So wie hoch ist der Verpflegungsteil
Also wenn ich von meine 345 - 35% sind das 120,75 aber bei meiner Tochter sind es 208 € - 35 sind aber 72,80 € und nicht 120,75. Kann ich nicht rechnen oder rechne ich falsch? Oder geht wie??:wut:
So ich wohne in Schlewig Holstein und es gibt auch schon Urteile die diese für rechswidrig halten.( Sozialgericht schlewig)
Wie kann man den Widerspruch am besten formulieren.Besteht überhaupt eine Chance.
Ansonsten heißt es wohl doch zu HAuse bleiben.
Habe den bescheid nochmal angeschaut. Es wurde mir unter Sonstige Einkommen angerechnet. Zeit wann ist Nahrung Einkommen.:confused:
LG
Sascha
wir habe eine Vater Kind Kur beantragt und auch bekommen ende September ( 4 Wochen).
Da ich Alg 2 beziehe muß ich dies ja der ARGE melden bzw. anmelden. Dieses habe ihc dann auch gemacht.
So, ich habe hier auch shon im Forum geschaut und mich ne bißchen schlau gemacht. Es heißt ja das 35 % der Regelsätze gekürzt werden.Recht oder unrecht??
So nun habe ich heute einen neuen Bescheid bekommen sie ziehen mir und meiner Tocher je 120,75 € ab. Es heißt Zitat: Für den Zeitraum der Maßnahme ist der Regelsatz um den Anteil der Verpflegungkosten zu mindern, das Sie dort verpflegt werden. Diese beträgt 120,75 € für einen Monat. So wie hoch ist der Verpflegungsteil
Also wenn ich von meine 345 - 35% sind das 120,75 aber bei meiner Tochter sind es 208 € - 35 sind aber 72,80 € und nicht 120,75. Kann ich nicht rechnen oder rechne ich falsch? Oder geht wie??:wut:
So ich wohne in Schlewig Holstein und es gibt auch schon Urteile die diese für rechswidrig halten.( Sozialgericht schlewig)
Wie kann man den Widerspruch am besten formulieren.Besteht überhaupt eine Chance.
Ansonsten heißt es wohl doch zu HAuse bleiben.
Habe den bescheid nochmal angeschaut. Es wurde mir unter Sonstige Einkommen angerechnet. Zeit wann ist Nahrung Einkommen.:confused:
LG
Sascha