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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : keine Rückerst.der Fahrtkosten für Bewerbungsgesprüch


BlackSam
18.06.2007, 13:33
Hallo!!

Ich erhielt Ende Februar einen Vermittlungsvorschlag des AA und ich hatte beim Durchlesen schon kein gutes Gefühl, weil ich von Kapitalberatungen nix halte.
Habe dann trotzdem eine Bewerbung hingeschickt. Ich wurde zu einen Gespräch eingeladenund fuhr knapp 80 KM zu dem Gespräch,das gerade mal 10 Minuten dauerte.Nun gut, dachte das es sich damit erledigt hatte.
Aber nein,ich wurde zu einem Test eingeladen. In der Zwischenzeit hatte ich von der AA das passende Formular für die Rückerstattung erhalten.
Das gab ich dem Menschen auch vor dem Test und er versprach mir auch, das gleich auszufüllen und mir zu geben.
Nach dem Test war er nicht mehr auffindbar und auch trotz mehrmaliger Anrufe, lies er sich verleugnen und auch direkte Mails antwortet er nicht.
Beim AA meinte mal, das 160 KM ja nicht soviel geld kosten und sie da nix machen könnten.

Hatte an einen Anwalt gedacht, der kostet allerdings mehr als das Kilometergeld.
Hat jemand einen Tipp für mich??
Danke im Voraus

Gruss
BlackSam

fragi
18.06.2007, 15:37
Hallo BlackSam,

ich wills mal so auflisten... als erstes wäre der "arbeitgeber" für die zahlung der fahrkosten zuständig, tut er das nicht gibt es dir möglichkeit dies bei der AfA zu beantragen.
Dies ist im §45 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__45.html) geregelt. Allerdings ist dieser § eine "kann" bestimmung, das heißt sie ist nicht bindend für die AfA.

Dieses Formular was du da hast ist aber nicht bindend... es gibt bei der AfA auch eine Variante ohne Antragserfordernis... du kannst ja durch Einladungen / Absagen die teilnahme nachweisen, und ich würde es ersteinmal so probieren, denn wie du schon sagst, für eine "kann" Leistung noch mehr Geld auszugeben als rauskommt am Ende ist nicht das wahre!
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