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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach Erzeihungsurlaub...


Mystery
20.03.2006, 12:01
hallo..
ab dem ersten august,wenn mein sohn in den KiGa geht,wollte ich mich gerne wieder Arbeitsuchend melden...mein Arbeitslosengeld ruht,so sagte man es mir auf jeden fall.
Jetzt wollte ich wissen,was auf uns zukommt,da mein Mann ALGII bekommt.
Was hätte das für auswirkungen,wenn ich mich wieder arbeitssuchend melde?...bekomme ich mein arbeitslosengeld weiter,wie ich es vor drei jahren bekommen hatte?...wird das zu dem ALGII von meinem Mann dazu gerechnet?...wie läuft das weiter mit der Miete (da mein arbeitslosengeld auch nicht das höchste war etwas über 400 € ausgezahlt)?...was steht mir dann zu (Umschulung/Weiterbildung)?...
Ich wollte bald schonmal einen termin beim amt machen und mich erkundigen...wollte mich aber vorher schonmal ein bisschen erkundigen darüber,was auf mich (uns) zukommt!
Vielleicht könnt ihr mir ja schonmal vorab ein paar tipps und ratschläge geben...
ich danke euch allen schonmal
Mystery

Die Ägypter
20.03.2006, 12:10
Also... vorweg

du musst dich 3 Monate vor dem entgültigen Ende der Erziehungszeit arbeitssuchend melden.

Das ALG I ist dann mit den Unterlagen der letzten Beschäftigung (Arbeitsbescheinigung) und den Unterlagen zur Erziehungszeit/Erziehungsgeld zu beantragen - ebenfalls zeitnah, da es durch den originären Anspruch eine vorrangige Leistung vor ALg II darstellt.

Wenn ALG I nicht ausreicht bleibt ihr im erg. ALG II-Bezug, denn als Ehepaar und BG bezieht nicht dein Mann die Leistung sondern ihr!

Zum Anspruch auf ALG I kann ich so wenig sagen, dafür bräuchte ich konkrete Angaben darüber, wie lange du im Vorfeld, also vor der Geburt des Kindes gearbeitet hast - ob noch ein Restzeitraum mitgerechnet würde etc.