Hamster
17.06.2007, 16:22
Hallo!
Ich habe gerade einen absolut tollen 1-Eurojob, der mir wirklich sehr viel für meinen gelernten Beruf bringt.
Jetzt besteht leider die "Gefahr", dass meine Hilfebedürftigkeit entfällt. Ich würde aber in jedem Fall gerne den Job weitermachen,
sozusagen als eine Art (auch unbezahltes) Praktikum. Fällt die Hilfebedürftigkeit des ALG 2 Empfängers während des 1 Eurojobs weg,
dann kann die Massnahme nach § 16 Abs.4 SGB 2 weiter gefördert werden durch Darlehen.
Kann mir jemand sagen, wie das in der Praxis aussehen soll.
Wer soll denn ein Darlehen aufnehmen Wie ist diese Vorschrift zu verstehen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Ich habe gerade einen absolut tollen 1-Eurojob, der mir wirklich sehr viel für meinen gelernten Beruf bringt.
Jetzt besteht leider die "Gefahr", dass meine Hilfebedürftigkeit entfällt. Ich würde aber in jedem Fall gerne den Job weitermachen,
sozusagen als eine Art (auch unbezahltes) Praktikum. Fällt die Hilfebedürftigkeit des ALG 2 Empfängers während des 1 Eurojobs weg,
dann kann die Massnahme nach § 16 Abs.4 SGB 2 weiter gefördert werden durch Darlehen.
Kann mir jemand sagen, wie das in der Praxis aussehen soll.
Wer soll denn ein Darlehen aufnehmen Wie ist diese Vorschrift zu verstehen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.