dumpfbacke
17.03.2006, 20:06
Hallo,
vor etwa drei Wochen erhielt ich von meinem Arge-Finanzsachbearbeiter einen Brief, mit der Überschrift:
"Das Bundesamt für Finanzen hat mir (dem Sachbearbeiter) mitgeteilt, dass sie im Jahr 2004 Zinseinnahmen erzielt haben."
Nun wurden von meiner Frau und mir unter anderem Bescheinigungen über den Stand unseres Vermögens vom 31.12.2004 gefordert.
Diese Bescheinigungen stellt die Bank aus und sie kosten "schlappe" 20 Euro.
Gleichzeitig war in dem Schreiben zu lesen, dass die Arge keinerlei Kosten übernimmt; also sollte ich das aus eigener Tasche bezahlen.
Eine vorsorgliche Erkundigung beim Anwalt ergab, dass ich diese Sache nicht bezahlen müßte, sondern ruhig auf Konfrontationskurs mit dem Sachbearbeiter gehen sollte.
Bei meinem ersten Termin, bei dem auch ein Kollege des Sachbearbeiters dabei war, wurde mir von Beiden übereinstimmend erklärt, dass ich als Leistungsbezieher dafür verantwortlich wäre, die geforderten Unterlagen
beizubringen.
Nun gut, um eine eventuell drohenden Sperre wegen fehlender Mitwirkung zu vermeiden und nicht vielleicht noch ein Gerichtsverfahren zu riskieren, habe ich nachgegeben und die Bescheinigung besorgt.
Den Antrag auf ALG II habe ich mir Ende Dezember 2004 bei der Arge abgeholt und am 10.01.2005 ausgefüllt abgegeben; die Bewilligung erfolgte dann 9 Tage später.
Ich erhielt bis zum 23.01.2005 Arbeitslosengeld und ab dem 24.01.2005 dann ALG II.
Auf der Vermögensbescheinigung sind folgende Werte für mich als Antragsteller zu finden:
Girokonto 10000 Euro
Sparkonto 1500 Euro
Es gibt dann noch ein Mietkautionskonto, welches der Vermieter beim Wohnungseinzug auf meinen Namen angelegt hat und das als Schadensausgleich für eventuelle Beschädigungen an der Mietwohnung beim Auszug geschaffen wurde, darauf sind nochmal 1000 Euro.
Dazu kommen für meine Frau:
Girokonto 3700 Euro
Wie sieht das jetzt mit der Bedürftigkeit aus?
Nach der Formel 200 Euro x Lebensalter, hatte ich am 31.12.2004 knapp 3000 Euro zuviel Vermögen; meine Frau allerdings reichlich zuwenig.
Gibt es für Ehepaare einen anderen Berechnungssatz; wird das vielleicht gegeneinander aufgerechnet oder zusammen veranlagt?
Mir geistert da immer was von 13000 Euro durch die Birne, was ich mal irgendwo gelesen habe...
Und wie wird eigentlich so ein Mietkautionskonto gewertet, das ja eigentlich bis zum Auszug als Sicherheit meinem Vermieter gehört, obwohl es auf meinem Namen läuft?
Da ich den Antrag, wie oben erwähnt erst am 10.01.2005 eingereicht habe, könnte es doch auch gut sein, dass ich zwischen dem 31.12. und dem 10.01. noch was von meinem Girokonto abgehoben habe und somit doch innerhalb der 200 Euro Formel lag.
Leider weiß ich das aber nicht mehr genau und die alten Kontoauszüge von damals habe ich auch längst in die Tonne gekloppt (wer denkt denn auch an sowas!!!).
Wie kann ich da jetzt noch einen Nachweis drüber bekommen?
Was könnte ich machen und was kommt jetzt auf mich zu?
Ab welchem Datum wird in meinem Fall die Bedürftigkeit gerechnet?
Im voraus schonmal vielen Dank für eure Hilfe !!!
vor etwa drei Wochen erhielt ich von meinem Arge-Finanzsachbearbeiter einen Brief, mit der Überschrift:
"Das Bundesamt für Finanzen hat mir (dem Sachbearbeiter) mitgeteilt, dass sie im Jahr 2004 Zinseinnahmen erzielt haben."
Nun wurden von meiner Frau und mir unter anderem Bescheinigungen über den Stand unseres Vermögens vom 31.12.2004 gefordert.
Diese Bescheinigungen stellt die Bank aus und sie kosten "schlappe" 20 Euro.
Gleichzeitig war in dem Schreiben zu lesen, dass die Arge keinerlei Kosten übernimmt; also sollte ich das aus eigener Tasche bezahlen.
Eine vorsorgliche Erkundigung beim Anwalt ergab, dass ich diese Sache nicht bezahlen müßte, sondern ruhig auf Konfrontationskurs mit dem Sachbearbeiter gehen sollte.
Bei meinem ersten Termin, bei dem auch ein Kollege des Sachbearbeiters dabei war, wurde mir von Beiden übereinstimmend erklärt, dass ich als Leistungsbezieher dafür verantwortlich wäre, die geforderten Unterlagen
beizubringen.
Nun gut, um eine eventuell drohenden Sperre wegen fehlender Mitwirkung zu vermeiden und nicht vielleicht noch ein Gerichtsverfahren zu riskieren, habe ich nachgegeben und die Bescheinigung besorgt.
Den Antrag auf ALG II habe ich mir Ende Dezember 2004 bei der Arge abgeholt und am 10.01.2005 ausgefüllt abgegeben; die Bewilligung erfolgte dann 9 Tage später.
Ich erhielt bis zum 23.01.2005 Arbeitslosengeld und ab dem 24.01.2005 dann ALG II.
Auf der Vermögensbescheinigung sind folgende Werte für mich als Antragsteller zu finden:
Girokonto 10000 Euro
Sparkonto 1500 Euro
Es gibt dann noch ein Mietkautionskonto, welches der Vermieter beim Wohnungseinzug auf meinen Namen angelegt hat und das als Schadensausgleich für eventuelle Beschädigungen an der Mietwohnung beim Auszug geschaffen wurde, darauf sind nochmal 1000 Euro.
Dazu kommen für meine Frau:
Girokonto 3700 Euro
Wie sieht das jetzt mit der Bedürftigkeit aus?
Nach der Formel 200 Euro x Lebensalter, hatte ich am 31.12.2004 knapp 3000 Euro zuviel Vermögen; meine Frau allerdings reichlich zuwenig.
Gibt es für Ehepaare einen anderen Berechnungssatz; wird das vielleicht gegeneinander aufgerechnet oder zusammen veranlagt?
Mir geistert da immer was von 13000 Euro durch die Birne, was ich mal irgendwo gelesen habe...
Und wie wird eigentlich so ein Mietkautionskonto gewertet, das ja eigentlich bis zum Auszug als Sicherheit meinem Vermieter gehört, obwohl es auf meinem Namen läuft?
Da ich den Antrag, wie oben erwähnt erst am 10.01.2005 eingereicht habe, könnte es doch auch gut sein, dass ich zwischen dem 31.12. und dem 10.01. noch was von meinem Girokonto abgehoben habe und somit doch innerhalb der 200 Euro Formel lag.
Leider weiß ich das aber nicht mehr genau und die alten Kontoauszüge von damals habe ich auch längst in die Tonne gekloppt (wer denkt denn auch an sowas!!!).
Wie kann ich da jetzt noch einen Nachweis drüber bekommen?
Was könnte ich machen und was kommt jetzt auf mich zu?
Ab welchem Datum wird in meinem Fall die Bedürftigkeit gerechnet?
Im voraus schonmal vielen Dank für eure Hilfe !!!