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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietrückstand


SvenK
15.06.2007, 15:08
Hallo,
da ich in der Suche nicht das passende gefunden habe, möchte ich hier kurz meinen Fall schildern und die dazugehörigen Fragen stellen.

Ich lebe allein und wohne zurzeit in einer 1 1/2 Zimmer Wohnung in Schleswig Holstein (ein Vorort von Hamburg). Aus 2 Gründen möchte ich nun gerne nach Hamburg ziehen. Zum einen um meine 72jährige Mutter besser unterstützen zu können und zum anderen erhoffe ich mir auch eine größere Chance auf einen Job. Meine Fragen nun:

1) Ist ein Umzug aus den genannten Gründen möglich?
2) An welche ARGE muss ich mich wenden? An die an meinem derzeitigen Wohort oder an die in Hamburg?
3) Wie kurzfristig ist so ein Umzug überhaupt möglich? Will sagen gibt es eine festgelegte Frist wie lange man VOR dem gewünschten Umzug dies beantragen muss?
4) Wird die Kaution übernommen? Wenn ja läuft das dann als Darlehen oder in welcher Form? Spielt die Kaution der alten Wohnung hierbei eine Rolle? Ich frage dies weil mein derzeitiger Vermieter dafür bekannt ist, die Kaution gar nicht zurückzuzahlen bzw. riesen Probleme diesbezüglich zu macht.
5) Werden auch die Umzugskosten übernommen?
6) Ist bei einem Umzug in eine WG etwas besonderes zu beachten?
7) Ist mit Verzögerungen der Zahlung der Leistungen der ARGE durch den Umzug zu rechen?

Ja ich glaube das wars. Für jegliche Info wäre ich sehr dankbar!!

StephanK
15.06.2007, 15:45
Zu 1): Möglich ist ein Umzug immer; die Frage ist aber, ob Dir der Umzug und das bezahlt wird, was die neue Wohnung mehr an Miete kostet. Das setzt voraus, dass der Umzug erforderlich ist. Genaueres dazu steht nicht im Gesetz. Deswegen ist Überzeugungsarbeit bei Deinem Jobcenter angesagt.

Mit den Job-Perspektiven zu argumentieren dürfte in Deinem Fall wenig bringen, weil man von Pinneberg oder Ahrensburg aus recht gut nach Hamburg pendeln kann - das machen ja zehntausende.
Die Mutter ist ein besseres Argument. Du solltest ruhig ein wenig schildern, wie oft die helfende Hand des Sohnes gebraucht wird, was sie nicht mehr allein kann und - wichtig - ob/dass das öfter auch mal kurzfristig "auf Zuruf" nötig ist.

Zu 2): An die derzeitige (die schließt sich mit der ARGE HH kurz). Falls Du auf ein Darlehen angewiesen bist, um ggf. eine Mietkaution stellen zu können, ist das allerdings Sache der ARGE HH und muss dort beantragt werden.

Zu 3): Leider keine Ahnung. Das kommt vor allem darauf an, wie fix oder halt nicht Deine derzeitige ARGE ist.

Zu 4): siehe oben zu 2). Das Gesetz verlangt, dass die Übernahme der Miete vor der Unterschrift unter den neuen Mietvertrag bewilligt werden muss (kann bei ungeduldigen Vermietern ein Problem sein!). Mindest- oder Höchstfristen gibt es aber nicht.

Zu 5): siehe oben zu 1).

Zu 6): Wenn es eine 2-Personen-WG mit einer Person des anderen Geschlechts ist: ja. Siehe Thema Bedarfsgemeinschaften (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_bedarfsgemeinschaften) . Ansonsten eigentlich nicht so sehr. Es kann bei WGen schwierig werden, Heiz- und Nebenkosten so aufzuteilen, dass die ARGE nix daran zu mäkeln hat. Selbstverständlich müssen die Hamburgischen Vorschriften zur Angemessenheit von Wohnraum (http://www.my-sozialberatung.de/files/Hamburg%20KDU%2007-08-2006.pdf) beachtet werden; die solltest Du Dir genau ansehen.

Zu 7): Du musst 'nen kompletten Neuantrag stellen - und der braucht normalerweise länger als nur drei Tage. Kann schon sein, dass das zwischendrin finanziell knapp wird.

SvenK
15.06.2007, 18:13
Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen!!!!!!

Dann weiß ich jetzt was zu tun ist.

Nette Grüße

Sven

SvenK
22.06.2007, 13:54
Da bin ich nochmal.

