Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf Fahrkosten beim Minijob?
beatmucke
15.06.2007, 11:29
Hallo,
Mein Mann hat seit dem 2. Mai einen 400 euro Job , welcher ordnungsgemäß auf unser Alg 2 angerechnet wurde.
Nun muss er aber für diesen Job einmal wöchentlich 160 km einfache Strecke (Rückfahrt nochmal 160 Km ) fahren.
Wie ist das mit den Fahrkosten für diese Strecke? Bekommt er dafür etwas vom Amt, bzw. erhöht sich dadurch der anrechnungsfreie Anteil von diesen 160 Euro, die er sich vom 400 Euro Job behalten darf?
Falls er Fahrkosten erstattet bekommt, wieviel ist das, bzw. wie wird das berechnet?
Danke für die Hilfe. Die Beatmucke
hallo beatmucke,
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. 3Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
Quelle: §11 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html)
Das bedeutet, dass bei seinem Einkommen ein pauschaler Freibetrag von 100€ für Fahrkosten abgezogen werden muss.
Würde er mehr als 400€ verdienen könnte er jeden Cent absetzen, aber bis einschließlich 400€ ist das auf 100€ pauschalisiert.
beatmucke
15.06.2007, 11:57
Danke für die Hilfe!
Bedeutet deine Aussage jetzt, das er zu den 160 Euro die er sich vom Job behalten darf, nochmal Fahrkosten zusätzlich erhält oder das die Fahrkosten bereits mit den 100 Euro anrechnungsfreiem Einkommen abgegolten sind?
Bitte entschuldige, aber ich steh grad etwas auf dem Schlauch!!!!
Alles kann man wohl auch nicht auf Anhieb verstehen bei diesem Wirrwarr!!!
Bitte erklär es mir doch noch mal. Vielen Dank, Die Beatmucke!!!!
Nicht so schlimm :)
Laut §11 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html) ist ein Betrag von 100€ pauschal abzusetzen.
Laut §30 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__30.html) hat er auch einen Freibetrag der Anrechnungsfrei bleibt.
Also sind die 100€ zusätzlich :)
beatmucke
15.06.2007, 12:14
Oh, ist ja toll.
Danke für Dein Verständnis.
Kannst du mir auch event. noch kurz beschreiben, wie das geht mit der Berechnung des Fahrgeldes? Ab welchem Kilometer und wieviel Cent pro KM gibt es? Gibt es nur Geld für die Hinfahrt oder auch für die Rückfahrt?
Er fährt diese Strecke 4 mal im Monat.
Danke schon mal!!!!!
Kannst du mir auch event. noch kurz beschreiben, wie das geht mit der Berechnung des Fahrgeldes? Ab welchem Kilometer und wieviel Cent pro KM gibt es? Gibt es nur Geld für die Hinfahrt oder auch für die Rückfahrt?
Das geht leider nicht... das geht erst ab 401€ Einkommen, also wenn es sozi-pflichtig ist... so bekommt er die 100€ im Monat pauschal... ohne einberechnung wann und wieviel...
Die Fahrkosten auf die du warscheinlich anspielst gibts du bei aufnahme einer sozi-pflichtigen beschäftigung, bei einem 400€ Job nicht...
beatmucke
15.06.2007, 12:48
AHA!!!!
Hab jetzt alles soweit kapiert.
Hab vielen Dank für die Erklärung!!!
LG Die Beatmucke
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