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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trainingsmaßnahme/ Eignungsfestellung/ Betreuungskosten


Schildbürger
19.03.2006, 09:20
Hallo, nun komme ich die gelbgierige Hartz4 - Empfängerin!

Ich habe nun einen Brief an den zuständigen Arge-Leiter geschrieben, mit der Bitte um Stellungnahme für die Betreuungskosten, die mir in dem Angebot für die Trainingsmaßnahme angeboten worden sind. Aber allgemein abgelehnt worden sind.

Man höre und staune:

Der Arge-Leiter hat die schreibende Dame gebeten doch Stellung zu meinem Schreiben zu nehmen! ...Zitat - WORT WÖRTLICH - Lassen Sie mich generell einige Ausführung zu Betreuungskosten voranstellen:
Die Grundsicherung, die bis 2004 die Sozialhilfe und ab 2005 das Arbeitslosengeld II sicherstellt, beinhaltet neben der Ernährung, den Energiekosten, Ersatzbeschaffung für Bekleidung und Hausrat, Renovierungskosten, Fahrgeld usw. auch Kosten für die Betreuung eines Kindes. :-x Sei es, dass mal eine Nachbarin oder Freundin kurzfristig auf das Kind aufpasst und hierfür als Dankeschön ein Blumenstrauß oder Pralinen überreicht wreden oder aber, wie in ihrem Fall ein Kindertagesheim in Anspruch genommen wird. All dies mus aus der so genannten Regelleistung erbracht werden. Bei längeren Aufenthalten im Kindertagesheim erfolgt z.B. auch ein angemessene Verpflegung, die Sie ansonsten auch am heimischen Herd sicher stellen müssten. Nun richten sich die Gebühren der Kindertagesheime nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern, so dass auch Einkommensschwache lediglich mit einem leistbaren Betrag herangezogen werden. Insofern ist es unerhelblich, ob Sie die Stundenzahl im Kindertagesheim erhöhen oder nicht. Beiträge werden immer Ihren Verhältnissen angepasst.

Dass bei einigen Maßnahmen ein hoher Pauschalbetrag in Höhe von 130,- Euro geleistet wird - den Sie letztendlich möglicherweise gar nicht aufwenden müssen-, ist eine Großzügigkeit aus dem Arbeitsförderungsrecht nach dem SGB III und wurde, zugegeben unlogischerweise, von den Förderungsrichtlinien des SGB II übernommen, jedoch nur für bestimmte Maßnahmen. ....

Nun wäre es jedoch untunlich, die Maßnahme abzubrechen und in eine, möglicherweise nicht so sinnvolle Maßnahme zu wechseln, nur um eine Extraleistung zu erhalten. Nach überschlägiger Schätzung würden in ihrem Fall 10 bis 20 Euro Mehrkosten monatlich auf Sie zu kommen. ... Dies sollte es Ihnen Wert sein, da Sie ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern können.
:patsch: :wut:



Was sagt man dazu????????


Schildbürger

StephanK
19.03.2006, 10:30
Den Hinweis darauf, dass die Kinderbetreuung für den überschaubaren Zeitraum einer solchen Maßnahme vielleicht auch von einer Oma, von Freunden oder Bekannten übernommen werden kann, finde ich nicht grundsätzlich falsch. Das entspricht dem Grundsatz der Subsidiarität staatlicher Hilfen (schau Dich erst in Deinem eigenen Umfeld um, bevor Du staatliche Leistungen in Anspruch nimmst), und nebenbei bemerkt kann es unter Umständen für ein Kind auch einfacher sein, wenn es sich in einem privaten, ihm vielleicht schon vertrauten Umfeld bewegt als in einem Kindergarten.
Aber nicht jedefrau hat ein solches soziales Netz um sich herum, so dass die KiTa oft ohne Alternative ist, und dann ist die Frage der Kostentragung unvermeidlich.

Ein Blick in's Gesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 4 SGB II) zeigt uns: Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass (...)
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen (...), berücksichtigt werdenDas ist nun eine der vielen verquasten Formulierungen in diesem missglückten Gesetz. "sind auszurichten" bedeutet ein Muss, und berücksichtigen heisst eigentlich auch: man darf das nicht ignorieren. Aber darüber, was konkret daraus folgt, kann man sich leider wieder trefflich streiten.
Wenn Du die Energie dazu hast, solltest Du das auch, denn diese Frage ist bisher, soweit ich es überschauen kann, nicht gerichtlich geklärt.

Die Argumentation, der KiTa-Platz müsse aus dem Regelsatz bezahlt werden und man spare dadurch ja auch bei der Verpflegung für das Kind was ein, halte ich für verfehlt. Der Regelsatz sieht solche Kosten gerade nicht vor, und die häuslichen Einsparungen für die Verpflegung liegen deutlich unter dem, was der KiTa-Platz kostet (denn der Löwenanteil der KiTa-Gebühr geht natürlich in die Personalkosten).

