Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietkürzung - Widerspruch+Klage?
Hallo Forum,
die ARGE hat die Mietzahlung gekürzt. Widerspruch ist bereits eingelegt.
Ist es möglich außerdem noch einen Prozess/Klage beim SG wegen ungerechtfertigter Mietkürzung einzuleiten?
Oder eine einstweilige Verfügung zu erwirken - Auf Weiterzahlung der alten Miete?
Aussichtsreiche Begründungen für beide Varianten liegen vor.
Wer weiß einen Rat?
StephanK
16.06.2007, 10:01
Ja, das ist möglich. Genauer: in der gegenwärtigen Verfahrenslage ist nur ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich; eine Klage setzt voraus, dass erst das Widerspruchsverfahren für Dich erfolglos beendet ist.
Eine einstweilige Anordnung setzt Eilbedürftigkeit der Sache voraus. Diese muss begründet werden. Das es um Alg II geht ist das nicht weiter schwierig, weil Alg II nur das Existenzminimum sichert und dieses in jedem Fall gewährleistet werden muss. In Deiner Situation stehst Du aber vor der Wahl, entweder einen Teil der Miete schuldig zu bleiben und damit über kurz oder lang die Obdachlosigkeit zu riskieren oder aber die Miete teilweise aus der Leistung für den Lebensunterhalt zu finanzieren und nicht genug zu essen zu haben. Deswegen kannst Du nicht auf den Ausgang eines Hauptsachverfahrens warten, sondern brauchst einstweiligen Rechtsschutz.
Gutes Gelingen!
Hallo StephanK,
danke für den guten Tip. Habe mir 'Muster_Einstweilige Anordnung.doc' downgeloaded - ist aber nicht so gut brauchbar; aber es muß ja individuell angepaßt werden.
Vielleicht doch der Weg: Amtsgericht - Beratungsschein - Fachanwalt.
Nochmals Danke.
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