Schildbürger
19.03.2006, 09:20
Hallo, nun komme ich die gelbgierige Hartz4 - Empfängerin!
Ich habe nun einen Brief an den zuständigen Arge-Leiter geschrieben, mit der Bitte um Stellungnahme für die Betreuungskosten, die mir in dem Angebot für die Trainingsmaßnahme angeboten worden sind. Aber allgemein abgelehnt worden sind.
Man höre und staune:
Der Arge-Leiter hat die schreibende Dame gebeten doch Stellung zu meinem Schreiben zu nehmen! ...Zitat - WORT WÖRTLICH - Lassen Sie mich generell einige Ausführung zu Betreuungskosten voranstellen:
Die Grundsicherung, die bis 2004 die Sozialhilfe und ab 2005 das Arbeitslosengeld II sicherstellt, beinhaltet neben der Ernährung, den Energiekosten, Ersatzbeschaffung für Bekleidung und Hausrat, Renovierungskosten, Fahrgeld usw. auch Kosten für die Betreuung eines Kindes. :-x Sei es, dass mal eine Nachbarin oder Freundin kurzfristig auf das Kind aufpasst und hierfür als Dankeschön ein Blumenstrauß oder Pralinen überreicht wreden oder aber, wie in ihrem Fall ein Kindertagesheim in Anspruch genommen wird. All dies mus aus der so genannten Regelleistung erbracht werden. Bei längeren Aufenthalten im Kindertagesheim erfolgt z.B. auch ein angemessene Verpflegung, die Sie ansonsten auch am heimischen Herd sicher stellen müssten. Nun richten sich die Gebühren der Kindertagesheime nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern, so dass auch Einkommensschwache lediglich mit einem leistbaren Betrag herangezogen werden. Insofern ist es unerhelblich, ob Sie die Stundenzahl im Kindertagesheim erhöhen oder nicht. Beiträge werden immer Ihren Verhältnissen angepasst.
Dass bei einigen Maßnahmen ein hoher Pauschalbetrag in Höhe von 130,- Euro geleistet wird - den Sie letztendlich möglicherweise gar nicht aufwenden müssen-, ist eine Großzügigkeit aus dem Arbeitsförderungsrecht nach dem SGB III und wurde, zugegeben unlogischerweise, von den Förderungsrichtlinien des SGB II übernommen, jedoch nur für bestimmte Maßnahmen. ....
Nun wäre es jedoch untunlich, die Maßnahme abzubrechen und in eine, möglicherweise nicht so sinnvolle Maßnahme zu wechseln, nur um eine Extraleistung zu erhalten. Nach überschlägiger Schätzung würden in ihrem Fall 10 bis 20 Euro Mehrkosten monatlich auf Sie zu kommen. ... Dies sollte es Ihnen Wert sein, da Sie ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern können.
:patsch: :wut:
Was sagt man dazu????????
Schildbürger
Ich habe nun einen Brief an den zuständigen Arge-Leiter geschrieben, mit der Bitte um Stellungnahme für die Betreuungskosten, die mir in dem Angebot für die Trainingsmaßnahme angeboten worden sind. Aber allgemein abgelehnt worden sind.
Man höre und staune:
Der Arge-Leiter hat die schreibende Dame gebeten doch Stellung zu meinem Schreiben zu nehmen! ...Zitat - WORT WÖRTLICH - Lassen Sie mich generell einige Ausführung zu Betreuungskosten voranstellen:
Die Grundsicherung, die bis 2004 die Sozialhilfe und ab 2005 das Arbeitslosengeld II sicherstellt, beinhaltet neben der Ernährung, den Energiekosten, Ersatzbeschaffung für Bekleidung und Hausrat, Renovierungskosten, Fahrgeld usw. auch Kosten für die Betreuung eines Kindes. :-x Sei es, dass mal eine Nachbarin oder Freundin kurzfristig auf das Kind aufpasst und hierfür als Dankeschön ein Blumenstrauß oder Pralinen überreicht wreden oder aber, wie in ihrem Fall ein Kindertagesheim in Anspruch genommen wird. All dies mus aus der so genannten Regelleistung erbracht werden. Bei längeren Aufenthalten im Kindertagesheim erfolgt z.B. auch ein angemessene Verpflegung, die Sie ansonsten auch am heimischen Herd sicher stellen müssten. Nun richten sich die Gebühren der Kindertagesheime nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern, so dass auch Einkommensschwache lediglich mit einem leistbaren Betrag herangezogen werden. Insofern ist es unerhelblich, ob Sie die Stundenzahl im Kindertagesheim erhöhen oder nicht. Beiträge werden immer Ihren Verhältnissen angepasst.
Dass bei einigen Maßnahmen ein hoher Pauschalbetrag in Höhe von 130,- Euro geleistet wird - den Sie letztendlich möglicherweise gar nicht aufwenden müssen-, ist eine Großzügigkeit aus dem Arbeitsförderungsrecht nach dem SGB III und wurde, zugegeben unlogischerweise, von den Förderungsrichtlinien des SGB II übernommen, jedoch nur für bestimmte Maßnahmen. ....
Nun wäre es jedoch untunlich, die Maßnahme abzubrechen und in eine, möglicherweise nicht so sinnvolle Maßnahme zu wechseln, nur um eine Extraleistung zu erhalten. Nach überschlägiger Schätzung würden in ihrem Fall 10 bis 20 Euro Mehrkosten monatlich auf Sie zu kommen. ... Dies sollte es Ihnen Wert sein, da Sie ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern können.
:patsch: :wut:
Was sagt man dazu????????
Schildbürger