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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Bezug - Arbeitsbeginn


Kongfulio
19.06.2007, 14:30
HallO!!

Ich beziehe zur Zeit Alg II. Fange am 1.7. eine Arbeit an und mir steht für Juli noch Alg II zu.
Da ich noch nicht umziehe und erstmal dort im Wohnheim übernachte, also meine Wohnung bis September hier behalte.

Stellt sich für mich die Frage.
Bleibt meine ARGE dann noch für mich zuständig für den 1 Monat oder muss ich mich schon an die neue ARGE wenden?

fragi
19.06.2007, 18:10
Hallo Kongfulio,

das kommt ganz auf die Arbeit an... Wenn du im Juli schon Lohn bekommst und das "genug" ist um deinen bedarf zu decken, dann ist niemand mehr für dich zuständig... Denn dann bekommst du nichts mehr...

Prinzipiel ist immer die ARGE die an deinem Wohnort ansäßig ist auch zuständig.

saschaberlin
09.07.2007, 08:47
Es kommt auch darauf an, wann du deine erste Lohnzahlung erhältst, und bis dahin bleibt deine Bedürftigkeit bestehen und somit auch die Verpflichtung der ARGE, Leistungen rauszurücken....