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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ARGE wg. Mobbing verklagen


kuba-bermuda
19.06.2007, 09:59
Hallo,

ich bin neu hier, habe ein Problem mit der ARGE (Jobcenter), versuche mich kurz zu fassen:

Im Nov. 2004 habe ich als Existenzgründer Gewerbe angemeldet, im Sommer 2005 lief es nicht besonders, daher hatte ich ALGII beantragt und bewilligt bekommen. Im Sommer 2006, das gleiche Problem (keine Aufträge), ich habe dann wieder ALGII beantragt, dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und das Gewerbe abgemeldet (irgendwoher muss das Geld zum Lebensunterhalt schliesslich kommen). Das Jobcenter wollte, dass ich Gründe für die Aufgabe meiner selbst. Tätigkeit angebe, habe ich gemacht. Daraufhin erfolgten Sanktionen, ich habe nochmals Widerspruch eingelegt (Nov. 2006). Jetzt habe ich Antwort bekommen (Mai 2007), darin steht:

"In einer e-mail haben Sie einem Bekannten mitgeteilt, dass es offenbar das Beste wäre, das Gewerbe vollständig abzumelden und dann ALGII zu erhalten ohne arbeiten und ohne Dokumente vervielfältigen zu müssen."

Das ist richtig, dieses E-Mail habe ich verfasst jedoch nicht weil ich nicht arbeiten will (wollte), sondern weil ich es zu dem Zeitpunkt für das Beste hielt das Gewerbe abzumelden (keine Aufträge) um Leistungen für den Lebensunterhalt zu erhalten.

In der Zwischenzeit ist noch einiges passiert, man hat mir im Jobcenter mehrmals falsche Auskunft erteilt, meine Unterlagen sind verschwunden und 6 Wochen später plötzlich wieder aufgetaucht. Ich sollte einen Minijob mit 5,- € Std. machen (habe ich abgelehnt weil ich einen Vertrag unterschreiben sollte der mir ein Gewerbe untersagt - weitere Sanktionen). Ich habe im Dez. 2006 Kleingewerbe angemeldet, daraufhin hat sich das Jobcenter empört und mich zu einem Klärungsgespräch eingeladen. In meinen Bescheiden finde ich keine Freibeträge zu Pflichtversicherungen (KFZ) und weiss gar nicht was die da berechnen.

Das Klärungsgespräch hat am 21. Dez. 2006 stattgefunden, ich habe allein mit 6 Mitarbeitern des Jobcenters an einem Tisch gesessen, habe wieder Falschinformationen bekommen. Reine Einschüchterungsversuche seitens des Jobcenters (aber ich lasse mich nicht mehr beeindrucken).

Mir reichts jetzt, meine E-Mails gehen das Jobcenter nichts an, es sind lediglich meine Gedanken zum Zeitpunkt der Gewerbeabmeldung darin enthalten, ausserdem habe ich "einem Freund" geschrieben und nicht dem Jobcenter - bin ich jetzt ein Gedankenverbrecher ?

Jetzt will ich klagen, will jedoch gut vorbereitet sein, da ich die Kosten selbst tragen muss wenn ich verliere.

Was kann ich tun ? :confused:

KUBA

fragi
19.06.2007, 11:29
Mal so einfach dazu gefragt...

"In einer e-mail haben Sie einem Bekannten mitgeteilt, dass es offenbar das Beste wäre, das Gewerbe vollständig abzumelden und dann ALGII zu erhalten ohne arbeiten und ohne Dokumente vervielfältigen zu müssen."

Woher haben sie die Mail denn?

kuba-bermuda
19.06.2007, 14:03
Mal so einfach dazu gefragt...



Woher haben sie die Mail denn?

versuche mich kurz zu fassen - das Jobcenter war im Verteiler ... :patsch:

kuba

StephanK
18.07.2007, 23:04
Auch wenn dieser Diskussionsfaden jetzt schon einen Monat brach liegt trotzdem eine Erklärung/Meinung dazu:

Die Handlungsweise der ARGE war immerhin verständlich, denn sie konnte natürlich nicht erkennen, dass sie unabsichtlich und versehentlich im e-mail-Verteiler war. Deswegen musste sie annehmen, dass Du Ihr Deine Gedanken bewusst zugänglich gemacht hast, und deswegen ist ihr auch nicht vorzuwerfen, dass sie sie zur Kenntnis genommen hat. Das war leider allein Deine Unachtsamkeit und damit Dein Fehler.

Die andere - und allein spannende - Frage ist, ob die Sanktion sich allein damit begründen lässt. Du hast nur einen ganz kurzen und aus Deiner Sicht zentralen Auszug aus der Begründung wiedergegeben. Allein das trägt meiner Meinung nach keine Sanktion, denn die Gründe für eine Sanktion sind abschließend in § 31 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html) aufgezählt - und keiner davon trifft zu. Insofern ist die Orwell'sche Bezeichnung als Gedankenverbrechen nicht falsch. Ich kann nur hoffen, dass Du gegen die Kürzung Widerspruch erhoben hast. Das ist allerdings auch die einzig mögliche Reaktion. Eine Klage wegen "Mobbing" (das ist im übrigen etwas anderes) ist in diesem Zusammenhang nicht möglich.