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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag - Gehören Küche + Bad zur Wohnfläche?


Der Gebeutelte
19.03.2006, 22:00
Liebe Forum Gemeinde,

hier ist der Gebeutelte, ich bin neu hier und hab auch gleich eine Frage an euch (die hat mich ja auch hier her getrieben :wink: )

Ich bin gerade dabei das Zusatzblatt 1 auszufüllen, Thema "Angaben zur Wohnung".

Bei folgenden Sachen weis ich nicht was ich reinschreiben soll:

1. Gesamtgröße der Wohnung
2. Wohnflächenanteil
3. Anzahl der Räume

Gehört die Küche und das Bad zum Wohnraum? Weil einmal nach der Gesamtgröße und einmal nach der Wohnfläche gefragt wird.

Ich lebe im Haus meiner Eltern zur Miete. Ich habe zwei Räume und eigenes Bad und Küche.
In vielen Infos zum ALG.II steht das man als eine Person bis zu 50mq haben darf. Ich habe ohne Küche und Bad unter 50qm und mit Küche und Bad über 50qm.

Ich freue mich sehr auf Antworten von euch

Gruß
Der Gebeutelte

Forumadmin
19.03.2006, 22:04
Zusatzblatt 1 - Wohnung (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=77&Itemid=64)

Der Gebeutelte
19.03.2006, 22:08
Zusatzblatt 1 - Wohnung (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=77&Itemid=64)

Vielen Dank, aber leider steht auf der Seite nichts zu Küche und Bad.

Upsala
19.03.2006, 22:15
Küche und Bad gehören komplett dazu, weil du den Wohn-Raum alleine nutzt. Solltest du Dachschrägen haben, könnte man vielleicht etwas reduzieren. :mymind:

StephanK
19.03.2006, 22:21
Nicht-Wohnflächen sind eigentlich nur Keller und Dachboden, also gehören Küche und Bad auch dazu.
Die im Landkreis Anhalt-Zerbst geltenden Richtlinien für die Kosten der Unterkunft kannst Du hier nachlesen:
http://www.my-sozialberatung.de/files/02122005.pdf

Bei Eltern als Vermieter gibt's öfter mal Probleme, weil die Ämter gerne meinen, dass man keinen eigenen Haushalt führe, sondern in Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern lebe. Insbesondere wenn Du unter 25 bist und dies Dein erster Antrag ist, wird die an Deine Eltern gezahlte Miete kaum anerkannt werden. Tut mir leid, wenn ich damit weitere "Beutelungen" ankündige, aber ich mache diese Gesetze nicht...

Forumadmin
19.03.2006, 22:22
Logisch das sowas in der "Erklärung" nicht drinsteht,
denn wie "Stupido" schon geschrieben hat gehört das immer zu einer Wohnungsmiete dazu und bedarf auch keiner extra Erklärung!

Der Gebeutelte
19.03.2006, 22:26
Küche und Bad gehören komplett dazu, weil du den Wohn-Raum alleine nutzt. Solltest du Dachschrägen haben, könnte man vielleicht etwas reduzieren. :mymind:

Danke für die Info!

Also komme ich auf 53qm Gesamtwohnfläche. Ist das schlimm das ich über 50qm habe? Kann es passieren das ich eine andere Wohnung suchen muß?

Forumadmin
19.03.2006, 22:34
Einfach mal ein bischen die "Suche" im Forum oder im Portal
www.arbeitslosennetz.de bemühen,
Die Frage wurde schon mehrmals beantwortet.
Angemessener Wohnraum - Bundesländer (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=category&sectionid=8&id=57&Itemid=32)

StephanK
19.03.2006, 22:39
Also komme ich auf 53qm Gesamtwohnfläche. Ist das schlimm das ich über 50qm habe? Kann es passieren das ich eine andere Wohnung suchen muß?Wenn Du die Richtlinie schon angeschaut hast, hast Du wohl auch gesehen, dass die m²-Zahlen Richtwerte sind, also keine absoluten Obergrenzen. Wichtiger ist letzten Endes die Gesamtmiete - bei einer niedrigeren m²-Miete werden die 3 m² zuviel eher akzeptiert.

Der Gebeutelte
19.03.2006, 22:44
bei einer niedrigeren m²-Miete werden die 3 m² zuviel eher akzeptiert.

Der Preis liegt bei uns nach dem Mietspiegel bei 3,16EUR/m²

Upsala
19.03.2006, 22:57
Und? Was sollst du zahlen? 8)