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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf ALG II mit 18 Jahren?


Nelle
14.06.2007, 23:23
Hallo, ich bin 18 Jahre und habe gerade meine erste schulische Ausbildung beendet (Sozialhelferin). Meine Mutter bezieht schon ALG II, ich habe während meiner Ausbildung Bafög in höhe von 200 Euro bekommen, diesen Monat das letzte Mal.

Ich will zum nächst möglichem Zeitpunkt ein freiwilliges soziales Jahr machen (wahrscheinlich zum August oder Oktober).

Bisher war es so das ich mir von den 200 Euro alles selber finazieren mußte, also Essen, Klamotten und Schulsachen.

Ab nächsten Monat habe ich allerdings diese 200 Euro nicht mehr und ich glaube nicht das ich Geld von meiner Mutter bekomme (freiwillig).

Kann ich selber ALG II beantragen (falls ja wieviel würde ich bekommen) bzw. was bekommt meine Mutter für mich und was ist mit dem Kindergeld. Ich möchte meiner Mutter gerne Geld zugestehen dafür das sie mir Wohnraum, Strom und Gas zur verfügung stellt allerdings muss ich ja irgendwie meinen Lebensunterhalt bestreiten.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Schön das so ein Forum gibt:)

StephanK
15.06.2007, 07:38
:welcome: Nelle,
erst mal Glückwunsch zum Ausbildungsabschluss!

Ab Juli kann und muss Deine Mutter Alg II für Dich beantragen. Du selbst kannst das nicht, weil Du mit ihr in einer sog Bedarfsgemeinschaft (BG) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_bedarfsgemeinschaften) lebst. Sinnvollerweise wird sie das in Form einer Veränderungsmitteilung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf) machen, weil Du bisher wohl schon als (wegen BAföG) nicht anspruchsberechtigtes Familienmitglied in der Akte warst.

Dein eigener Anspruch beläuft sich auf € 278 + Dein Anteil an Miete und Heizung, d.h. Du wirst Dich im Vergleich zum BAföG ein ganzes Stück verbessern. Das Kindergeld allerdings wird Deiner Mutter (nicht Dir!) dann in voller Höhe auf ihren eigenen Bedarf angerechnet, was bisher eigentlich nicht hätte der Fall sein dürfen.

Das FsJ-"Taschengeld" wird auf Deinen Bedarf angerechnet werden, d.h. Dein Alg II wird dann entsprechend geringer werden.

fragi
15.06.2007, 09:58
Das FsJ-"Taschengeld" wird auf Deinen Bedarf angerechnet werden

Das kommt auf den Träger an... manch ein Träger zahlt eigentlich recht gut, so dass man aus der BG fällt... also aufgepasst wie hoch dein Einkommen ist, und nichts anrechnen lassen was nicht sein muss, wenn du nichtmehr zu BG gehörst!

Problem nämlich:

Der ALG II Träger wird sonst versuchen dich Vollzeit unterzubekommen und wird versuchen dich aus dem Fsj rauszureißen, da du ja damit deinen Bedarf nicht decken kannst. Also wäre schon praktisch dort einen Riegel vorzuschieben wenn möglich!

Nelle
15.06.2007, 15:22
Hallo nochmal,

vielen Dankt schonmal für die Antworten

ich habe nochmal nachgeschaut und ich bekomme tatsächlich mehr als 278,- Euro, ich bekomme fast 350 Euro . Was passiert mit dem Geld das ich mehr verdiene, wird das meiner Mutter abgezogen?

Falle ich damit vollkommen aus dem ALG von meiner Mutter raus oder wird es ihr einfach abgezogen? Das Kindergeld steht meiner Mutter zu das ist klar wird ja als Einkommen bei meiner Mutter angerechnet. Meine Mutter darf ja 100 dazuverdienen + 20 % von 101 - 800 Euro.

Darf ich auch 100 Euro dazuverdienen?

Kann ich Fahrkosten geltend machen? Von den 350 Euro muss ich ja auch die Fahrkosten bezahlen (ca. 10 km). Oder gibt es andere Aufwendungen die ich geltend machen kann oder sollte-

StephanK
15.06.2007, 15:55
Was passiert mit dem Geld das ich mehr verdiene, wird das meiner Mutter abgezogen?Vermutlich nicht, denn zu Deinem eigenen Bedarf gehört ja auch Dein Anteil an der Miete - und ich denke, dass dieser höher als nur € 72.- liegen wird. Also wird Dein Bedarf durch den Aufwandsersatz beim FsJ aller Voraussicht nach nicht komplett gedeckt werden. Damit kann man auch keinen "Überschuss" Deiner Mutter anrechnen.

Darf ich auch 100 Euro dazuverdienen?Darf man immer :wink:

Kann ich Fahrkosten geltend machen? Von den 350 Euro muss ich ja auch die Fahrkosten bezahlen (ca. 10 km). Oder gibt es andere Aufwendungen die ich geltend machen kann oder sollte-Leider nicht. Das FsJ ist ja unentgeltliche Arbeit. Was Du dort bekommst ist gerade kein Arbeitslohn sondern nur Ersatz des Mehraufwandes, den Du dadurch hast. Davon musst Du auch Deine Fahrkosten decken.

fragi
15.06.2007, 17:14
Ich sehe da speziell noch eine andere möglichkeit...

Du könntest das Kindergeld auch auf dich übertragen lassen. So fällst du eindeutig aus der BG und nix wird jemandem angerechnet.

Das heißt deine Mutter bekommt wieder den vollen Satz.

Nun könntest du zusätzlich noch Wohngeld beantragen für deinen Teil der Miete den du zu tragen hast, und wärest damit auch aus den Fängen des ALG II Trägers heraus.

Am Ende wid vom Geld her warscheinlich nicht viel mehr dabei rauskommen, aber der Vorteil den man nicht vergessen sollte ist, dass dir der ALG II Träger nicht vorschreiben kann das FSJ abzubrechen und eine Vollzeitstelle zu beginnen.

Ein Vorschlag von mir!