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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruchsrecht bei Auflösungsvertrag?


rirapo
20.06.2007, 19:09
Hallo ,
ich bin neu hier und komme auch gleich mit einem Problem zu euch.
Mein Freund 49J. Diabetiker (Schwerbehinderung nicht angemeldet)hat heut einen Auflösungsvertrag bei seiner Firma unterschrieben.:patsch: Hat er noch die Möglichkeit oder kann er gegen diesen Vertrag einen Widerspruch einlegen ?Menno er sitzt voll in der Patsche vielleicht kann einer von euch uns etwas dazu schreiben .würde mich freuen etwas von euch zu lesen .
lg Rirapo
Nachtrag:
das ist uns klar ,doch gestern war er im Büro und es wurde ihm nur mitgeteilt das er heut mal reinschauen solle .Er wollte keinen Auflösungsvertrag und auch nicht kündigen die haben ihn überrumpelt und
er hat nicht nachgedacht was das für ihn bedeutet diese Unterschrift darunter zusetzen.Gibt es kein Widerspruchsrecht dafür?
danke für die schnelle Antwort
rirapo

Seebarsch
20.06.2007, 19:14
Hallo rirapo,
:welcome:
ein Aufhebungsvertrag ist nun einmal ein Vertrag an den man gebunden ist. Das ist nichts mit mal eben zurücktreten oder Widerspruch einlegen.
Den Vertrag hat man ja selbst aus freiem Willen abgeschlossen.
Eine Möglichkeit wäre allerdings gegeben, wenn eine arglistige Täuschung etc. vom Arbeitgeber vorliegen würde.
Das beste wäre es, sich schnell eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt zu holen!
:(

fragi
21.06.2007, 08:11
Sehe das genauso wie Seebarsch...

Ein Aufhebungsvertrag ist ja nicht wie eine Kündigung die man zur Kenntnis nimmt, sondern ein einvernehmliches enden des arbeitsverhältnis wo beide zustimmen dass es aus Grund X beendet wird.

Ne arglistige Täuschung wäre meiner Meinung auch die einzige Lösung, denn von der Definition ist klar was ein Aufhebungsvertrag ist, deshalb hat man hier auch keine Möglichkeit vors Arbeitsgericht zu gehen, da es ja "einvernehmlich" ist...

StephanK
21.06.2007, 08:32
Was Du als "Widerspruch" bezeichnest (und wohl einen Widerruf meinst) heisst in der Sprache des Gesetzes Anfechtung.
In Frage käme entweder eine Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html)) oder wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html)).

Ob eine arglistige Täuschung vorliegt, kann ich nicht einschätzen, aber im Streitfall (mit dem zu rechnen sein wird) muss er sie beweisen und wird das kaum können.

Wenn er seine Zustimmung zum Aufhebungsvertrag anficht, muss er unbedingt die Anfechtungsfrist beachten, d.h. jetzt sofort die Anfechtung erklären (siehe § 121 Abs. 1 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__121.html)).

So oder so: es wäre wohl damit zu rechnen, dass der Arbeitgeber sich wehren wird und ein Rechtsstreit unvermeidlich wird. Es sollte abgewogen werden, was das kleinere Übel ist - ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber oder eine Sperrzeit wegen Aufgabe des Arbeitsplatzes.