Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflicht zur Weiterbeschäftigung bei befr. Arbeitsverhältnis?
claridge
14.06.2007, 20:13
Heute rief mich eine Bekannte an und fragte um Rat. So ganz richtig weiterhelfen konnte ich ihr leider nicht:
Sie ist schon seit längerem ausgesprochen unzufrieden mit ihrem AG. Sie hat einen befristeten Vertrag bis zum 30. Juni den sie nicht verlängern möchte. Dies hat sie ihrem AG schon vor einigen Wochen mitgeteilt.
Jetzt sieht sie das sie auf dem Dienstplan für Juli eingetragen ist.
Sie befürchtet jetzt Sanktionen vom Arbeitsamt wenn sie sich auf die Befristung beruft und am 30. Juni das Arbeitsverhältnis für beendet erklärt.
Hat sie irgendetwas zu befürchten da ja offensichtlich vom AG das Angebot zur Weiterbeschäftigung gegeben ist? Oder kann sie sich gegenüber dem Amt mit der Befristung rechtfertigen?
Hallo claridge,
ich denke hier gehts um ALG I, richtig?
Dann ist es so, dass es egal ist, ob sie die möglichkeit zur Weiterbeschäftigung hat (davon brauch ja das amt auch nichts zu wissen), aber im Zweifel ist es egal, denn wenn der Vertrag endet, dann endet er... und sie ist laut SGB III nicht verpflichtet Arbeitsangebote ohne Rechtsbelehrung anzunehmen, also ist das nicht zu Sanktionieren.
Eine Kündigung ist es auch nicht, denn der Vertrag endet nunmal.
Bei ALG II sieht das anders aus... Sollte es darum gehen nocheinmal nachfragen dann sag ich dazu auch noch was :)
claridge
14.06.2007, 21:59
Danke erst einmal für die Rückmeldung
Es geht um Alg I.
Die Befürchtung ist das der AG, welcher scheints ein ganz schlechter Hund ist, sie beim Amt anschwärzen könnte.
Das andere sehe ich genauso wie du und hatte ihr es auch so gesagt.
sie beim Amt anschwärzen könnte.kann er ja gern tun, aber Sanktionen können ihr dafür keine auferlegt werden, denn es handelt sich ja um keine kündigung, sondern um das reguläre auslaufen eines Arbeitsvertrages... Hier besteht keine pflicht ihn zu verlängern.
Hier mal der §144 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html), da steht jeder Sperrzeitbestand drin!
Das erste bedeutet Kündigung, alles andere ist unter Rechtsfolgenbelehrung.
StephanK
15.06.2007, 09:56
Sie befürchtet jetzt Sanktionen vom Arbeitsamt wenn sie sich auf die Befristung beruft und am 30. Juni das Arbeitsverhältnis für beendet erklärt.Fragi hat es eigentlich schon geschrieben, aber ich möchte es noch mal ganz deutlich machen: Sie muss sich weder "auf die Befristung berufen" noch das Arbeitsverhältnis für beendet "erklären", sondern es endet ganz von selbst am 30. Juni, 24 Uhr. Genau das wird durch die Befristung bewirkt.
Ob sie ein "Verlängerungsangebot" (das genau genommen ein Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages ist) annimmt oder nicht, ist allein ihre Sache.
claridge
15.06.2007, 13:56
Fragi hat es eigentlich schon geschrieben, aber ich möchte es noch mal ganz deutlich machen: Sie muss sich weder "auf die Befristung berufen" noch das Arbeitsverhältnis für beendet "erklären", sondern es endet ganz von selbst am 30. Juni, 24 Uhr. Genau das wird durch die Befristung bewirkt.
Ob sie ein "Verlängerungsangebot" (das genau genommen ein Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages ist) annimmt oder nicht, ist allein ihre Sache.
Auf jeden Fall danke für die Info!
Genau so hatte ich es ihr ja auch versucht zu erklären. So hatte ich es auch aus anderen ähnlich gelagerten Fällen hier und in anderen Foren verstanden.
Aber irgendwie hat meine Bekannte es mit ihren Befürchtungen geschafft mich zu verunsichern.
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