Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I - Urlaub beantragen
andreashom
15.06.2007, 03:14
Hallo,
habe mal kurz eine Frage:
Ich bin seit anfang Februar arbeitslos. Bekomme ALG1.
Würde nun gern in Urlaub fahren.
Da ich vom AA einen neuen Berater bekommen habe, welcher sich nun irgendwie wichtig machen will,
so nach dem Motto "Ich muss mir erstmal ein Bild über Sie machen".
Steht mir ein Urlaub (21 KT) auf jeden Fall zu ? oder liegt das im ermessen des Sachbearbeiters mir diesen auch zu genehmigen.
Also anders gefragt:
Könnte er auch grundsätzlich immer NEIN zu Urlaub sagen ?
Dank im voraus
mfg
Andy
VIERZEHNNOTHELFER
15.06.2007, 06:49
bei ALGI kann er nein sagen, weil die Vermittlungschancen
am Anfang am größten sind.
StephanK
15.06.2007, 08:01
bei ALGI kann er nein sagen, weil die Vermittlungschancen am Anfang am größten sind.Das ist schon richtig, aber eine damit begründete allgemeine "Urlaubssperre" gibt es eigentlich nur in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit, die Andreas jedoch schon hinter sich hat.
Davon unabhängig gilt aber immer: Die Zustimmung darf jeweils nur erteilt werden, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. (§ 3 Abs. 1 Satz 3 Erreichbarkeitsanordnung)
Wenn Dein Vermittler das so sieht, dann musst Du damit leben. Es gibt keinen "Urlaubsanspruch" während der Arbeitslosigkeit.
Es gibt keinen "Urlaubsanspruch" während der Arbeitslosigkeit.
Das ist ein zweischneidiges Schwert.... wenn du natürlich ne Patnerin hast, die letztes Jahr schon ihren Jahresurlaub für dieses Jahr z.b planen musste, steht es dir zu in der Zeit einen gemeinsam geplannten Urlaub durchzuführen...
Aber wie gesagt diese Erreichbarkeitsanordnung der BA ist ziemlich Doppeldeutig in manchen Punkten zusehen...
Am besten solche Anträge schriftlich stellen und gut formulieren... Da steigen die Chancen sehr im vergleich zu einem Gespräch wo einem eine solche formulierung meist nicht gelingt...
StephanK
15.06.2007, 10:15
Ergänzend dazu kann ich noch meine eigene Erfahrung berichten, dass "Urlaub" nicht längere Zeit im voraus, sondern nur relativ kurzfristig bewilligt wird, etwa zwei bis drei Wochen vor Beginn.
Ergänzend dazu kann ich noch meine eigene Erfahrung berichten, dass "Urlaub" nicht längere Zeit im voraus, sondern nur relativ kurzfristig bewilligt wird, etwa zwei bis drei Wochen vor Beginn.
Ab Montag kann ich dazu auch mehr sagen, da hab ich auch nen Termin und möchte Urlaub für Ende August haben... Mal schauen was für Augen mein Vermittler da macht... :)
andreashom
15.06.2007, 16:15
OK, vielen Dank schon mal für die Hilfe an alle.
Das mit der Partnerin passt sogar bei mir, da meine Freundin Ihren Urlaub bei Ihrer Firma schon vor langer Zeit eintragen musste, welcher auch schon lange Zeit genehmigt ist.
Mir hat man auch gesagt ich soll kurz vorher den Urlaub beantragen (ca. 1 Wo vorher), aber versprechen können Sie mir das nicht, das es auch klappt.
Desshalb wollte ich ja überhaupt wissen, ob mir die 21 Tage denn überhaupt zusteht oder ob die vom AA einfach NEIN sagen können.
mfg
Andy
Mir hat man auch gesagt ich soll kurz vorher den Urlaub beantragen (ca. 1 Wo vorher), aber versprechen können Sie mir das nicht, das es auch klappt.
Mir wurde eben persönlich von meinem Vermittler gesagt "reichen sie doch ihre anträge nicht immer so förmlich ein, es reicht wenn sie mir sagen, dass sie dann nicht da sind, dann trage ich das ein, dann ist das okay"
Also würde ich mal sagen dass ist wieder so eine gelegenheit mit dem ermessensspielraum des Vermittlers.
Ich habe grad 9Tage urlaub für Ende August - Anfang September bekommen :engel:
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