Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zusammenwohnen - Partner muss zahlen
Hi Ihr,
ich hab mal eine Frage.
Es ist ja so, dass die Arge (wegen dem blöden Gesetz) die Partner dazu zwingt für einem zu zahlen, wenn man zusammen wohnt.
Nun ist es ja aber so, dass der Partner gar nicht dazu verpflichtet ist, für einem zu zahlen und man sie auch nicht dahin gehend verklagen kann.
Von wem bekommt denn sein Geld und die Krankenversicherung wenn beide nicht zaheln?????
Wäre super lieb wenn jemand ne antwort hätte ;-)
Lg. Hasiii
Servus Hasiii!
Von wem bekommt denn sein Geld und die Krankenversicherung wenn beide nicht zaheln????? Es gibt da keinen Dritten, der einspringt.
Du könntest die Angelegenheit vom Gericht klären lassen und wenn dein/e Mitbewohner/in dazu verdonnert wird zu zahlen und will/kann nicht, bleibt nur der Auszug.
StephanK
15.06.2007, 22:52
Wenn ein/e Mitbewohner/in keinerlei Bereitschaft aufbringt, einem zu unterstützen, dann besteht auch keine Einstandsgemeinschaft.
Wenn die Widerspruchsfrist gegen den Alg II-Bescheid noch nicht abgelaufen ist, solltest Du Widerspruch einlegen; wenn sie schon abgelaufen ist, einen Antrag auf Überprüfung des Alg II-Bescheides stellen und (in jedem dieser Fälle) argumentieren, dass entgegen der Annahme des Alg II-Trägers tatsächlich keine Einstandsgemeinschaft besteht.
schön dass ihr so schnell geantwortet habt.
Ja meine Frist ist noch nicht abgelaufen und werde auch gleich Montag den Widerspruch einreichen mit einem Schreiben von meinem Mitbewohner.
Kann ich mich eigentlich auch auf meine Bewilligungsbescheide beziehen?
Hatte im januar nen Folgeantrag gestellt und hatte ein paar Wochen später zwei Bewilligungsbescheide im Briefkasten. Einmal einen vom 01.01.07 - 31.06.07 und einen vom 01.07.07 - 31.12.07. (Ab Januar haben wir auch schon ein Jahr zusammen gewohnt).
Jetzt sind wir in eine größere Wohnung gezogen (3Zimmer, voher 2 Zimmer) und nun machen die stress wegen der eheänl. Gem.
ist irgendwie unlogisch oder?
P.S Wie kann ich im moment auch an Geld rankommen?
Ich mache nämlich grade ein praktikum mit 99,9 % Chance auf Übernahme zur Ausbildung und muss
die Fahrten und meinen Unterhalt ja auch irgendwie bezahlen.
StephanK
16.06.2007, 06:53
Jetzt sind wir in eine größere Wohnung gezogen (3Zimmer, voher 2 Zimmer) und nun machen die stress wegen der eheänl. Gem.
ist irgendwie unlogisch oder?Nein. Wenn Ihr schon länger zusammenwohnt und gemeinsam umzieht, dann ist das ein deutliches Indiz für eine Verbundenheit, die über eine reine Wohngemeinschaft deutlich hinausgeht, denn daraus wird ja deutlich, dass es eine gemeinsame Zukunftsplanung gibt.
Unter diesen Umständen ist es fast ausgeschlossen, nicht als BG angesehen zu werden. :(
Ja das denk ich auch aber mein Freund ist Marinesoldat und daher wissen wir nicht wie lange es gut geht, weil er auch mal längere Zeit aus See ist.
Naja und für mich aufkommen kann und will er auch noch nicht.
Das heißt das ich im moment nur von Darlehen lebe und auch mal so langsam wieder geld brauche :-(
VIERZEHNNOTHELFER
17.06.2007, 02:57
hat Turtle nicht schon woanders dazu geschrieben???
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