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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1-Euro-Job Föderung über Darlehen


Hamster
17.06.2007, 16:22
Hallo!
Ich habe gerade einen absolut tollen 1-Eurojob, der mir wirklich sehr viel für meinen gelernten Beruf bringt.

Jetzt besteht leider die "Gefahr", dass meine Hilfebedürftigkeit entfällt. Ich würde aber in jedem Fall gerne den Job weitermachen,
sozusagen als eine Art (auch unbezahltes) Praktikum. Fällt die Hilfebedürftigkeit des ALG 2 Empfängers während des 1 Eurojobs weg,
dann kann die Massnahme nach § 16 Abs.4 SGB 2 weiter gefördert werden durch Darlehen.

Kann mir jemand sagen, wie das in der Praxis aussehen soll.
Wer soll denn ein Darlehen aufnehmen Wie ist diese Vorschrift zu verstehen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

StephanK
20.06.2007, 07:39
Gute Frage - schwierige Frage! :wink:
Ein Darlehen an Dich scheidet aus, wenn Du nicht mehr hilfebedürftig bist.

Als Darlehensempfänger kommt damit eigentlich nur noch der Träger des 1-€-Jobs in Frage. Dieser Träger bekommt ja dafür, dass er Dich beschäftigt, Geld vom Jobcenter, weil angenommen oder unterstellt wird, dass Du wenig produktiv bist und weil er ja auch etwas zu Deiner Weiterbildung tun soll. Dieses Geld wird normalerweise als verlorener Zuschuss gezahlt, d.h. es bleibt beim Träger.

Allerdings frage ich mich, ob er Dich weiterbeschäftigen würde, wenn er dafür eine Darlehensschuld aufbauen würde, die er irgendwann zurückzahlen muss.

Ich muss deshalb zugeben, dass leider auch ich im Dunklen tappe was Sinn und Anwendungsfälle dieser Vorschrift angeht.