Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Das Formular "E 303"
Kennt sich damit jemand aus?
Gibt es das noch und wie sieht das in der Praxis aus?
8)
StephanK
17.03.2006, 21:48
Hilf mir mal auf die Sprünge, denn ich erinnere mich nur noch ganz dunkel und unpräzis, dass das was mit Europa / arbeiten in anderen EG-Ländern zu tun hat. Aber was genau?
Ich habe nur gelesen, daß man grundsätzlich bis zu 12 Wochen ins Ausland kann um sich einen Job zu suchen. Man sich aber innerhalb von 7 Tagen bei der zuständigen Stelle im Ausland melden muß. Dort kriegt man auch die nötigen Mittel (Transfer) um dort zu leben. Aber ich kann mir das selbst nicht so ganz vorstellen.
StephanK
17.03.2006, 22:12
Kann ich meine Arbeitslosenunterstützung übertragen lassen, wenn ich in einen anderen Mitgliedstaat des EWR ziehe, ohne dort bereits eine Stelle in Aussicht zu haben?
Wenn Sie arbeitslos sind und eine Beschäftigung in einem anderen EWR-Land suchen möchten, können Sie sich Ihre Arbeitslosenunterstützung für die Dauer von drei Monaten in dem anderen Land auszahlen lassen. Diese Übertragung von Ansprüchen unterliegt jedoch strengen Vorschriften. Ehe Sie also irgendwelche konkreten Schritte einleiten, sollten Sie sich unbedingt mit dem örtlichen Arbeitsamt bzw. mit der für die Auszahlung der Leistung zuständigen Stelle in Verbindung setzen. Haben Sie nach Ablauf der Dreimonatsfrist keine Arbeit gefunden, können Sie aufgefordert werden, das Land zu verlassen. Die Behörden können die einschlägigen Bestimmungen aber großzügiger handhaben, wenn Sie nachweisen, dass Sie gute Aussichten auf eine Anstellung haben. Andere Rubriken wie beispielsweise „Leben und Arbeiten“ enthalten hierzu weitere nützliche Informationen.
Quelle: http://www.europa.eu.int/eures/main.jsp?lang=de&acro=faq&catId=2579&parentCategory=2579
Überhaupt ist die EURES-Seite eine ganz gute Informationsquelle, wenn man daran denkt, im EU-Ausland arbeiten zu wollen.
Die Ägypter
17.03.2006, 22:14
Als Arbeitslose/r auf Stellensuche
Außer den bereits erwähnten allgemeinen Vorschriften ist Folgendes zu beachten: Arbeitslose dürfen sich in jedem anderen Mitgliedstaat der Union auf Stellensuche begeben und sich zu diesem Zweck „ausreichend lange“ dort aufhalten. Da die entsprechende Frist noch nicht durch Gemeinschaftsbestimmungen festgelegt ist, gilt in den meisten Mitgliedstaaten ein Zeitraum von sechs Monaten, auch wenn in einigen Mitgliedstaaten noch ein Zeitraum von drei Monaten gilt. Am besten erkundigen Sie sich bei den Behörden des Mitgliedslandes, in dem Sie arbeiten wollen, nach den genauen Bestimmungen. Auch nach dieser Frist und unabhängig von ihrer Dauer müssen Sie das Land nicht unbedingt verlassen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie weiterhin ernsthaft auf Stellensuche sind und begründete Aussichten auf eine Stelle haben, z. B. wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch oder einem Eignungstest eingeladen sind.
Sie können sich bei allen Arbeitsämtern und sonstigen Stellenvermittlungen als Arbeitsuchende/r registrieren lassen und haben Anspruch auf die gleichen Hilfen wie einheimische Arbeitsuchende. Eine Unterstützung bei der Stellensuche darf nicht von Ihrem Wohnsitz abhängig gemacht werden.
Maximal drei Monate lang haben Sie dabei Anspruch auf Weiterzahlung der Leistungen, die Sie als Arbeitslose/r bereits erhalten. Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie mussten vorher mindestens vier Wochen lang in dem Land, von dem Sie die Arbeitslosenunterstützung erhalten, arbeitslos gemeldet sein. Dann können Sie bei Ihrem Arbeitsamt das Formular E 303 verlangen, mit dem Sie sich als Arbeitsuchender bei einem Arbeitsamt des Landes melden, wo Sie nach einer Stelle suchen wollen. Sind Sie bei dieser Stellensuche erfolglos, müssen Sie vor Ablauf der drei Monate wieder in das erste Land zurück und sich beim Arbeitsamt melden, wenn Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung behalten wollen.
Quelle (http://europa.eu.int/youreurope/nav/de/citizens/guides/working/index.html)
Tja, Danke!
Würd mich jetzt der Suchbegriff interessieren, den ihr eingegeben habt.
Also geht es doch. Hat zufällig jemand praktische Erfahrung damit?
Weil hier eine Wohnung zu unterhalten und im Ausland 12 Wochen suchen ist schon nicht ganz so billig. Aber ich werde mal den hiesigen Europaservice beanspruchen.
PS: E303! Ich dachte erst das wäre so ein „Leben“smittelzusatz!
gazelleklaus
18.03.2006, 01:26
Ich dachte es wäre der internationale Krankenschein.
Hast Du nicht von Arbeit in Tschechien oder Ungarn gesprochen?
Viel Erfolg.
@Gazelleklaus
Das Land ist mir schon fast (!) egal. Hauptsache job und raus aus dem Hochsicherheitstrakt.
Paprikaland wäre schon schön, aber auf den Seychellen Sandkörner zählen könnte ich mir auch vorstellen. In der Schweiz und auf Island habe ich auch schon um Asyl gebeten. Mal abwarten und Wein trinken.
Gruß Stupido
E 303, das soll wohl keiner kennen denke ich, so nebenbei!
StephanK
18.03.2006, 11:24
E 303, das soll wohl keiner kennen denke ich, so nebenbei! :?: nefertari hat es doch erklärt! Aber das gibt's natürlich nur innerhalb der Europäischen Union. In der Schweiz und in Island bist Du also ganz auf Dich gestellt.
Und Seychellen? Bist Du solariumgebräunt, unter 30, sportlich und willig, als Animateur den Deppen für Pauschaltouristen zu machen? :lol:
@Stephank
E303! Dieser Name verschleiert meines Erachtens etwas die Möglichkeiten und ich habe auch bis gestern noch nie davon gehört. So gemeint war es und es soll keiner kennen, damit es keiner auch nicht nutzt.:s???:
Über staatliche oder Eu-Mittel hinweg wollte ich nur andeuten, was für mich erwägenswert ist. Darüber hinaus, wenn es dem profiling dienlich ist bin ich schon etwas älter, sehe aber aus wie dreißig :oops: und sprach ausdrücklich vom zählen 8) der Sandkörner.
:loll:
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