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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II zurück zahlen?


peggy369
15.06.2007, 12:14
hallo,

zum Sachverhalt

Mein Mann und ich wir bekommen ergänzendes Harz4.
Ich habe einen Antrag gestellt und auch mit angegeben das wir kindergeld bekommen und auch in welcher höhe.
Und ich glaube ich habe beim lesen des Bescheides einen großen Fehler gemacht.
Welcher mir aber erst nach 6 monaten augefallen ist.

Ich muss dazu sagen das wir jeden Monat neu berechntet werden, die Leistung ist ja abhängig von den was wir lohn beziehen.
Der fehler ist dann aufgefallen als wir eine neue Sachbearbeiterin & zuwachs bekommen haben.
Auf jeden fall haben sie vergessen das Kindergeld mit als Einkommen anzurechnen.
Und jetzt wollen sie das ganze Geld wieder zurück haben um die 3000€.

Meine Frage ist, was kann ich machen?

Ich bin bereit was zurück zu Zahlen aber nicht in voller höhe. (1500 - 2000€)
Anhand der Monatlichen neu berechnung hätte denen das als Fachpersonal auffallen müssen.
Wenn es denen nicht aufgefallen ist wie soll das denn mir als leihe auffallen?

Wiederspruch habe ich schon eingelegt und der wurde bgeleht.

Mit der begründung:
Wir hätten anhand unserer alten bescheide von einer anderen Stadt sehen können das Kindergeld mit als einkommen zählt.

Und mit jedem Wiederspruch kommt eine neue begründung....

Kann mir da jemand einen guten Rat geben oder mir seine Meinung mitteilen?

Ich bin auch schon am überlegen ob ich einen Fachanwalt aufsuche.

Vielen Dank schon mal im vorraus für eure Antworten.

MFG Peggy

StephanK
15.06.2007, 12:24
:welcome: peggy369,
Ich bin bereit was zurück zu Zahlen aber nicht in voller höhe. (1500 - 2000€)Das ist leider unrealistisch: es geht nur ganz oder gar nicht.

Wir hätten anhand unserer alten bescheide von einer anderen Stadt sehen können das Kindergeld mit als einkommen zählt.Wenn das so war (also zuvor das Kindergeld auch schon als Einkommen angerechnet wurde), dann hat dieses Argument viel für sich. Deswegen sieht es für mich so aus, dass der Rückforderungsbescheid rechtmäßig ist.

Ich denke, Ihr könnt nur darüber verhandeln, wie die Rückzahlung auf möglichst kleine Raten verteilt wird. An der Rückzahlungspflicht selbst wird wohl nicht zu rütteln sein.

peggy369
15.06.2007, 20:40
Das ist leider unrealistisch: es geht nur ganz oder gar nicht.

Wenn das so war (also zuvor das Kindergeld auch schon als Einkommen angerechnet wurde),
dann hat dieses Argument viel für sich. Deswegen sieht es für mich so aus, dass der Rückforderungsbescheid rechtmäßig ist.

Aber wo steht das, dass ich dies zu vergleichen hab?

Und was ist wenn man die alten bescheide nicht mehr hat wo man das nachlesen kann?

Ich hab ja vorgesprochen warum sie uns die Leistung gekürzt haben nach anrechnung des Kindergeldes,
dass konnte mir selbst die Sachbearbeiterin nicht sagen.
Noch nicht mal Ihr ist aufgefallen das es wegen dem Kindergeld ist.
Soviel zum Thema kompetentes Fachpersonal.

Der fehlerhafte sachverhalt ist doch Verschuldung von beider seits.

Ich denke, Ihr könnt nur darüber verhandeln, wie die Rückzahlung auf möglichst kleine Raten verteilt wird. An der Rückzahlungspflicht selbst wird wohl nicht zu rütteln sein.

lieber so schnell wie möglich.
Möchte nicht ewig in deren schuld stehen.

Mfg

jimmygjan
15.06.2007, 21:09
Hallo zusammen,

es gibt hier in diesem Forum schon Veröffentlichungen, wann etwas zurückgezahlt werden muß. Ich empfehle dort nachzuschauen. Ich vertrete eine etwas andere Meinung als StephanK. Abhängig ob ein Rückzahlungsanspruch vorhanden ist hat die Rechtsprechung geregelt. Also bitte mal nachschauen.

Gruß Jimmy

Upsala
15.06.2007, 21:40
Servus Peggy!

Ich komme mit den Zahlen und Zeiträumen nicht ganz klar.

Welcher mir aber erst nach 6 monaten augefallen ist. und Und jetzt wollen sie das ganze Geld wieder zurück haben um die 3000€. Habt ihr drei Kinder und jetzt in viertes? Oder haben sich die 3000 Euro über einen längern Zeitraum angehäuft? Für ein Kind wären das etwa 20 Monate.

peggy369
16.06.2007, 09:57
Guten Morgen...

Wie sich der Betrag zusamen setzt weiß ich auch nicht.
Egal wie ich hin und her Rechne (habe da was andertesraus) und ich habe in der hinsicht auch keine aufstellung erhalten. Zwar wievie jeder (gesamt) aber nicht im einzelden aufglistet. Nein wo der Fehler gewesen ist habe ich nur für zwei kinds Kinderegld erhalten.
Und in dem 1.Bescheid standt drin das wir das nicht mit angerechnete Kindergeld für die Monate 09/06 - 03/07 zurück zahlen müssen.
Im nachhinein haben wir zuwachs bekommen.

Sonst hat alles seine richtigkeit.

Weil wären wir in einer anderen sache Überzahlt gewesen, hätten die das vom nächsten Monat abgezogen, da jeden Monat neu berechnung.

Und immer wenn ich da bin kann mir das keiner Beantworten, die steigen da selbst nicht durch.

Ich bin auch an Überlegen das ich nächste Woche den Chef verlagen werde, und dann soll der sich darum kümmern.

Mfg

Upsala
16.06.2007, 22:52
Ich bin auch an Überlegen das ich nächste Woche den Chef verlagen werde, und dann soll der sich darum kümmern. Ich denke das sollet ihr in jedem Fall machen. Im Zeitraum von Monate 09/06 - 03/07 können sich kaum 3000 Euro für zwei Kinder an Kindergeldzahlungen angehäuft haben.