Ich war nun bei meiner ARGE und habe dort einige Formulare zum ausfüllen erhalten, die ich innerhalb 14 Tagen wieder abgeben muss. Es ist soweit auch alles klar, bis auf den Punkt Kaution. Dort gibt es 2 Punkte.

1) In welcher Höhe wird ihnen die Kaution für die alte Wohnung ausgezahlt und wann ist die Auszahlung fällig?

....die Frage ist natürlich schlecht zu beantworten, da ich zum einen nicht weiß wann ich ausziehe und zum anderen schrieb ich ja schon, das der Vermieter da wohl immer Probleme macht. (2 Leute die im selben Haus wohnten und schon lange ausgezogen sind habe ihre Kaution bis zum heutigen Tage nicht, obwohl die Wohnungen ordnungsgemäss übergeben wurden).

2) Bestehen für die aktuelle Wohnung Mietrückstände bzw. wird die zu erwartende Kaution aus ihrer Sicht durch Schäden in der Wohnung gemindert?

.....zum ersten leider ja. Mir wurde von unter 1) genannten Personen dringend angeraten, vorsichtshalber schon mal 2 Mieten nicht zu zahlen, da ich sonst sehr wahrscheinlich gar nichts sehen würde. Schäden gibt es in der Wohnung keine.
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Meine Frage nun, kann der ganze geplante Umzug nun an dem Mietrückstand scheitern? Schließlich hat die ARGE ja die Mietkosten überwiesen und ich diese nicht an den Vermieter weitergeleitet.

Eine Info wäre wieder sehr nett!!!

StephanK
22.06.2007, 16:59
1) In welcher Höhe wird ihnen die Kaution für die alte Wohnung ausgezahlt und wann ist die Auszahlung fällig?

....die Frage ist natürlich schlecht zu beantworten, da ich zum einen nicht weiß wann ich ausziehe und zum anderen schrieb ich ja schon, das der Vermieter da wohl immer Probleme macht.Dann wirst Du das der ARGE wohl so erklären müssen..

2) Bestehen für die aktuelle Wohnung Mietrückstände bzw. wird die zu erwartende Kaution aus ihrer Sicht durch Schäden in der Wohnung gemindert?Es war keine gute Idee, die letzte Miete dem Vermieter vorzuenthalten, denn der Anteil "Kosten der Unterkunft" des Alg II ist sozusagen zweckgebunden. Du kriegst ihn nur als so 'ne Art Treuhänder auf Dein eigenes Konto überwiesen, damit der Vermieter nicht zwangsläufig erfährt, woher Dein Lebensunterhalt eigentlich kommt.
Ich denke nicht, dass der Umzug daran scheitern muss, aber Du wirst selbst zusehen müssen, wie Du das mit dem Vermieter geregelt kriegst.

SvenK
22.06.2007, 17:09
Es war keine gute Idee, die letzte Miete dem Vermieter vorzuenthalten, denn der Anteil "Kosten der Unterkunft" des Alg II ist sozusagen zweckgebunden. Du kriegst ihn nur als so 'ne Art Treuhänder auf Dein eigenes Konto überwiesen, damit der Vermieter nicht zwangsläufig erfährt, woher Dein Lebensunterhalt eigentlich kommt.
Ich denke nicht, dass der Umzug daran scheitern muss, aber Du wirst selbst zusehen müssen, wie Du das mit dem Vermieter geregelt kriegst.

Ja ist eigentlich schon klar. Aber ich habe halt die Befürchtung, das ich meine Kaution nie wiedersehen werde. Der Vermieter ist hier in der Umgebung hinlänglich bekannnt, hat innerhalb 3 Jahren 3x die Bankverbindung gewechselt, uns war letztes Jahr knapp 3 Wochen die Heizung abgestellt, weil der Herr seine Rechnungen nicht bezahlt hatte. Strom war auch kurz vorm Abstellen...........ich denke meine Sorge ist nicht unbegründet.

Da die ARGE ja eine Kaution auch nur als Darlehen gewähren würde, ist die Rückzahlung der alten Kaution schon sehr wichtig für mich.

Sollte ich das oben erwähnte mal mit den Mitarbeitern der ARGE so offen ansprechen?

DANKE für die Infos!!!

StephanK
22.06.2007, 19:38
Sollte ich das oben erwähnte mal mit den Mitarbeitern der ARGE so offen ansprechen?Schwer zu sagen. Aber es ist besser, sich zu verbotener Selbsthilfe (so heißt das bei Juristen) zu bekennen als den Eindruck entstehen zu lassen, man hätte die Miete für was-weiß-ich verjubelt.

SvenK
22.06.2007, 20:05
Ok....vielen Dank für den Support!!!