cerebrum
19.06.2007, 12:21
Nun kam heute mein Bewilligungsbescheid und sie haben mir ALG II in vollem Umfang bewilligt,
obwohl ja noch keine Entscheidung über den Trennungsunterhalt gefallen ist.
Da wird sicher dann, wenn Trennungsunterhalt rückwirkend gezahlt werden muß im konkreten Falle eine Rückzahlung des Differenzbetrages
an die GfA meinerseits notwendig sein.
Aber das ist ja eigentlich klar.
Nun kann ich mich immerhin schon auf dei Suche nach einer Wohnung machen.
ALG II wird bis einschließlich 31.10. gezahlt.
Falls es notwendig sein sollte einen Folgeantrag zu stellen, wann wäre dafür der richtige Zeitpunkt ?
Sie haben erstaunlicherweise 3 Wochen für die Bearbeitung gebraucht, was mich schon angenehm überrascht hat.
Da würde doch eine Folgeantragsstellung Ende September ausreichen oder erscheint dies zu spät ?
Es hat mich schon sehr gewundert, dass es keine nähere Überprüfung gab und die GfA in ihrem Schreiben auch nichts
bzgl. dem Trennungsunterhalt geschrieben hat.
Meine Ex meinte, dass ich ja jetzt die Forderung für den TU zurückziehen könnte, aber das wäre wohl eine dumme Entscheidung meinerseits,
da die GfA mit Sicherheit spätestens bei einem Folgeantrag hier entsprechend nachhaken würde.
obwohl ja noch keine Entscheidung über den Trennungsunterhalt gefallen ist.
Da wird sicher dann, wenn Trennungsunterhalt rückwirkend gezahlt werden muß im konkreten Falle eine Rückzahlung des Differenzbetrages
an die GfA meinerseits notwendig sein.
Aber das ist ja eigentlich klar.
Nun kann ich mich immerhin schon auf dei Suche nach einer Wohnung machen.
ALG II wird bis einschließlich 31.10. gezahlt.
Falls es notwendig sein sollte einen Folgeantrag zu stellen, wann wäre dafür der richtige Zeitpunkt ?
Sie haben erstaunlicherweise 3 Wochen für die Bearbeitung gebraucht, was mich schon angenehm überrascht hat.
Da würde doch eine Folgeantragsstellung Ende September ausreichen oder erscheint dies zu spät ?
Es hat mich schon sehr gewundert, dass es keine nähere Überprüfung gab und die GfA in ihrem Schreiben auch nichts
bzgl. dem Trennungsunterhalt geschrieben hat.
Meine Ex meinte, dass ich ja jetzt die Forderung für den TU zurückziehen könnte, aber das wäre wohl eine dumme Entscheidung meinerseits,
da die GfA mit Sicherheit spätestens bei einem Folgeantrag hier entsprechend nachhaken würde.