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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Besuch am SA


Wingman1981
18.03.2006, 15:28
Hallo zusammen !

Ich bin mir nicht sicher, ob das die richtige Rubrik ist!

Mein Bewilligunsgbescheid habe ich vor ca. 2Wochen bekommen, nach lagem Kämpfen!
Denn die beim Amt wollten mich in eine Ehänliche Gemeinschaft drücken!

Aber jetzt zur meiner Frage !

Bei uns vor der Haustür waren heute 2 Männer die ganz ofensichtlich zu mir wollten!
Habe sie aber nicht reingelassen!

Meine Fragen
1. Ich habe mal gelesen das man sie nicht ins Haus bzw Wohnung rein lassen muss!

2.Ist das wirklich normal das die auch Sa Hausbesuche machen?

Ich habe schon viel über Ehänliche Gemeinschaft gelesen, aber jetztt habe ich Angst das die mir doch an den Krangen wollen!
Aber ich und meine Freundin haben weder eingemeinsames Konto noch Kinder und wir Wohnen auch erst seit 7 Monaten in einer Wohnung!
Laut vielen Texten und Gerichts Urteilen, sind wir keine EG .
Komme aber langsam ins zweifeln!


Vieleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten!

MFG
Wingman

Die Ägypter
18.03.2006, 16:06
Hallo,

nein, du bist nicht verpflichtet sie in deine Wohnung zu lassen...

die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht - und die ArGe, die dies beauftragt hat, ist zunächst verpflichtet alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, die der Information dienen...

dazu gehört u.a. persönliche Befragung, Einsichtnahme in Untermietverträge, das Anerkenntnis der Widerlegung der Bedarfsgemeinschaft u.v.a.

Ob und in welcher Form sie an Samstagen tätig sind, entzieht sich meiner Kenntnis...

Wenn du einen Hausbesuch zulässt, dann mögen sie vorher einen Termin mit dir abstimmen, damit du Gelegenheit hast, dir auch Zeugen hinzu zu holen!

Ganz interessante Seite zum Thema: http://www.muenster.org/sperre/

(Rubrik Sozialdetektive anklicken)

Limone
18.03.2006, 16:31
Hallo!

Richtig, reinlassen musst du sie nicht. Da die Hausbesuche vor Gericht im Zweifel eh keinerlei Beweiskraft haben, ist das oft auch nur ein Versuch der Arge/Kommune, denjenigen selber zum Einlenken zu bewegen. Auch ein Bericht, in dem steht, dass z.B. das Bett gemeinsam genutzt wird oder man zusammen den Kühlschrank etc. nutzt, führen nicht dazu, dass ihr als eheähnliche Gemeinschaft geltet. Die Regelungen dazu sind ziemlich streng, es gibt inzwischen auch viele Urteile dazu, dass mindstens 1 Jahr, meist 3 Jahre Zusammenleben als ein Indiz gelten. Gemeinsame Kinder, Kontenvollmachten, begünstigende Lebensversicherungen etc. verhärten den Verdacht, aber auch da gibt es Mittel und Wege, "rauszukommen": Immerhin gibt es laut BGB keinerlei Grundlage für Unterhalt zwischen nicht verheirateten Paaren, es sei denn, es gibt ein Kind unter 3 Jahren. Aber das ist ja bei euch nicht der Fall ;)

Dass sie Samstags arbeiten ist doch aber an sich nicht so verwunderlich, oder? Wie ich hier schon öfter belehrt wurde, als ich anmerkte, dass wir bei der Kommune auch am Samstag im Amt sitzen und Anträge bearbeiten - in der freien Wirtschaft arbeiten sie Samstags ja auch. Warum also nicht die Außendienstmitarbeiter?