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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Sonderleistung gestellt, Antwort bekommen


Cassy77
19.06.2007, 17:09
Hallo zusammen!

Ich habe am 13.6. einen Antrag auf Schwangerenmehrbedarf und Sonderleistungen für Umstandskleidung, Babykleidung und Ausstattung gestellt und heute Antwort bekommen.
Mir werden 175€ für Erstausstattung, 215 für Bett etc (Zahlung ab 7. Monat) sowie bei Geburt eine Zahlung von 110€ für die ergänzende Babyausstattung bewilligt.

Nun steht da nichts von dem Schwangerenmehrbedarf und auch nichts von Sonderleistung für meine (Schwangerschafts-) Bekleidung.
Soll ich da nochmal nachfragen oder wie soll ich es halten?

StephanK
19.06.2007, 17:21
An Deiner Stelle würde ich nachfragen, wie das zu verstehen ist.
Mich wundert etwas, dass Du von Erstausstattung und ergänzender Babyausstattung schreibst, denn eigentlich gibt's nur eine "Baby-Erstausstattung". Möglicherweise versteckt sich in dem € 175-Betrag also die Leistung für Umstandskleidung.

Diese Dinge sind Einmal-Leistungen, also gibt's dafür 'nen Extra-Bescheid. Der Schwangeren-Mehrbedarf läuft dagegen über mehrere Monate und wird mit dem Alg II zusammen überwiesen. Deswegen wird's wahrscheinlich noch 'nen Änderungsbescheid zu Deinem Alg II-Bescheid geben. Dass Du davon noch nichts gehört bzw. gelesen hast sehe ich also nicht als Alarmzeichen. Achte aber darauf, ob demnächst ein Änderungsbescheid kommt, und hak nach, wenn nicht - das wird schon mal vergessen...

Cassy77
19.06.2007, 17:51
Also ganz genau steht hier:

"Ihre Ansprüche nach §31SGB XII und §23 SGB II für eine einmalige Beihilfe für die Babyausstattung in Höhe von 175,00 Euro wird nicht vor dem 7. Schwangerschaftsmonat gewährt.
Der Betrag deckt den gesamten Bedarf an Bekleidung, Wäsche, Pflege- und Hygieneartikel ab.

Ebenfalls ab dem 7. Schwangerschaftsmonat wird eine einmalige pauschale Beihilfe für Kinder-(Gitter-)-bett in Höhe von 45,00 €, Matratze 40€ Oberbett, Kopfkissen, Bettwäsche in Höhe von 30€ und Kinderwagen (komplett) in Höhe von 100€ gewährt.(Bett und Kinderwagen können auf dem Gebrauchtwarenmarkt erworben werden)

Nach der Geburt wird eine einmalige Beihilfe in Höhe von 110€ für die Ergänzung der Babyausstattung gewährt. Diese Beihilfe deckt auch den Bedarf für eine gebrauchte Wickelauflage."

Ich bezweifel, das meine Bekleidung unter die Babyausstattung fällt....

StephanK
19.06.2007, 23:23
Ich bezweifel, das meine Bekleidung unter die Babyausstattung fällt....Dein trockener Humor gefällt mir.. :) Das ist natürlich nicht so. Nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__23.html) steht Dir auch eine Beihilfe für Schwangerschaftsbekleidung zu (kann auch ein Pauschalbetrag sein). Das solltest Du einfordern - und natürlich an den Schwangerenmehrbedarf erinnern. Beides ist auch dringend, denn gut ernähren musst Du Dich jetzt, und Dein Umfang nimmt vermutlich auch zu.

Das mit der Babyerstaustattung wird anscheinend oft so gehandhabt, wie Du es beschrieben hast. In diesem Punkt hat die ARGE ziemlich viel Spielraum.

Cassy77
20.06.2007, 08:20
Ich hab dann heute morgen die SB angerufen und genervt.
Schwangerenmehrbedarf wird mir Anteilmässig ab dem 22.6. gewährt (also doch nicht ab 13. SSW, wäre dann da fast 15.SSW) und ab der 16. SSW bekomme ich die Einmalzahlung von 170€ für Umstandsmode.

Hab eigentlich mit weniger gerechnet, aber ich nehm ja was ich kriegen kann :D

StephanK
20.06.2007, 08:27
ISchwangerenmehrbedarf wird mir Anteilmässig ab dem 22.6. gewährt (also doch nicht ab 13. SSW, wäre dann da fast 15.SSW)Diese Wochen-Rechnerei hast natürlich nur Du so richtig drauf, aber dass der Mehrbedarf ab der 13. SSW zu zahlen ist (das Gesetz formuliert "nach" der 12. SSW) ist zwingend vorgeschrieben. Die ARGE hat dabei keinerlei Spielräume.

Es ist Deine Entscheidung, ob Du das so hinnehmen willst. Korrekt ist es jedenfalls nicht.

Cassy77
20.06.2007, 08:53
Ich werde jetzt erstmal die noch austehenden Bescheide abwarten und dann damit, sowie dem Mutterpass und Gesetzesauszug hingehen.
Die SB schien selbst davon keine Ahnung zu haben (ich tippe den Entbindungstermin ein und der Rechner macht den Rest).

Mich hat das ganze grade auch gewundert, da ich mit dem Antrag extra abgewartet habe, bis ich in exakt der 13. SSW bin.
Naja wie gesagt, die Bescheide abwarten und sehen, inwieweit sie dem, was die SB mir grade sagt, widersprechen

Marsleuchte
21.06.2007, 06:34
Guten Morgen,

klingt alles sehr bekannt und ich gebe da Stephan voll recht.
Hinnehmen würde ich es nicht denn es werden noch einige Kosten auf Dich zukommen die Du auch mit "Extremer Sparsamkeit" nie abgefangen bekommst.
Ich wünsche Dir noch eine angenehme und schöne Schwangerschaft und allen anderen hier im Forum besonderst den Mitarbeitern der Arge und Landratsämter sprich unseren Sachbearbeitern einen tollen Tag.
Das Marslicht

Cassy77
21.06.2007, 11:06
So wie es aussieht, haben sie wohl doch ab der 13. SSW berechnet, da gestern überraschenderweise ca 34€ auf dem Konto landeten...
Ich warte aber dennoch auf die Bescheide;)