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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Falscher Bescheid und Widerspruch


gerda
15.06.2007, 16:17
:) ich habe 5 Bewilligungszeiträume:
1. 01.02.2005 - 31.07.2005
2. 01.08.2005 - 31.01.2006
3. 01.02.2006 - 31.07.2006
4. 01.08.2006 - 31.01.2007
5. 01.04.2007 - 30.09.2007

3. Die Mittel für Februar 2006 wurden in falscher Höhe bewilligt. Widerspruch eingelegt, dann Bewilligung der Mittel in richtiger Höhe. Die erste Bewilligung ist nicht zur Auszahlung gelangt. Der korrigierte Betrag ist auch nicht vollständig zu Auszahlung gelangt. Ein Teil in einer Gesamtsumme mit anderen bewilligten Mitteln, so dass noch eine Restforderung von mir für den Februar 2006 besteht.

4. Die Bewilligung der Mittel für Oktober 2006 wurden mit einem erneuten Bescheid falsch korrigiert (Grundlage falscher Geldfluss). Diese Mittel sind auch nicht an mich ausgezahlt worden. Widerspruch eingelegt (noch offen)

4. Bewilligung der Mittel für November,Dezember 2006
Bewilligung November 2006 aufgehoben, Dezember 2006 teilweise
Überzahlten Betrag gezahlt!! Widerspruch eingelegt, da November
falsch berechnet (Oktoberzufluss) und Dezember Überprüfung.

3. Bewilligung März 2006 Widerspruch abgelehnt (EKST-Erstattung)Klage

Nun warte ich auf die Überweisung der Mittel für Februar schon fast 1/2 jahr und werde diesbezüglich nicht bearbeitet. Auch die Aufhebung des Bescheides vom Oktober erfolgt einfach nicht. Für September 2006 habe ich auch noch keinen neuen Bescheid erhalten.

Was kann ich tun? Welche Möglichkeiten habe? Da ich den RA erst einschalten kann, wenn der Widerspruch abgelehnt wird.:)

fragi
17.06.2007, 19:00
Hallo gerda,

erstmal entschuldigung für die späte antwort, aber ich denke das thema ist ziemlich komplex, und ich musste wenn ich ehrlich bin erstmal 3 mal lesen bevor ich (hoffe ich) verstanden habe was du möchtest.

Könntest dir den §88 SGG (http://bundesrecht.juris.de/sgg/__88.html) mal anschauen, ich hoffe das wars was du wissen möchtest (Untätigkeitsklage).