Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umschulung trotz Ausbildung?
WuppertalPinguin
17.06.2007, 12:20
Hallo , ich habe letzte Woche einen Brief von Arbeitsamt bekommen.
Da steht drin, .....
Zuweisung in eine Eingliederungsamßnahme nach § 421i Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
Täger : Kronos Network Werkstatt für Wuppertal
Huppertsbergfabrik Hagenauer Straße 30 Wuppertal
19.06 bis 18.11. 07
Was ist das genau? Warum, geht das sooo lange.
Ist das freiwillig? Muss ich dahin.
Ich fange am 1.11 eine neue Ausbildung an.
Ist das dann überhaupt für mich wichtig , dass ich so etwas machen muss? Verstehe ich nicht. Ich war gerade auf der Seite von dieser Werkstatt. Werde aber nicht schlau draus.
Bitte Bitte, ich muss mich dringend auf verschiedene Sachen für die Ausbildung vorbreiten, ich kann da nicht 5 Monate hin gehen.
Ich dringend um Hilfe.
Danke für das lesen und euere Antworten.
Liebe Grüsse , Pinguin
Hallo WuppertalPinguin
Ich fange am 1.11 eine neue Ausbildung an.
hierzu muss ich frage ob du schon einen vertrag hast und das bereits auch der BA gemeldet hast?
Die Maßnahme nach §421i SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__421i.html) ist nämlich mitunter dafür da:
(1) Die Agentur für Arbeit kann Träger nach einem wettbewerbsrechtlichen Vergabeverfahren mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragen, wenn die Maßnahme
nach ihrer Gestaltung geeignet ist, arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer einzugliedern oder Auszubildende, die zu ihrer Berufsvorbereitung oder Ausbildung zusätzlicher Hilfen bedürfen, einzugliedern oder eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen und
Dazu müsste man natürlich auch die Art der Ausbildung wissen und was diese Maßnahme für einen Sinn hat.
Du bist keinesfalls dazu verpflichtet die Maßnahme über deine Ausbildung zu stellen.
Ich würde hier vorschlagen im Fall dass ein Vertrag bereits vorliegt dies schnellsten persönlich mit deinem Vermittler zu besprechen.
Hier kann es 2 Ergebnisse geben:
1. Die Teilnahme an der Maßnahme wird zurückgezogen
2. DU brichst die Maßnahme mit Ausbildungsbeginn ab
Nochwas... bekommst du Leistung durch die BA oder bist du "nur" als ausbildungssuchend gemeldet?
problematisch wird es nämlich wenn du eigenmächtig die Teilnahme absagst und zwischen 18 und 25 bist... Durch den herausfall aus dem Ausbildungssuchend status könnte hier Kindegeld herunterfallen!
WuppertalPinguin
18.06.2007, 00:01
Hallo, ich habe am Donnerstag den Brief bekommen von Arbeitsamt.
Ich habe auch gleichzeitig einen Tag vorher den Brief von der Schule bekommen, dass ich am 1.11. anfangen kann die Ausbildung zum PT zu machen.
Ich habe gleich beim Arbeitsamt angerufen und meine Stituation geschiltert. , dass ich mich heuet nun entschieden habe meine Ausbildung zum PT am 1.11 anzufangen.
Das ich haber hier einen Brief von Arbeitsamt gekommen habe.
Die Dame wird mich morgen anrufen müssen, sonst wird meine Zeit knapp.
Dienstag fängt das an.
Auserdem bin ich erst 2 Wochen Arbeitslos und ich weiß nicht was der schwachsinn, soll wegen Eingliederung. Haben es nicht Menschen nötiger, die seit längerem Arbeitslos sind , eingegleidert zu werden.
Naja, ich finde es schon sehr anmassend so etwas zu behaupten.
Aber das ist nun mal so. Als Arbeitsloser hast du glaube ich nicht viel zu melden.
Was wird da genauer gemacht.
Ich bin 25 Jahre alt. Kindergeld beziehe ich nicht.
Muss ich diese Massnahme annehmen ?
Würde mich freuen, wenn sich jemand meldet.
Danke für das lesen und eure Hilfe.
Liebe Grüsse, Pinguin
StephanK
18.06.2007, 07:20
Auserdem bin ich erst 2 Wochen Arbeitslos und ich weiß nicht was der schwachsinn, soll wegen Eingliederung. Haben es nicht Menschen nötiger, die seit längerem Arbeitslos sind , eingegleidert zu werden. Na ja, das hat seine zwei Seiten:
Gerade zu Beginn der Arbeitslosigkeit ist die Arbeitsagentur gesetzlich verpflichtet, mächtig zu "wirbeln", weil die Chancen auf einen neuen Job um so größer sind, je kürzer die Zeit der Arbeitslosigkeit sind. Aber natürlich soll sie dabei ihre Bemühungen auf die direkte Vermittlung in Arbeit konzentrieren (wie Du selbst auch!).
Andererseits: im Gegensatz zur Arbeitsagentur weiss ich nichts über Deine Ausbildung und Deinen beruflichen Werdegang. Es kann gut sein, dass die Arbeitsagentur bei Dir irgendwelche "Lücken" sieht und meint, sie mit dieser Maßnahme schließen zu können.
Ich denke, Du solltest heute versuchen, mit Deinem Vermittler reden und kritisch nach der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme für Deine Situation fragen - auch unter dem Aspekt, dass Du danach erst mal fünf Monate mehr "arbeitslos" in Deinem Lebenslauf stehen hättest.
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