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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich AG


Satspezi
19.03.2006, 16:19
Servus,

ich bezieh noch bis ende Juni ALG 1. Ich möchte mich nun selbständig machen, mein Bruder hat schon ein großes Ladenlokal mit ca 2000 qm Fläche,er ist bereit mir 400 qm günstig ohne Mietvertrag bereitzustellen.

Ich möchte also ICH AG beantragen. Startkapital hab ich selber noch und meine Familie will mir auch ein wenig helfen. Deswegen brauche ich kein Geld von der Bank.

Beim Arbeitsamt meinte der Mitarbeiter das ich einen Businessplan erstellen muß, habe aber im Netz gelesen, dass man Businessplan dann braucht wenn mann Geld von einem Kreditinstitut beantragt, stimmt das?

Ich möchte erstmal Kleingewerbe anmelden. ( Könnte mir jemand Kleingewerbe näher erklären, wegen Steuer usw.)

Wie muss ich nun vorgehen damit ich meine Idee verwirklichen kann mit Ich Ag oder Überbrückungsgeld.

Schonmal vielen herzlichen Dank im voraus.

Gruß Satspezi

Upsala
20.03.2006, 10:20
Servus!

Lies dir mal die Presseinfo „Presse Info 063/2005 vom 23/12/2005“ der Arbeitsagentur durch.
Da, irgendwo bei der Arbeitsagentur, gibt es auch ein pdf zum runterladen, in dem die Unternehmensformen angerissen werden. Bessere Infos gibt es dazu glaube ich bei der IHK, bin aber zu faul das rauszusuchen. Einen Businessplan sollte man eigentlich immer haben, wenn man sich selbständig macht, oder? :mymind:

Gruß
Stupido

Die Ägypter
20.03.2006, 10:41
Hallo satspezi,

wenn es irgend möglich ist, besuche einen Grundkurs für Selbstständige, das ist nämlich alles nicht so einfach...

Hier ein paar Web-Seiten zum Einlesen:

http://www.konstanz.ihk.de/index.jsp?url=http%3A//www.konstanz.ihk.de/recht_und_fair_play/gewerberecht/Kleingewerbe.jsp

Das Kleingewerbe ist ein Einzelunternehmen, dessen Geschäftstätigkeit nach Art und Umfang noch keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Kleingewerbetreibende gelten somit - sofern sie sich nicht freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen - nicht als Kaufleute und unterliegen damit ausschließlich den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Gründung eines Kleingewerbes erfordert - abgesehen von den gewerberechtlichen Voraussetzungen - keine besonderen Gründungsmodalitäten.

http://www.dlzw-dortmund.de/glossar/g-l/k/kleingewerbe.php


Als Kleingewerbe kann Ihr Unternehmen dann gelten, wenn Sie nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz im Vorjahr gemacht haben und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr machen werden.

http://www.geschaeftsidee.de/glossar/pages/Kleingewerbe.html

http://www.ihk-nuernberg.de/ihk_nbg/IHK_NBG/Home/Globale_Navigation/Mitte/index_az.jsp?w=n&sword=00222

http://notarkammer.sueddeutsche.de/rechtsformen_kok.html

Betroffener
20.03.2006, 23:58
Der Businessplan ist immer erforderlich - schliesslich soll ja jemand Dein Vorhaben bewerten und für gut heissen, bevor die ArGe da die Steuergelder rausrückt.

Als Bewertende kommen eigentlich nur die IHK oder die Handwerkskammer in Betracht als "sachkundige Stelle".

Auch ist die (zugegeben lästige) Erarbeitung eines Businessplanes auch ein Akt der Selbstfindung und Selbstüberprüfung zu Dingen, mit denen Mensch sich noch nicht beschäftigt hat, mit denen er sich aber herumschlagen muss.

Auf jeden Fall ist darzustellen:
wovon Du in den ersten Jahren Leben willst, Deine (Laden)Miete und Waren bezahlst (Finanzplanung),
wie der weitere Geschäftsausbau von statten gehen soll (Angestellte weitere Filialen - Strukturplan),
wie Deine Kunden zu Dir finden und warum sie gerade zu Dir kommen sollen (Marketing)
und was das das Besondere an Dir und Deinem Geschäft ist und es deswegen der Hit werden muss und deswegen die Geldgeber in langen Schlangen bei Dir stehen, um Dich gewinnbringend zu finanzieren (Geschäftsidee).

Das Ganze sinnfällig und überzeugend zu Papier zu bringen ist also die Aufgabe und die Zahlen dabei sollten einigermassen stimmig sein.

Hier findest Du weitere Informationen:

Existenzgründung aus ALG I + ALG II: ICH-AG / Existenzgründerzuschuß / Einstiegsgeld (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#27)

BMWA - Existenzgründer (http://www.existenzgruender.de/01/)

Ein grosser Haken bei der ICH-AG ist die vollständige Sozialversicherungspflicht - also Rentenversicherung, Krankenkasse + Pflegeversicherung.

Da Du aus ALG I kommst, wäre das Überbrückungsgeld (6 Monate gut 165% Deines jetzigen ALG I) möglicherweise die bessere Lösung - da bist Du frei von der Sozialversicherungspflicht und anderen Zwängen der ICH-AG Förderung. Das ist ein reines Rechenexempel auf Basis Deines jetzigen ALG I und Deinen späteren Sozialversicherungskosten.

Dazu solltest Du Dich also dringend erkundigen. Denn ein Grund für das "Sterben" vieler ICH-AGs sind die Sozialversicherungskosten bei zurückgehen der Förderbeträge im Zweiten, spätestens im Dritten Jahr.
360 € reichen jedenfalls nicht für Renten- und Krankenversicherung.

Und Du solltest Dir noch soviel wie möglich restliche Monate Anspruchszeit aufheben, da die Rahmenfrist weiterläuft und Du zwischendurch oder bis zum Ende der Rahmenfrist auf Deinen Restanspruch an Arbeitslosengeld I zurückgreifen kannst (was auch Vorteile hat, falls Du danach doch noch in ALG II plumpst).

Zu Bedenken ist auch noch, dass für die Aufarbeitung fürs Finanzamt noch ein Steuerbüro erforderlich ist, die Umsatzsteuer quartalsweise zu entrichten ist und einen viele Sachen erst nach ein bis zwei Jahren, dann aber massiv und heftig einholen - wozu dann auch das Finanzamt wie auch der städtische Hebesatz der Gewerbesteuer gehört, die IHK oder Handwerkskammer, die entsprechende Berufsgenossenschaft (dazu bitte auch dringend erkundigen - da musst Du Dich melden, nicht die - ansonsten teuere Nachzahlung) und vieles andere mehr.

Alle wollen teilhaben an Deinem Gewinn - Verluste interessieren da nicht.

Es gibt also vieles zu Bedenken und vieles falsch zu machen.