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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Umzugsbeihilfe


Powernuffi
20.06.2007, 12:50
Hallo!
Brauche dringend Hilfe!

Ich komme grad vom Aamt Emden, ich habe da nen Antrag auf Umzugsbeihilfe gestellt.

Die Umzugsunternehmen, die ich kontaktiert hatte, haben alle gesagt, das Amt würde bis zu 4500 Euro für den Umzug (nach NRW) übernehmen. J
etzt sagt die Frau mir grad beim Amt, daß die nur 25% oder 50% von dem bezahlen, was mein Mann demnächst verdient!

Ist das richtig?
Sie konnte mir das schriftlich nicht zeigen! Sie sagte, sie darf es nicht!
Aber woher sollen wir wissen, was mein Mann dann demnächst verdient?

Klar, Stundenlohn ausrechnen aber sie will schriftlich vom Chef wissen, wieviel Stunden am Tag mein Mann DEMNÄCHST arbeiten wird!
Hallo?
Ist das denn normal?Brauche echt dringend Rat!

Wir können dann nicht umziehen, weil wir gar kein Geld haben dafür.
Aber dem Amt scheints egal zu sein, wenn wir hier noch länger arbeitslos bleiben!

Vielen Dank für Antworten.
Bitte nur Antwoorten, die es GENAU wissen!
Kann mich nicht auf Vermutungen verlassen!
Danke!
Gruss. Powernuffi

StephanK
20.06.2007, 18:37
:welcome: PowernuffiJetzt sagt die Frau mir grad beim Amt, daß die nur 25% oder 50% von dem bezahlen, was mein Mann demnächst verdient!
Ist das richtig?
Sie konnte mir das schriftlich nicht zeigen! Sie sagte, sie darf es nicht!1. Eine solche Geheimniskrämerei ist nicht gestattet. Wenn Dir so was noch mal vorkommt, solltest Du verlangen, mit dem/der Vorgesetzten zu reden und nachfragen, worauf diese Informationsverweigerung gestützt wird.

2. Auch inhaltlich ist das Unsinn.
Die ARGE hat zwar einen Ermessenspielraum bei der Frage, ob sie eine Umzugskostenvergütung gewährt, aber wenn dieses "ob" mal positiv entschieden ist, gibt's keinen Ermessensspielraum bezüglich des "wie(viel)", den die ARGE aber anscheinend für sich in Anspruch nehmen will.

Grund: Die Möglichkeit, Umzugskostenvergütung zu gewähren, beruht auf § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html). Dieser verweist u.a. auf § 56 Abs. 6 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__54.html) und dieser wiederum auf die Vorschriften, nach denen Bundesbeamten die Umzüge bei dienstlich veranlassten Umzügen erstattet werden, das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) (http://www.gesetze-im-internet.de/bukg/index.html). Dort gibt es aber keine solchen Obergrenzen, sondern einen Anspruch auf Übernahme der notwendigen Umzugskosten (§ 6 Abs. 1 BUKG (http://www.gesetze-im-internet.de/bukg/__6.html)). Wegen der Beschränkung auf die notwendigen Kosten muss man Kostenvoranschläge einholen und den günstigsten Anbieter wählen - aber mehr Einschränkungen gibt es nicht, insbesondere keine Bindung an den zu erwartenden Lohn im neuen Job; das ist blanker Unsinn.

Das gilt auch für Alg II-Bezieher und auch, wenn eine ARGE meint, "kleiner Gott" spielen zu müssen... :confused:

Powernuffi
11.07.2007, 14:29
Sorry, daß ich mich nicht an die Regeln gehalten habe.
bin etwas durcheinander und habe nicht darüber nachgedacht!

Hallo und Moin!

Nach meinem letzten Hilferuf habe ich von Ihnen eine Antwort bekommen.
Ich war heute beim Aamt und habe da echt bis zum Vorgesetzten "Aufstand" gemacht und nichts erreicht!

Die bleiben da in Emden bei den 50 %, die habe ich bewilligt bekommen.
Ich muss aber 700 Euro selbst tragen und das kann> ich nicht! In 2 Wochen soll der Umzug stattfinden und ich weiß nicht wie ich umziehen soll!

Hilfe Hilfe!!!
Ich bin echt den Tränen nahe, weil mir keiner helfen kann!
Die beim Aamt sagen, der Bescheid ist richtig, mehr bekomme ich nicht.
die kommen mir damit, mein Mann könnte ja von seiner neuen Firma einen LKW leihen und damit den Umzug selber machen.

Wo leben die???
Welcher Chef leiht einem neuen Mitarbeiter nen LKW für nen Umzug, eine Strecke 40 km?
Bitte, bitte ich brauch dringend Hilfe, sonst sitz ich in 2 Wochen mit meinen Kind, Hund und Klamotten auf der Straße!

Liebe Grüße.
Powernuffi

jimmygjan
11.07.2007, 21:09
Hallo Powernuffi,
also, bitte, lass dich vom Amt im Emden nicht verarsch... Ist es ein Jobcenter oder Arge oder Optionsgemeinde ? Was die da mit Dir machen ist absolut nicht rechtens. Du musst übrigens alles schriftlich machen, um einen Nachweis zu haben. Also bitte stelle den Antrag schriftlich stellen. Sie müssen Dir dann schriftlich antworten. Dies ist dann ein Bescheid, den musst Du anfechten mit einem Widerspruch.