Es gibt in dieser Situation zwei Möglichkeiten, sich zu wehren:
(1) Der harte Weg: an der Maßnahme mit der Begründung nicht teilnehmen, man könne die Kosten für die Kinderbetreuung nicht aufbringen, eine Sanktion abwarten und sich dann gegen diese Sanktion zur Wehr setzen
(2) Der nicht ganz so harte Weg: an der Maßnahme teilnehmen und gleichzeitig einen förmlichen Antrag auf Übernahme der Kita-Kosten stellen (bisher war es nämlich nur eine unverbindliche Anfrage, die ebenso unverbindlich beantwortet wurde). Dieser Antrag wird aller Voraussicht nach abgelehnt werden, woraufhin ebenfalls der Weg zum Sozialgericht beschritten werden muss.
Dabei wäre Ansatzpunkt der Argumentation, dass durch den Zwang, die KiTa-Gebühr aus dem Regelsatz zu bezahlen, von den 125 € für das Kind praktisch nix mehr übrig bleibt - nix für Abendessen, für Kleidung, für Spielzeug usw.
"Rein juristisch betrachtet" müsste man dabei "die große Keule" schwingen, das heisst verfassungsrechtlich argumentieren. Denn nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes sind Pflege und Erziehung der Kinder (...) das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.Diese (vorrangige, das bedeutet nämlich "zuvörderst") Pflicht zu erfüllen wird Dir aber unmöglich gemacht, wenn Du den Großteil des Geldes, das für alle kinderbezogenen Ausgaben reichen muss, für die KiTa aufwenden musst.

Der zweite Weg wäre der für Dich schwierige und längerwierige, aber vielleicht auch der mit größeren Erfolgsaussichten. Er sollte nicht beschritten werden ohne die Zuhilfenahme eines Anwalts oder einer Anwältin mit Fachqualifikation im Sozialrecht. Wenn Du darüber nachdenkst, findest Du die Adressen entsprechender Anwälte oder Anwältinnen unter http://www.anwaltssuche-kammer-hamburg.de/

Schildbürger
19.03.2006, 11:15
Danke, für die Antwort, und ich denke daran einen Anwalt zu nehmen!

Ich werde, mich selbstverständlich rechtlich absichern, ob die Pralinen lieber von einem Anwalt genommen werden. Was mich an diesem Schrittsatz aufgeregt hat,

... die Maßnahme abzubrechen und in eine, möglicherweise nicht so sinnvolle Maßnahme zu wechseln, nur um eine Extraleistung zu erhalten.

Ich habe um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, weil mir diese Kosten in einem Formblatt angeboten worden sind. Und nun niemand sich zuständig fühlt. Also es handelt sich um einen massiven Formfehler! Nicht um die Zahlung von Extraleistungen! Von den Parlinen und dem Blumenstrauß, der kurzfristig - Maßnahme von 6 Monaten - ebenfalls den Rahmen sprengen würde! Es handelt sich um eine Stellungnahme einer Behörde, die ich gefragt habe, warum sie diese Kosten im Angebot aufführen, sich aber bei Anfrage niemand zu dem Sachverhalt " ordentlich" äußern möchte!


Schildbürger

StephanK
19.03.2006, 12:47
Was mich an diesem Schrittsatz aufgeregt hat,

... die Maßnahme abzubrechen und in eine, möglicherweise nicht so sinnvolle Maßnahme zu wechseln, nur um eine Extraleistung zu erhalten.Das ist frech und auch zurecht ein "Aufreger" - aber ich halte es nicht für "gerichtsverwertbar". In einem solchen Zusammenhang wird man sich schon auf die Frage der Kinderbetreuungskosten konzentrieren müssen.
Falls Du Dich für den Gang zum Gericht entschließt, wäre es natürlich schön, wenn Du das Forum über den Fortgang auf dem Laufenden hieltest. Dieses Problem betrifft ja leider etliche, die Kinder erziehen.

Ich wünsche Dir gute Ratschlüsse! :engel:

Schildbürger
19.03.2006, 13:02
Hallo,

ich habe mir schon einen Anwalt für Sozialrecht in der Nähe herausgesucht, und diesen Herren, werde ich mit meinen schriftlichen Bemühungen mal belästigen.

Schauen wir mal, was der Herr Anwalt von solchen Formulierungen hält!

Meinen Antrag auf die Übernahme von Kinderbetreuungskosten habe ich ausgefüllt und werde ihn mit der Absegnung eines Anwaltes der Agentur zukommen lassen!

Schauen wir mal was ein Anwalt zu solchen Sachverhalten und Formfehlern sagt! Für mich ist es ein Schildbürgerstreich zulasten der alleinerziehenden Arbeitssuchenden. Die eigentlich auch Rat und Hilfe suchen und nicht belehrt werden möchten oder Unterstellung in Form eines Schreibens erhalten möchten!

Meiner Ansicht nach sind hier massive Fehler aufgezeigt worden, -

Dass bei einigen Maßnahmen ein hoher Pauschalbetrag in Höhe von 130,- Euro geleistet wird - den Sie letztendlich möglicherweise gar nicht aufwenden müssen-, ist eine Großzügigkeit aus dem Arbeitsförderungsrecht nach dem SGB III und wurde, zugegeben unlogischerweise, von den Förderungsrichtlinien des SGB II übernommen, jedoch nur für bestimmte Maßnahmen. ....

und diese gilt es ebenfalls noch einmal unter die Lupe zunehmen!

lg
Schildbürger

Schildbürger
23.03.2006, 08:09
Ich war bei der ÖRA, nun arbeitet das Sozialgericht!

Es läuft ein Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die ARGE!

Danke für die Tipps!

Werde weiter berichten!

Lg

Schildbürger

StephanK
23.03.2006, 08:58
OK - Gutes Gelingen!
Wir sind gespannt, wie das weiter geht...