PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entscheidung über den Trennungsunterhalt


cerebrum
19.06.2007, 12:21
Nun kam heute mein Bewilligungsbescheid und sie haben mir ALG II in vollem Umfang bewilligt,
obwohl ja noch keine Entscheidung über den Trennungsunterhalt gefallen ist.

Da wird sicher dann, wenn Trennungsunterhalt rückwirkend gezahlt werden muß im konkreten Falle eine Rückzahlung des Differenzbetrages
an die GfA meinerseits notwendig sein.

Aber das ist ja eigentlich klar.
Nun kann ich mich immerhin schon auf dei Suche nach einer Wohnung machen.
ALG II wird bis einschließlich 31.10. gezahlt.

Falls es notwendig sein sollte einen Folgeantrag zu stellen, wann wäre dafür der richtige Zeitpunkt ?

Sie haben erstaunlicherweise 3 Wochen für die Bearbeitung gebraucht, was mich schon angenehm überrascht hat.
Da würde doch eine Folgeantragsstellung Ende September ausreichen oder erscheint dies zu spät ?

Es hat mich schon sehr gewundert, dass es keine nähere Überprüfung gab und die GfA in ihrem Schreiben auch nichts
bzgl. dem Trennungsunterhalt geschrieben hat.

Meine Ex meinte, dass ich ja jetzt die Forderung für den TU zurückziehen könnte, aber das wäre wohl eine dumme Entscheidung meinerseits,
da die GfA mit Sicherheit spätestens bei einem Folgeantrag hier entsprechend nachhaken würde.

fragi
19.06.2007, 13:30
Hallo cerebrum,

Da wird sicher dann, wenn Trennungsunterhalt rückwirkend gezahlt werden muß im konkreten Falle eine Rückzahlung des Differenzbetrages an die GfA meinerseits notwendig sein.

Ja

Da würde doch eine Folgeantragsstellung Ende September ausreichen oder erscheint dies zu spät ?

Normalerweise wirst du von der ARGE auch noch einmal darauf hingewiesen. Aber das sollte Ende September maßig ausreichen!

Es hat mich schon sehr gewundert, dass es keine nähere Überprüfung gab und die GfA in ihrem Schreiben auch nichts bzgl. dem Trennungsunterhalt geschrieben hat.

Da im moment noch keiner gezahöt wirst, bist du ja Hilfebedürftig! Deshalb müssen sie auch zahlen... SObald du aber welchem bekommst musst du das sofort melden und auch Rückwirkende Zahlungen angeben!

Meine Ex meinte, dass ich ja jetzt die Vorderung für den TU zurückziehen könnte, aber das wäre wohl eine dumme Entscheidung meinerseits, da die GfA mit Sicherheit spätestens bei einem Folgeantrag hier entsprechend nachhaken würde.

Sie werden in jedem Fall auf die Angabe von dir über ersten Eingang usw warten. Sollte da von dir nicht kommen, können sie dir vorwerfen, der vorrangigen leistung nicht mit genug elahn nachgegangen zusein... also rate ich davon ab.

StephanK
19.06.2007, 15:05
Meine Ex meinte, dass ich ja jetzt die Vorderung für den TU zurückziehen könnte, aber das wäre wohl eine dumme Entscheidung meinerseitsRichtig! Du bist verpflichtet, alle zur Verfügung stehenden Einkommensquellen anzuzapfen. Das gilt nicht nur für die Aufnahme von bezahlter Arbeit, sondern auch für Unterhaltsansprüche.

Wenn Du es nicht tust, "grabscht" die ARGE sich Deinen Unterhaltsanspruch und macht ihn selbst geltend. Deswegen ist es schon besser, Du behältst das selbst in der Hand.

cerebrum
19.06.2007, 15:08
Schön, dann weiß ich bescheid und werde mir jetzt eine Wohnung suchen.

Den TU werde ich schon einfordern, obwohl ich denke, dass 486 € zu hoch sind, denn das wird sie realistisch gesehen mit 3 Kindern nicht zahlen können.

Dafür müssen sich die Rechtsanwälte wohl noch etwas profilieren ^^

Vielen Dank für eure schnellen und aussagekräfigen Informationen.