Es grüßt Dich

Jimmy

Powernuffi
13.07.2007, 11:37
Hallo! Danke für deine Antwort! Aber was soll ich denn machen?
Ich war ja dort, denn wenn ich das schriftlich mache, habe ich in 2 Wochen trotzdem das Geld nicht zum umziehen!
Die lassen sich ja Zeit! Ich weiß aber auch nicht, mit was ich denen kommen kann.
Angeblich stimmt das nicht, was StephanK mir geschrieben hat. (laut Amt)

Kann ich sowas dann auch per Fax schicken? Ich weiß nicht was du mit Jobcenter oder ARGE meinst wir bekommen noch kein Hartz4.
mein Mann war NUR 5 Monate arbeitslos und das war der Grund des Aamtes uns nur die Hälfte zu bewilligen!

Ich habe echt keine Ahnung mehr, was ich tun soll.
Danke für die Antworten!

Powernuffi

StephanK
13.07.2007, 11:53
Nachfrage: Was ist denn jetzt genau Stand der Dinge? Wurde die Übernahme von Umzugskosten definitiv und insgesamt abgelehnt oder geht der Streit nur um die Höhe? Hast Du etwas schriftliches dazu bekommen oder nicht?

Powernuffi
13.07.2007, 15:05
Der Antrag ist bewilligt, aber nur zu 50%.
D.h. die Firma Kellner in Emden hat den Auftrag, bekommt vom Amt 700 Euro und den Rest von 700 Euro müssen wir selber zahlen

Grund: Mein Mann verdient demnächst genug!
Schriftliche Bewilligung hab ich da

StephanK
13.07.2007, 16:56
Dieses finanzielle Argument ist zwar nicht völlig abwegig, aber das Gesetz schreibt es nun mal anders vor - und das Gesetz gilt in Emden genau so wie in Berchtesgaden.
Ihr solltet in jedem Fall schriftlich und nachweisbar Widerspruch einlegen (nachweisbar heisst: persönlich abgeben und die Entgegennahme auf einer mitgebrachten Kopie schriftlich bestätigen lassen oder mit der Post per Einschreiben mit Rückschein schicken). Allerdings wird das mit größter Wahrscheinlichkeit nicht schnell genug Hilfe bringen.

Deswegen kann man Euch nur empfehlen, umgehend beim Sozialgericht Aurich (http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/master/C7220344_N6306939_L20_D0_I5210490.html) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen, die ARGE Emden zu verpflichten, die bereits dem Grunde nach zugesagte Umzugskostenvergütung in gesetzlicher Höhe entsprechend §§ 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II, 54 Abs. 6 SGB III zu übernehmen.

Begründung: Die ARGE Emden macht die Höhe der Umzugskostenvergütung unzulässigerweise vom zukünftig zu erwartenden Lohn abhängig. Ein Ermessen steht ihr jedoch nur hinsichtlich der Gewährung der Umzugskostenvergütung als solcher hinzu (Entschließungs-, aber kein Auswahlermessen). Hinsichtlich der Höhe ist sie deshalb nach §§ 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II, 54 Abs. 6 SGB III an die dort festgelegte Höhe gebunden.

Die Sache ist eilbedürftig, weil der Antragsteller zu 1) [= Dein Mann] in [Ort einsetzen] einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, dort am Datum einsetzen die Arbeit aufnehmen und deswegen bis dahin der Umzug erfolgt sein muss. Deswegen kann auch der Ausgang des Widerspruchsverfahrens nicht abgewartet werden. Den Antragstellern fehlen die Geldmittel, um ohne Umzugskostenbehihilfe umzuziehen, so dass die Arbeitsaufnahme des Antragstellers zu 1) gefährdet ist.

Als Antragsteller müsst Ihr Euch beide - Dein Mann und Du - nennen.
Legt Kopien Eures Alg II-Bescheides, der Umzugskostenzusage der ARGE Emden sowie Eures Widerspruches bei.

Schreibt das noch heute, damit das am Montagmorgen beim Sozialgericht in Aurich im Briefkasten liegt.

Powernuffi
13.07.2007, 17:27
Prima!
Vielen Dank!

Aber gilt das auch für ALG I ?
Das hatte ich schon geschrieben, daß wir noch kein Hartz 4 bekommen!

StephanK
13.07.2007, 17:43
Hoppla - warum ist Euer Beitrag dann im Forum "Alg II - Wohnung - Miete / Umzüge"?
Dann ist richtiger Antragsgegner natürlich die Agentur für Arbeit Emden, Schlesierstr. 10/12, 26723 Emden und der Hinweis auf § 16 Abs. 1 SGB II entfällt; der auf § 54 Abs. 6 SGB III bleibt wie alles andere auch.

Powernuffi
13.07.2007, 20:31
Also kann ich nichts gegen diesen 50% Bescheid tun???Oder kann ich es trotzdem mit einem Widerspruch versuchen???

StephanK
13.07.2007, 22:38
Wie schon ge- und beschrieben: es ändert sich dadurch nicht all zu viel. Also bitte noch mal "zurückblättern" und im Zusammenhang nachlesen.

Powernuffi
20.07.2007, 18:49
Hallo!Vielen Dank nochmal für die Hilfe!Ich habe heute den Bescheid über 100% bekommen!Vielen vielen Dank! Ohne die Hilfe hätten wir jetzt echt aufm Schlauch gestanden!Gruß. Powernuffi