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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brille muss aus Regelsatz finanziert werden


ALN - Robot
20.06.2007, 10:50
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif

Gericht: Oberverwaltungsgericht Bremen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 19.03.07
Aktenzeichen: S 1 B 77/07

Kernaussage: Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld müssen eine Brille aus dem monatlichen Regelsatz finanzieren.
Es besteht kein Anspruch auf ein rückzahlbares Darlehen.
Es ist einem Leistungsempfänger zuzumuten, die Kosten für eine entspiegelte Brille von 125 Euro anzusparen.

Quelle (http://us.rd.yahoo.com/dailynews/rss/search/alg+ii/SIG=12safk2fn/*http%3A//de.biz.yahoo.com/20062007/336/alg-ii-empfaenger-brille-regelsatz-finanzieren.html)

Der Beschluss ist leider nicht im Wortlaut verfügbar.